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Bundestag:So läuft die Kanzlerwahl ab
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Friedrich Merz will sich zum Bundeskanzler wählen lassen. Doch im ersten Wahlgang hat er die erforderlichen 316 Stimmen verfehlt. Der weitere Ablauf der Wahl im Überblick.
Die Kanzlerwahl ist im Grundgesetz genau geregelt. Artikel 63 bestimmt, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird. Es gibt also keine Debatte vor oder nach der Wahl. Gewählt wird in geheimer Abstimmung. Weiter heißt es im Grundgesetz: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen."
Die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder - das sind bei 630 Abgeordneten mindestens 316 Stimmen. CDU/CSU (208) und SPD (120) verfügen zusammen über 328 Mandate, also nur über 12 mehr, als sie unbedingt brauchen.
CDU-Chef Friedrich Merz erreichte im ersten Durchgang allerdings nur 310 Stimmen.
Stimmverteilung bei der Kanzlerwahl
ZDFheute Infografik
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Keine Mehrheit im ersten Anlauf: Zwei Wochen für weitere Wahlgänge
Das Grundgesetz legt in Artikel 63 auch fest, was passiert, wenn diese sogenannte Kanzlermehrheit verfehlt wird. "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten.
Innerhalb dieser Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Nach den zwei Wochen genügt eine einfache Mehrheit
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.
Friedrich Merz' Vorgänger im Kanzleramt:
Konrad Adenauer, 1949 - 1963
Konrad Adenauer (CDU) bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 in Bonn. Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik.
Quelle: ZDF/ap
Scholz bleibt vorerst Kanzler - Kabinett bleibt auch
Nach dem Scheitern von Merz bekommt Olaf Scholz eine ungeplante Verlängerung. Denn Artikel 69 Grundgesetz bestimmt, dass der Kanzler die Amtsgeschäfte "bis zur Ernennung seines Nachfolgers" weiterführt. Dazu ist er verpflichtet. Auch die Ministerinnen und Minister des Bundeskabinetts bleiben vorerst geschäftsführend im Amt.
Das ist das Kabinett von Friedrich Merz:
Friedrich Merz (CDU): Designierter Bundeskanzler
Friedrich Merz soll der schwarz-roten Koalition als Bundeskanzler vorstehen. Mit den nachfolgenden Ministerinnen und Ministern will er in den kommenden vier Jahren regieren.
Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/ imago images
Quelle: dpa
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