Rente: Wie Dienstleister mit Renteninformationen Geld machen

Teure Informationen zur Rente:Vorsicht vor unnötigen Kosten bei der Rentenauskunft

von Nicole Wehr

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Immer wieder nehmen Dienstleister für Informationen Geld, die bei öffentlichen Institutionen kostenfrei zugänglich sind - wie Auskünfte zur Rente. Woran Sie die Anbieter erkennen.

Bild aus dem Internet mit dem Button "Kostenpflichtig bestellen"

Die Rentenauskunft lässt sich online beantragen. Doch manche Dienste verlangen für diesen Service Geld, der bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos ist. Experten warnen.

18.05.2026 | 3:43 min

Die Lösung scheint nahezuliegen: Mit nur wenigen Klicks landen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Websites, die ihnen Informationen zu ihrer Rente anbieten. Diese Seiten sehen dem offiziellen Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum Verwechseln ähnlich.


Die Masche der kostenpflichtigen Dienstleister

Doch hinter Drittanbietern wie dem Portal "rentnerauskunft.de" stecken gewerbliche Dienstleister, die kostenlos über die DRV erhältliche Informationen gegen eine Gebühr vermitteln - etwa Nachweise zu Versicherungsnummern, den aktuellen Stand der Rentenansprüche oder eine Bescheinigung über bisherige Rentenbezüge.

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"Oft werden Nutzer über die verschiedenen Suchmaschinen auf solche Webseiten geführt", erklärt Katja Braubach, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Durch bezahlte Anzeigen würden gewerbliche Dienstleister in den Suchergebnissen ganz oben angezeigt - noch vor der DRV-Webseite.

Durch den Einsatz von KI ist es einfacher geworden, entsprechende Webseiten zu erstellen.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung

Daher gebe es auch immer mehr davon. Mitunter imitieren diese Seiten nicht nur die Formulierungen und die Internetadresse, sondern auch das Logo der DRV. Das macht es auf den ersten Blick schwer, sie von der offiziellen DRV-Seite zu unterscheiden.

Zuletzt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) nach eigenen Angaben vermehrt mit Beschwerden zum Portal rentnerauskunft.de eines britischen Unternehmens zu tun, das die Weiterleitung von Anfragen an die Deutsche Rentenversicherung anbietet - Kosten: 29,90 Euro. Wer bereits in diese Falle getappt ist, dem rät die VZHH, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dafür stellt sie einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Zudem weist sie darauf hin, dass man sensible persönliche Daten - wozu auch Rentenunterlagen gehören - nur über die offizielle Seite der zuständigen Behörde anfordern sollte.


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Kostenlose Infos von der Deutschen Rentenversicherung

Über die Onlinedienste der DRV kann man zum Beispiel Informationen zum Versicherungsverlauf, eine Rentenauskunft, einen neuen Versicherungsnummernnachweis (früher Sozialversicherungsausweis) oder eine sogenannte Lückenauskunft anfordern. "In der Lückenauskunft werden alle Zeiträume ab dem 17. Lebensjahr aufgeführt, für die der Rentenversicherung bisher keine Informationen vorliegen. Diese sollten im Rahmen einer Kontenklärung nachgereicht werden", erklärt Katja Braubach.

Wer bereits Rente bezieht, kann bei der DRV eine Rentenbezugsbescheinigung über die Höhe der gezahlten Rente erhalten. Diese ist beispielsweise als Einkommensnachweis zur Vorlage beim Sozialamt oder der Krankenkasse erforderlich.

Zudem informiert die DRV über die Höhe der steuerrechtlich relevanten Rente. Gleichzeitig übermittelt der Rentenversicherungsträger die Daten automatisch an die Finanzämter. Daher muss man sie in der Steuererklärung nicht mehr angeben. Eine Auskunft ist aber sinnvoll, wenn man die mögliche Steuer vorab ermitteln möchte.

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Abzocke mit Renteninformationen erkennen

Bei einer Internetrecherche sollte man grundsätzlich darauf achten, keine Internetseite aufzurufen, die als bezahlte Werbung oder "gesponsertes Ergebnis" ausgewiesen ist - denn dahinter verbergen sich Katja Braubach zufolge oft kostenpflichtige Anbieter.

Seriöse Dienstleister weisen auf ihrer Webseite auf anfallende Kosten hin.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung

Daher sollte man vor der Anforderung der Unterlagen genau hinsehen oder einen Blick auf die AGB werfen. Zwar sei es grundsätzlich erlaubt, Leistungen gegen eine Gebühr anzubieten. Die gewerblichen Dienstleister müssten laut DRV Rheinland jedoch klar darauf hinweisen, dass sie nicht im Auftrag der DRV handeln.

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Auch das Impressum gibt oft Aufschluss über das hinter einer Website stehende Unternehmen. Zudem kann der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen eine erste Orientierung bieten.

Vom Nachsendeauftrag der Post über die Meldebescheinigung, Schufa oder Geburtsurkunde bis hin zum Führungszeugnis: Verbraucherinnen und Verbraucher stoßen bei vielen Anliegen im Internet auf Websites, die offizielle Antrags- oder Auskunftsangebote von Behörden, Unternehmen oder öffentlichen Stellen imitieren oder in deren Umfeld auftreten. Sie kassieren für die bloße Weiterleitung oder das Abfragen von Informationen eine stattliche Gebühr. Die Verbraucherzentralen Niedersachsen, Hamburg und Thüringen geben hierzu hilfreiche Übersichten. Auch die DRV informiert fortlaufend über Betrugsversuche.


Polizei als Ansprechpartner

Wer bereits von einem Drittanbieter eine Rechnung erhalten hat und unsicher ist, ob er diese begleichen muss, kann sich auch an die örtliche Polizei wenden. Das machen nach DRV-Erfahrung viele Betroffene als ersten Schritt. Zudem ist die Rentenversicherung selbst unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichbar und beantwortet Fragen rund um die Rente.

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 18.05.2026, ab 09:05 Uhr.
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