Bundestagswahlrecht: BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen

Bundestagswahlrecht:BSW scheitert in Karlsruhe mit Wahlrecht-Klagen

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Bei der Bundestagswahl gelang dem Bündnis Sahra Wagenknecht der Einzug knapp nicht. Das BSW zog vor das Bundesverfassungsgericht - und scheiterte nun.

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Die Partei war bei der Wahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. (Archivfoto)
Quelle: AFP

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf diese nach Angaben vom Dienstag als unzulässig.
Das BSW beklagte demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln. (Az. 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25)
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Gericht: Ausführungen des BSW "sachlich unzutreffend"

"Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet", erklärte das Verfassungsgericht. Das BSW war bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar mit 4,98 Prozent knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und hatte den Parlamentseinzug verpasst.
Mit Blick auf die Forderung nach Einführung eines Rechtsbehelfs zum Zweck der Stimmenneuauszählung bei knappem Scheitern an der Sperrklausel habe das BSW ein Unterlassen des Gesetzgebers lediglich "behauptet", erklärte das Verfassungsgericht weiter. Es sei verfassungsrechtlich "nicht ersichtlich", woraus sich die entsprechende Handlungspflicht des Bundestags ergeben sollte.
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Die Ausführungen des BSW zu den Regelungen der Parteienreihenfolge auf den Bundestagsstimmzetteln gingen hingegen an der geltenden Rechtslage vorbei und seien "sachlich unzutreffend". Die Partei verlange letztlich lediglich eine Reihenfolge, "die sie besser stellt als die von ihr zum Vergleich herangezogenen Parteien". Die Argumentation der Klägerin, sie werde in ihrer Chancengleichheit verletzt, sei vor dem Hintergrund "unverständlich".
Kuppel des Bundestags
Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl hat der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis veröffentlicht. Das BSW scheitert trotz Prozentgewinn an der Fünf-Prozent-Hürde.14.03.2025 | 0:21 min
Quelle: AFP, ZDF

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