Verfassungsgericht lehnt Eilanträge ab:Gesundheits-Sparpaket: Abstimmung kann stattfinden
Die Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket der Koalition kann am Freitag stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge dagegen ab.
Noch vor der Sommerpause: Die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag kann stattfinden.
Quelle: ddpDer Bundestag kann noch vor der Sommerpause über das geplante Gesundheits-Sparpaket entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht wies Eilanträge gegen die für Freitag geplante Schlussabstimmung ab. Auch für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz gaben die Karlsruher Richter grünes Licht.
Abgeordnete von Grünen und Linken hatten in getrennt eingereichten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit beanstandet. Die Regierungskoalition hatte beim Gesundheitspaket demnach wenige Tage vor der geplanten Abstimmung noch 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt. Deren Auswirkungen könnten in der Kürze nicht überblickt werden, moniert die Opposition. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Anträge zurück.
Die Grünen wollen das Gesundheitspaket von Ministerin Warken stoppen. Sie kritisieren die kurze Prüfzeit für das mehrere hundert Seiten lange Gesetz und drohen mit Klagen.
08.07.2026 | 3:40 minOpposition: "Chaotisches Verfahren"
Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hatte ein "chaotisches Gesetzgebungsverfahren" kritisiert. Er habe erhebliche Zweifel, dass "überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren" bei der Gesundheitsreform möglich sei. Mit einem Änderungsantrag von fast 300 Seiten sei erst am Montag "praktisch ein neues Gesetz" vorgelegt worden. Die milliardenschweren Auswirkungen seien auf diese Weise keinesfalls seriös abschätzbar.
Unter den Änderungen seien Anträge, "die Posten in Milliardenhöhe verschieben", kritisierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar. Es gehe nicht um irgendein Gesetz, sondern um "den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte". Die Belastung für Versicherte, Patienten und Beschäftigte im Gesundheitswesen sei "drastisch".
Auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert hatte mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht. Die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen "kurzfristig zu überrumpeln".
Die Grünen wollen die Abstimmung zur Gesundheitsreform verschieben und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Laut ZDF-Korrespondentin Dorthe Ferber schließen sich AfD und Linke mit Klagen an.
08.07.2026 | 1:19 minBundesgesundheitsministerin Nina Warken wies das zurück. Die Änderungsanträge seien "allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte", sagte die CDU-Politikerin. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Vergleiche zum Heizungsgesetz
Am Mittwoch hatten Grüne und Linke im Bundestag mit einem Geschäftsordnungsantrag versucht, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. In der Debatte forderte das auch die AfD. Union und SPD lehnten das mit ihrer Mehrheit aber ab.
Karlsruhe wies auch einen Antrag unter anderem der Linken-Fraktion gegen die Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes zurück. Die Antragsteller hätten gegenüber den Antragsgegnern vor Einleitung des Verfahrens nicht zu erkennen gegeben, "dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen", so das Gericht. Damit ist der Weg für die Abstimmung auch über dieses Gesetz noch vor der Sommerpause frei. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen.
Die Verfahren erinnern an die Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition im Sommer 2023. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
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