Dubiose Lieferungen im Online-Handel:Paket ohne Bestellung: Was bei Brushing zu tun ist
von Thilo Hopert
Wenn Sie Ware erhalten, die Sie nicht bestellt haben, könnten Sie von Brushing betroffen sein. Was hinter der Masche steckt und wie Sie richtig reagieren, erklärt eine Expertin.
Wurde Ihnen ein Paket geliefert, dass Sie nie bestellt haben? Dahinter könnte die Betrugsmasche "Brushing" stecken, bei der Nutzerdaten missbraucht werden. So sollten sich Betroffene verhalten.
28.05.2026 | 0:44 minDer Paketbote hat ein Paket für Sie - aber Sie haben gar nichts bestellt. Bevor Sie das als Irrtum abtun, lohnt ein kurzer Check. Denn ein Gratispaket gibt es im Online-Handel selten ohne Haken. Dahinter kann die Betrugsmasche Brushing stecken.
So funktioniert die Betrugsmethode Brushing
Dabei verschicken Online-Händler Pakete mit Billigwaren an nichtsahnende Verbraucher. Dafür legten betrügerische Händler laut Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, falsche Accounts mit echten Adressen an, etwa bei Amazon. Der Handelsgigant ist besonders von der Masche betroffen.
"Über diese Fake-Accounts bestellen die Händler dann die eigenen Produkte und senden diese an die echten Adressen", erklärt Kahnert. Im Anschluss werde eine positive Bewertung für das eigene Produkt abgegeben, um die Sichtbarkeit der Ware und die Verkaufschancen zu erhöhen.
Es geht den Händlern also darum, die eigenen Bewertungen zu verbessern beziehungsweise glatt zu bürsten (englisch "to brush"). Denn Shops mit vielen positiven Bewertungen werden auf großen Online-Marktplätzen in der Regel besser platziert und häufiger angezeigt. Die echten Adressen sorgen dafür, dass die Plattformen die Bewertungen eher als authentisch einstufen.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein neues Gesetz gebilligt, das die Rechte von Verbrauchern stärken soll: Online-Shopping-Händler müssen künftig einen Widerrufsknopf anbieten.
30.01.2026 | 0:21 minUnbestelltes Paket bekommen: So sollten Sie reagieren
Wichtig zu wissen:
Grundsätzlich muss man für Päckchen, die man nicht bestellt hat, auch nichts zahlen.
Stefanie Kahnert, Verbraucherzentrale Brandenburg
Die bloße Zusendung lasse der Rechtsexpertin zufolge keinen Kaufvertrag entstehen. Dies regelt Paragraf 241a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Auf keinen Fall solle man sich bedanken, auch nicht in ironischer Art und Weise. Das könne unter Umständen als Annahmeerklärung ausgelegt werden und einen Kaufvertrag begründen, so Kahnert.
Der Versandhändler Amazon gibt auf seiner Website ebenfalls Verhaltenstipps zum Thema Brushing. Dort heißt es zu den Richtlinien der Plattform: "Verkaufspartnern ist es untersagt, unaufgefordert Pakete an Kunden zu senden."
Wer ein Paket erhält, sollte dies über das Formular "Unerwünschtes Paket melden" mitteilen. Im Zweifel helfe auch der Kundenservice bei einem solchen Anliegen, heißt es auf der Website.
Bei Booking.com sind infolge eines Hackerangriffs Kundendaten wie Namen und Telefonnummern abgeflossen. Das Unternehmen warnt vor Phishing-Versuchen.
16.04.2026 | 0:40 minAbsender und Empfängeradresse genau prüfen
Der Rechtsexpertin zufolge sollten Sie zunächst klären, ob die Ware tatsächlich nicht bestellt wurde. Manche Käufe tätigt man nebenbei und sie gehen im Alltag unter. Kahnert rät, sich das Paket ganz genau anzuschauen: Ist es wirklich an Sie adressiert oder gehört es einem Nachbarn? Oder ist es an einen Ihnen unbekannten Empfänger adressiert?
"Wenn Sie das geprüft haben, sollten Sie schauen, von wem das Paket stammt", sagt Kahnert. Schauen Sie sich dafür den Shop an und bewerten Sie, ob er Ihnen seriös erscheint oder nicht. Prüfen Sie etwa, ob es ein Impressum gibt - ein solches haben Shops auch bei Amazon.
Erscheint der Shop seriös, kontaktieren Sie diesen und teilen Sie den Sachverhalt mit. "Dazu sind Sie zwar nicht verpflichtet, es kann aber helfen, späteren Ärger zu vermeiden", so Kahnert. Wenn der Absender vertrauenswürdig ist, lässt sich oft schnell klären, dass keine Bestellung vorliegt und es gar nicht erst zu unberechtigten Zahlungsforderungen, Mahnungen oder Rücksendeaufforderungen kommt.
Nicht jedes Schnäppchen in Online-Shops ist echt. Verbraucherschützer und Polizei erklären, woran man Fake-Shops erkennt, welche Warnsignale ernst zu nehmen sind und wie ein sicherer Online-Einkauf gelingt.
19.11.2025 | 2:33 minMüssen Sie unbestellte Ware zurückschicken?
Falls Sie die Ware zurücksenden, sollte dies Kahnert zufolge nur auf Kosten des Anbieters erfolgen. "Sie können sich Geld für Verpackung und Versand vorab überweisen lassen oder fordern ein Retourenlabel an", so die Juristin.
Eine Rücksendung auf eigene Kosten sollten Sie nicht veranlassen - bei einem unseriösen Händler müssten Sie damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Reagiert der Shop gar nicht auf die Anfrage, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Ware zu behalten und circa sechs Monate aufzubewahren, falls sich der Absender später meldet oder sich ein Zustellfehler herausstellt. Eine gesetzliche Pflicht, die Ware so lange aufzubewahren, gibt es jedoch nicht.
Der aktuelle Cybersicherheitsmonitor zeigt, dass jeder neunte Online-Nutzer in Deutschland 2025 von Cyberkriminalität betroffen war. Das BSI nimmt die Industrie in die Pflicht.
15.05.2026 | 0:42 minPasswörter ändern und Plattform kontaktieren
Wenn Sie von Brushing betroffen sind, rät die Verbraucherschützerin zu weiteren Schritten: Prüfen Sie zunächst Ihr Konto beim Online-Shop, von dem das Paket kam - wenn Sie dort eines haben - und ändern Sie Ihr Passwort. Denn Brushing zeigt, dass Ihre persönlichen Daten ohne Ihr Wissen verwendet und missbraucht wurden.
Ist der beteiligte Händler auf einer Plattform aktiv, melden Sie dort zudem den Fall. Und: "Wenn persönliche Daten missbraucht werden, ist es auch immer empfehlenswert, eine Strafanzeige zu erstatten", rät Stefanie Kahnert.
Unbestellt gelieferte Ware kann der Verbraucherzentrale zufolge auch andere Gründe haben: Unseriöse Unternehmen versuchen beispielsweise auf diese Weise, Verbrauchern einen Kaufvertrag unterzuschieben. Zudem ist es möglich, dass ein missglückter Identitätsmissbrauch vorliegt. Dabei sollen Verbraucher eigentlich nur die Rechnung erhalten. Die Ware selbst fangen Betrüger ab. Es kann auch sein, dass einfach ein Zustellungsfehler vorliegt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps gibt es bei der Verbraucherzentrale.
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