Souvenirs aus der Natur: Diese Urlaubs-Mitbringsel sind verboten

Urlaubsmitbringsel aus der Natur:Muscheln, Steine oder Sand: Diese Souvenirs sind verboten

von Josua Schwarz

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Muscheln oder Steine als Andenken zu sammeln, gehört für viele zum Urlaub dazu. Doch das ist nicht immer erlaubt. Worauf Sie bei Urlaubsmitbringseln aus der Natur achten sollten.

An einem Sandstrand laufen Einsiedlerkrebse umher

Muscheln und Co. können schöne Urlaubsandenken sein, doch an einigen Urlaubsorten ist das Sammeln und Mitnehmen verboten. Woran das liegt und was bei einem Verstoß drohen kann.

06.08.2026 | 0:38 min

Muscheln vom Mittelmeerstrand, Sand aus Sardinien: Viele möchten einen perfekten Sommerurlaub durch ein Andenken abrunden. Warum solche Souvenirs manchmal verboten sind, erklärt Karolina Wojtal, Co-Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).

Wann keine Souvenirs aus der Natur gesammelt werden dürfen

Oft gebe es lokale Regeln, was man einsammeln und mitnehmen darf und was nicht, erläutert Wojtal. "Viele glauben, dass das herrenlose Naturgegenstände sind, aber so einfach ist das nicht." Im Wesentlichen hängen Sammelverbote an drei Faktoren.

Erster Faktor ist der Naturschutz: "Kleine Mengen von einzelnen Touristen summieren sich bei Millionen Menschen. Küsten können sich dadurch langfristig verändern. Das gefährdet den Lebensraum", sagt Wojtal.

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Zweiter Faktor ist der Artenschutz: "Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt, welche Tier- und Pflanzenarten eingeführt werden dürfen und welche nicht", so Wojtal. Diese Regeln gelten auch für Produkte aus diesen Arten oder für Muschelschalen geschützter Arten.

Dritter Faktor ist der Eigentumsschutz: "In einigen Ländern gelten alle Dinge, die man in der Natur findet, als Eigentum des Staates und dürfen deshalb nicht mitgenommen werden", erklärt Wojtal. Ein Beispiel hierfür ist die Türkei.

  • Aus Naturschutzgebieten oder Nationalparks darf grundsätzlich nichts mitgenommen werden.
  • Archäologisch relevante Objekte oder Fossilien dürfen nicht einfach ausgeführt werden.
  • Produkte aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht eingeführt werden, zum Beispiel Objekte aus Elfenbein, Schildkrötenpanzern, Korallen oder Ähnlichem.

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Wann dürfen Muscheln und Schnecken aus dem Urlaub mitgenommen werden?

Muscheln sind wohl die klassischsten Urlaubsmitbringsel. In vielen EU-Ländern wie Deutschland, Spanien oder Griechenland ist das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln und Schnecken auch erlaubt. Eine Ausnahme sind hierbei die bedrohten Fechterschnecken und Riesenmuscheln, von denen maximal drei Exemplare mitgenommen werden dürfen.

Doch auch bei anderen Muscheln sollte man sich mit dem ökologischen Faktor vertraut machen. Wojtal erklärt das so: "Selbst wenn es nur um eine tote Schale geht, hat die durchaus noch einen Nutzen für das Ökosystem. Ein Beispiel dafür sind Einsiedlerkrebse, die in alten Schneckenhäusern leben."

Fortbewegung Schnecken CC

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Darum sollten Muscheln nur maßvoll gesammelt und mit nach Hause genommen werden, so Wojtal: "Vielleicht reicht auch einfach ein Foto." In manchen Ländern wie Italien, Ägypten oder der Türkei ist das Sammeln von Muscheln grundsätzlich verboten.

Auch wenn Muschelschalen oder andere aus der Natur stammende Produkte von einem Händler vor Ort verkauft werden, könne man sich nicht sicher sein, dass diese auch nach Deutschland eingeführt werden dürften, warnen Experten wie Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. Der Käufer könnte selbst illegale Produkte verkaufen. Oder der Verkauf ist im Urlaubsland legal, aber die Einfuhr dieses Produkts nach Deutschland könnte verboten sein. Auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.


Warum Steine und Sand nicht mitgenommen werden sollten

Auch Steine und Sand haben einen wichtigen ökologischen Sinn. Steine beispielsweise stabilisieren Küsten. Werden zu viele Steine dem Strand entnommen, kann das Erosion, also eine Abtragung der Küste durch das Meer, vorantreiben.

Grafik Urlaubssouvenirs

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Beim Sand spielen auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle, betont Wojtal.

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Karolina Wojtal, Co-Direktorin Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Auch hier gelte es zu überlegen, ob eine Mitnahme unbedingt notwendig ist.

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Welche Strafen bei illegalen Urlaubssouvenirs drohen

Bereits im Urlaubsland können Urlauber Bußgelder erwarten, wenn man beim illegalen Sammeln erwischt wird. Spätestens bei der Einfuhr nach Deutschland wartet aber der deutsche Zoll. Der beschlagnahmt verbotene Gegenstände wie bedrohte Muscheln oder Korallen und verhängt Bußgelder, die "bis zu 50.000 Euro betragen können", so Verbraucherschützerin Wojtal.

In schweren Fällen kann auch ein strafrechtliches Verfahren oder eine Freiheitsstrafe folgen. Wer unsicher ist, sollte vor dem Sammeln oder Kauf prüfen, welche Regeln vor Ort gelten. Die Vorschriften kann man auch beim jeweiligen Auswärtigen Amt des Urlaubslandes einsehen.

  • Auf artenschutz-online.de gibt es je Land aufgeschlüsselt Informationen darüber, welche illegalen Souvenirs dort angeboten werden.
  • Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetseite diesbezügliche Hinweise für jedes Land.
  • Der Deutsche Zoll bietet Kontaktmöglichkeiten für spezifische Fragen.

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 06.08.2026 ab 09:05 Uhr.

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