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Verfahren gegen Theo Zwanziger:Akte noch nicht ganz zu im Sommermärchen-Prozess
von Christoph Schneider, ZDF-Redakteur
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Nach knapp zwei Stunden gehen der Angeklagte Theo Zwanziger und die Staatsanwaltschaft noch unversöhnlich auseinander. Immerhin will man vor dem nächsten Prozesstag nochmal reden.
Als die Eilmeldung einer Nachrichtenagentur um kurz nach 10 Uhr erschien: "Sommermärchen-Prozess gegen Theo Zwanziger eingestellt", mag manch einer erleichtert aufgeatmet haben. Doch nur wenige Minuten später die Korrektur: "Zurückziehung", "bitte verwenden sie die Meldung (…) nicht. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus".
Vorschlag: 5.000 Euro für die Kinderherzstiftung
Da war schnell klar - ganz so sang- und klanglos wird sich die Staatsanwaltschaft dem Gerichtsvorschlag nicht beugen. Dabei hatte die 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eine deutliche rechtliche Würdigung vorgenommen, die die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler am 24. März vorstellte.
Im Ergebnis regte das Gericht da an, das Strafverfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen den Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro an die Kinderherzstiftung einzustellen.
Rechtliche Würdigung vom 24. März
32 Seiten verliest die Vorsitzende Richterin über eineinhalb Stunden und macht deutlich:
Es sitzt nicht der Richtige auf der Anklagebank.
Richterin Eva-Maria Distler
Theo Zwanziger habe sich "nicht aktiv an der Verschleierung" der Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Fußballweltverband FIFA beteiligt, keinen übergeordneten Tatbeitrag geleistet. "Eine unterstellte Schuld von Theo Zwanziger erscheint aber als derart gering, dass eine Weiterverfolgung der strafbaren Handlung nicht mehr angemessen erscheint", so die Vorsitzende Richterin Distler. Weiter dürfte Zwanziger nach den Feststellungen des Gerichts in die damaligen Buchungsvorgänge nicht eingebunden gewesen sein.
Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang rund um die Vergabe der Fußball-WM 2006, so der Anklagevorwurf, der seit 2015 erhoben wird - konkret um eine Zahlung aus dem April 2005 des DFB an die FIFA in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der WM in Deutschland.
In der 2007 abgegebenen Steuererklärung des DFB hätten die Angeklagten Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt, sowie die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger diese Summe zu Unrecht als Betriebsausgabe angesetzt, also eine falsche Steuererklärung abgegeben.
In der 2007 abgegebenen Steuererklärung des DFB hätten die Angeklagten Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt, sowie die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger diese Summe zu Unrecht als Betriebsausgabe angesetzt, also eine falsche Steuererklärung abgegeben.
Wofür waren die 6,7 Millionen Euro?
Das Gericht zeichnet ein klares Bild, wofür die 6,7 Millionen Euro - vom damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer im Auftrag des DFB verwendet worden seien - nämlich als Schmiergeldzahlung an einen oder mehrere Mitglieder der FIFA-Finanzkommission um Mohammed bin Hammam.
Anschließend erhielt das deutsche WM-OK von der FIFA einen Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die Ausrichtung der WM 2006 in Deutschland. "Nach vorläufiger Einschätzung handelt es sich dabei um eine Schmiergeldzahlung", so die Vorsitzende Richterin.
Staatsanwaltschaft sieht es anders
Im Ergebnis regte das Gericht am 24. März an, das Strafverfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen den Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro an die Kinderherzstiftung einzustellen. Doch das sieht die Staatsanwaltschaft deutlich anders. Ankläger Jesco Kümmel forderte eine Geldauflage von 25.000 Euro gegen Theo Zwanziger.
Dass Zwanziger dem widersprechen würde, war klar. Denn genau gegen Zahlung dieses Betrags war das Verfahren gegen den einstigen Mitangeklagten, Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, im Sommer vergangenen Jahres eingestellt worden.
Niersbach "respektlos" - Zwanziger kooperativ
Auch die Kammervorsitzende Distler meldete Bedenken an, verglich das Verhalten und die Aussagen von Niersbach und die von Zwanziger im Prozess. Danach habe sich Niersbach im Zeugenstand "unwürdig", "respektlos" und "peinlich" verhalten.
Theo Zwanziger hingegen habe sich immer kooperativ gezeigt. Deswegen müsse sich die Summe deutlich von der unterscheiden, die Niersbach hatte zahlen müssen, führte die Vorsitzende Richterin aus. 10.000 Euro bot das Gericht als neue zu zahlende Summe an "mehr halten wir nicht für angemessen", so Distler.
Wie geht's weiter?
Zeitnah wollen nun beide Seiten miteinander sprechen, "wir werden darüber nachdenken", so Oberstaatsanwalt Kümmel. Und auch der Verteidiger von Theo Zwanziger, Hans-Jörg Metz, erklärte: "Wir werden das kurzfristig klären."
Vielleicht kann dann das Gericht beim nächsten Fortsetzungstermin am 14. April bekanntgeben, ob die strafrechtliche Akte "Sommermärchen" geschlossen werden kann.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
Quelle: sid, dpa
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