Jurist zu Israels Todesstrafe-Gesetz:"In doppelter Hinsicht eine klare Ungleichbehandlung"
Israel hat beschlossen, die Todesstrafe auszuweiten. Kritiker befürchten, dass vor allem Palästinenser betroffen wären. Im Interview ordnet ein Jurist das neue Gesetz ein.
Künftig sollen Militärgerichte in den besetzten Gebieten Terroristen schon mit einfacher Mehrheit zum Tode verurteilen. Wen es künftig in Israel treffen soll – ZDFheute live.
31.03.2026 | 13:02 minDas israelische Parlament hat dafür gestimmt, die Todesstrafe auszuweiten. Die Todesstrafe für Mord hatte Israel 1954 abgeschafft. Beibehalten wurde sie bislang nur in Ausnahmefällen, etwa gegen NS-Verbrecher. Mit der Hinrichtung des Holocaust-Organisators Adolf Eichmann wurde die Todesstrafe in Israel das letzte Mal vollstreckt. Das war 1962.
Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe oder eine lebenslange Haft, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".
Diese Regelung gilt besonders für Militärgerichte in den von Israel besetzten Gebieten. Deshalb befürchten Kritiker, dass de facto Palästinenser von ihr betroffen sein werden. Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann von der Universität in Potsdam ordnet im Interview mit ZDFheute live die umstrittene Regelung ein.
Sehen Sie das ganze Interview oben im Video oder lesen Sie hier Auszüge. Das sagt Zimmermann ...
... zum Inhalt des Todesstrafe-Gesetzes
Das Gesetz habe zwei Aspekte, so Zimmermann. "Zum einen ist jetzt zwingend die Todesstrafe für Tötungshandlungen vorgesehen, die im besetzten palästinensischen Gebiet begangen werden und für die die israelischen Militärgerichte zuständig sind."
Dabei müsse man wissen, dass diese Militärgerichte nur für Palästinenser zuständig seien. Für israelische Staatsangehörige, also Siedler, seien "israelische normale Gerichte in Israel zuständig", sagte Zimmermann.
Ab sofort müssen Tötungsdelikte gegen Israel "mit dem Tod bestraft werden", so ZDF-Reporterin Anne Brühl aus Tel Aviv. Doch das Gesetz richte sich "fast ausschließlich gegen Palästinenser".
31.03.2026 | 3:25 minDies bedeute: Wenn ein israelischer Siedler im Westjordanland jemanden umbringe, drohe ihm auf keinen Fall die Todesstrafe. Wenn umgekehrt ein Palästinenser im Westjordanland einen Israeli umbringe, müsse hingegen zwingend die Todesstrafe von einem israelischen Militärgericht verhängt werden, sagt Zimmermann.
Das heißt, wir haben sehr deutlich zwei unterschiedliche Sanktionen, die vorgesehen sind.
Andreas Zimmermann, Jurist
"Zum Zweiten gilt auch für Taten in Israel, also nicht im besetzten palästinensischen Gebiet, dann die Todesstrafe, wenn (...) sich die Tat gegen die Existenz des Staates Israel richtet", so Zimmermann weiter. Damit richte sie sich "eigentlich ausschließlich ebenfalls nur gegen palästinensische Straftäter".
"Und auch insoweit haben wir dann eine Ungleichbehandlung: Wenn also ein Israeli in Israel einen Palästinenser umbringt, droht ihm nicht die Todesstrafe. Wenn ein Palästinenser in Israel einen Israeli umbringt, mit dem Ziel damit auch die Existenz Israels infrage zu stellen, droht ihm die Todesstrafe."
In doppelter Hinsicht eine klare Ungleichbehandlung zulasten von Palästinensern.
Andreas Zimmermann, Jurist
... zur völkerrechtlichen Bewertung des Gesetzes
Grundsätzlich sei die Todesstrafe nicht per se weltweit völkerrechtlich verboten, sagt Zimmermann. "Sie ist verboten für Staaten, die bestimmte völkerrechtliche Verträge ratifiziert haben, wie zum Beispiel im Rahmen des Europarats, die Bundesrepublik Deutschland oder die europäischen Staaten."
Das israelische Parlament hat für die Einführung der Todesstrafe für Terroristen gestimmt. Kritiker werfen dem Parlamentsbeschluss vor, rassistisch zu sein.
31.03.2026 | 0:24 minAllerdings verbiete der sogenannte internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte "die diskriminierende Verhängung von solchen Sanktionen, insbesondere der Todesstrafe", so der Völkerrechtler. "Und da es sich hier ja, wie erwähnt, um eine diskriminierende Verhängung der Todesstrafe handelt, ist auch diese Neuregelung völkerrechtswidrig."
Hinzu komme: "Im besetzten Gebiet darf grundsätzlich nur der Militärbefehlshaber (...) Regelungen erlassen", sagt Zimmermann. "Hier nimmt jetzt die israelische Knesset für sich in Anspruch, ein reguläres Gesetz auch für das besetzte palästinensische Gebiet zu lassen." Damit sei die Gesetzgebung per se unabhängig von ihrem Inhalt auch völkerrechtswidrig.
Israels Parlament stimmt über zwei Gesetze ab, die eine Verhängung der Todesstrafe erleichtern würden. Kritik kommt von den Außenministern mehrerer europäischer Staaten, darunter Deutschland.
30.03.2026 | 0:19 min... zu den politischen Hintergründen
"Wir erleben zu meinem Bedauern in Israel ja seit Jahren einen deutlichen Rechtsruck", sagt Zimmermann. Die Initiative für die Gesetzgebung sei von den "sehr rechtskonservativen, um nicht zu sagen rechtsradikalen Kräften" innerhalb der israelischen Regierung ausgegangen.
Und natürlich ist es auch eine Reaktion auf den 7. Oktober 2023. Das ist ja evident.
Andreas Zimmermann, Jurist
"Und hier wird jetzt einfach ohne jedes Maß sozusagen pauschal gesagt, (dass) jeder Straftäter, der für eine Tötungshandlung verantwortlich ist und der Palästinenser ist und dies in den besetzten Gebieten begehe, per se der Todesstrafe unterfällt."
Das Interview führte Barbara Parente. Zusammengefasst hat es Mark Ehrbrecht.