Neue Zölle im E-Commerce:Kostenfalle Zoll: Warum Online-Shopping teurer wird
von Ebba Petzsche
Vermeintlich günstig bestellte Ware kann ab 1. Juli 2026 teurer werden. Für Importe aus Nicht‑EU‑Staaten fallen neue Zölle an. Was beim Online-Shopping zu beachten ist.
Waren von Händlern aus Nicht-EU-Staaten online zu bestellen, wird für die Käufer teurer: Ab 1. Juli 2026 werden pro Warenkategorie zusätzliche Gebühren fällig. Was sich sonst noch ändert.
25.06.2026 | 0:41 minAus sieben Euro für eine Handyhülle aus China könnten durch neue Zollvorgaben und zusätzliche Gebühren schnell bis zu zwanzig Euro werden - so ein Beispiel der Verbraucherzentrale. Sie weist darauf hin, dass besonders das Bestellen verschiedener günstiger Artikel deutlich teurer wird.
Jedes Paket aus Nicht-EU-Ländern wird nun verzollt
Bisher wurden Zölle für Waren aus Drittländern erst ab einem Warenwert von 150 Euro erhoben. Diese Freigrenze ist nun abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2026 fällt für jede Sendung aus Nicht-EU-Staaten - vom Zoll als E-Commerce-Sendung bezeichnet - eine pauschale Zollabgabe von mindestens drei Euro an. Enthält ein Paket mehrere Produkte aus unterschiedlichen Warenkategorien, kann die Pauschale mehrfach berechnet werden.
Über den TikTok-Shop werden Nutzern Produkte angezeigt, die sie über die Plattform erwerben können. Laut einer Studie nutzen inzwischen 21 Prozent der Deutschen Plattformen zum Einkaufen.
24.03.2026 | 0:35 minEntscheidend ist nicht die Anzahl der Produkte, sondern ihre Art: "Dabei kommt es nicht darauf an, wofür man ein Produkt benutzt, sondern woraus es besteht und wie es gemacht ist", erklärt Andrea Steinbach, Juristin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. So kosten zum Beispiel Handyhülle und T-Shirt sechs, zwei T-Shirts aber nur drei Euro mehr. Zu welcher Warenkategorie ein Produkt gehört, lässt sich über die Zolltarifnummer, auch Warennummer genannt, herausfinden.
Nichtkommerzielle Geschenksendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert von bis zu 45 Euro sind zollfrei. Voraussetzung ist, dass das Paket eindeutig als Geschenksendung gekennzeichnet ist. Andernfalls kann es passieren, dass der Empfänger bei der Zustellung Zoll und eine Servicegebühr zahlen muss.
Laut einer Analyse entgehen dem deutschen Einzelhandel jährlich 2.5 Milliarden Euro Umsätze durch chinesische Onlinehändler. Bereits 40.000 Arbeitsplätze sollen dadurch weggefallen sein.
23.04.2026 | 0:35 minNeue Zollregeln verteuern vor allem günstige Waren
Vor allem niedrigpreisige Artikel, die massenhaft vermeintlich günstig in Drittländern online bestellt und in die EU geschickt werden, sind vom Wegfall der 150-Euro-Freigrenze betroffen.
Gerade das Geschäftsmodell von Plattformen wie Temu oder Shein basiert häufig auf vielen kleinen Bestellungen mit niedrigen Warenwerten. Diese Käufe werden künftig tendenziell teurer.
Andrea Steinbach, Juristin der Verbraucherzentrale Rheinland‑Pfalz
Bei einem Warenwert von über 150 Euro gilt weiterhin der bisherige Zolltarif. Zur Berechnung bietet der Zoll einen Abgabenrechner an.
Jährlich kommen Milliarden Sendungen aus Drittländern wie China, den USA oder Großbritannien in die EU - viele davon bislang zollfrei. Mit den neuen Zollvorgaben sollen die Wettbewerbsbedingungen angeglichen werden. Europäische Anbieter unterliegen teils strengeren Anforderungen, etwa im Arbeitsrecht, beim Schadstoffschutz und bei technischen Standards.
Viele günstige Produkte aus Drittländern erfüllen diese Vorgaben nicht; bei Kontrollen werden immer wieder Mängel festgestellt. Einkäufe innerhalb der EU könnten dadurch preislich vergleichbarer werden.
Die beiden Online-Plattformen Shein und Temu bieten ihre Produkte zu Billigpreisen an. Viele ihrer Produkte beurteilt die Stiftung Warentest als "giftig" und "gefährlich".
04.11.2025 | 1:33 minWas sich für den Verbraucher ändert
An der praktischen Abwicklung ändert sich für Verbraucher wenig, allerdings werden Warensendungen aus Drittländern teurer. Je nachdem, wie der Versender im Drittland den Kauf abwickelt, können zum Kaufpreis noch Zoll, Steuern und Gebühren anfallen.
Verbraucherschützerin Andrea Steinbach rät zu Aufmerksamkeit, da die tatsächlichen Importkosten nicht immer auf den ersten Blick erkennbar seien, obwohl sie es sein sollten: "Die deutsche Preisangabenverordnung gilt für alle Online-Marktplätze, die sich an deutsche Verbraucher*innen richten und dazu gehört ein klarer Gesamtpreis. Alle Preise müssen inklusive Steuer und Gebühren ausgewiesen werden."
Zukünftig müssen Online-Anbieter den Widerruf deutlich einfacher machen. Welche Änderungen gelten und welche Rechte Verbraucher haben, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.
18.06.2026 | 4:41 minSo setzt sich der Endpreis zusammen
Der Endpreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben dem Warenpreis fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die der deutschen Mehrwertsteuer von sieben beziehungsweise 19 Prozent entspricht. Über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS), an dem die meisten großen Plattformen teilnehmen, ist sie häufig bereits im Kaufpreis enthalten.
Zusätzlich können Einfuhrabgaben beim Zoll anfallen. Sind diese nicht bereits über den Versender abgewickelt und damit im Kaufpreis enthalten, übernimmt in der Regel der Versanddienstleister die Zollabwicklung und erhebt dafür eine Gebühr. Die Deutsche Post berechnet dafür beispielsweise eine Servicepauschale von 7,50 Euro.
- Alle Kosten sind bereits im Kaufpreis enthalten - das dürfte bei großen Plattformen häufig der Fall sein. Zusätzliche Gebühren fallen dann nicht an.
- Die Einfuhrumsatzsteuer ist im Kaufpreis enthalten, Zoll und Servicegebühr für die Abwicklung werden jedoch nachträglich berechnet.
- Weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll sind im Kaufpreis enthalten. In diesem Fall müssen beide Posten sowie eine zusätzliche Servicegebühr bei der Zustellung bezahlt werden.
Deutschlands Online-Handel ist im Aufwind. Doch steigt so auch die Zahl der Retouren - 550 Millionen sollen es laut einer Studie der Uni Bamberg sein. Ein Problem für die Umwelt.
27.11.2025 | 1:27 minWorauf Käufer achten sollten
Käufer sollten prüfen, ob alle Kosten im Endpreis enthalten sind und von wo die Ware versendet wird. Verbraucherschützerin Steinbach empfiehlt, neben den Versandbedingungen auch den Anbieter zu überprüfen, etwa anhand von Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot.
Manche Seiten erwecken den Eindruck einer europäischen Herkunft. Doch auch eine Webadresse mit der Endung ".de" bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Ware aus Deutschland kommt. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale kann zusätzlich helfen, unseriöse Anbieter zu erkennen.
Ebba Petzsche ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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