Wie Sie die Renteninformation überprüfen und Korrekturen angehen

Renteninformation:So überprüfen Sie Ihren Rentenanspruch

von Nicole Wehr
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Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung die Renteninformation an ihre Versicherten. Worauf es bei der Prüfung ankommt und wie Sie fehlende Daten nachreichen können.

Einige Ein- und Zwei-Euro-Münzen liegen auf einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Alles korrekt? Jährlich erhalten Personen ab 27 Jahren eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Wie man die Angaben überprüft und bei Bedarf korrigieren kann.
Quelle: dpa

Die jährlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) per Post versendete Renteninformation gibt einen Überblick über bisher erworbene Rentenansprüche und eine Prognose für die spätere Rente.
Damit diese korrekt berechnet wird und keine Ansprüche verlorengehen, sollte man die Angaben zum eigenen Versicherungsverlauf regelmäßig prüfen. So lassen sich Fehler oder Lücken frühzeitig erkennen und Korrekturen veranlassen.
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Wer erhält die Renteninformation?

Versicherte ab 27 Jahren, die mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, erhalten eine Renteninformation.

Relevant für die spätere Rente ist in der Regel die Zeit ab dem 17. Lebensjahr, da auch der Schulbesuch ab diesem Tag für die Rente zählt.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung Bund

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FAQ

Werden der DRV alle Daten automatisch gemeldet?

Beschäftigungszeiten und die Höhe des Gehalts werden der DRV durch den Arbeitgeber meist automatisch gemeldet. Auch Sozialversicherungsträger wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Jobcenter melden alle wichtigen Daten.
Allerdings: "Einige Daten, wie zum Beispiel Schul- und Studienzeiten oder auch Zeiten der Kindererziehung, werden nicht automatisch gemeldet", erklärt Katja Braubach, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese müsse man selbst im Rahmen einer Kontenklärung melden und gegebenenfalls nachweisen.

Im Kundenportal der DRV lassen sich nach erstmaliger Registrierung und Identitätsprüfung die Renteninformation einsehen und beispielsweise die Adresse ändern. Auch einen Widerspruch gegen einen Bescheid kann man online einlegen.

Seit 2023 gibt es zudem eine neue Plattform für eine digitale Rentenübersicht. Sie informiert darüber, was an gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zu erwarten ist - bündelt also Informationen verschiedener Anbieter von Altersvorsorgeprodukten.

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In welchen Fällen eine persönliche Beratung sinnvoll ist

Insbesondere Menschen mit einem komplexen Lebenslauf - etwa durch häufige Arbeitgeberwechsel, selbständige Tätigkeiten oder Auslandsaufenthalte - sollten sich von der DRV beraten lassen. Auch Minijob, Teilzeit oder Zeiten ohne Beschäftigung können rentenrechtlich relevant sein. Diese Beratung ist für alle Versicherten kostenlos.
Das ebenfalls kostenlose Servicetelefon (Telefonnummer: 0800 1000 4800) beantwortet Fragen zur Rente oder vermittelt Ansprechpartner. "Hilfe gibt es auch bei Gemeindeämtern und bei Versichertenberaterinnen und -beratern", sagt Braubach und verweist auf die Beratung in der Nachbarschaft.
Alle Informationen rund um die Kontenklärung, etwa welche Zeiten für die Rente wichtig sind und wie sie sich nachweisen lassen, sind zudem in einer Broschüre zusammengefasst.

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Häufige Fehlerquellen in der Renteninformation

Fehler in der Renteninformation resultieren laut Braubach meist daraus, dass bestimmte Sachverhalte bis dato nicht im Versicherungskonto gespeichert sind. "Entweder weil noch nie eine umfassende Kontenklärung erfolgt ist oder die Versicherten zu bestimmten Lücken in ihrem Verlauf keine konkreten Angaben gemacht haben", erklärt die Renten-Expertin.

Was bei fehlenden Daten zu tun ist



Aufruf zur Kontenklärung

Da die spätere Rente nur richtig berechnet werden könne, wenn alle Daten vollständig vorlägen, rufe die DRV ihre Versicherten regelmäßig zur Kontenklärung auf.

Der erste Aufruf zur Kontenklärung erfolgt meist zum 43. Lebensjahr, danach alle sechs Jahre.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung Bund

Die DRV schickt Versicherten deren individuellen Versicherungsverlauf, sprich "eine Aufstellung der bei uns vorgemerkten Zeiten und einen Hinweis, für welche Zeiträume keine Daten vorliegen", so Braubach. Zu den fraglichen Zeiträumen sollen die Versicherten Angaben machen und wo nötig Nachweise einsenden.
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Fristen für nachträgliche Korrekturen

"Werden Versicherte zur Kontenklärung angeschrieben, haben sie sechs Monate Zeit, um die erforderlichen Nachweise einzureichen", erklärt Braubach. Fehlen Belege über Zeiten, die schon länger zurückliegen, versuche die DRV gemeinsam mit dem oder der Versicherten, eine Lösung zu finden.

Selbst wenn bereits eine Rente gezahlt wird, berücksichtigt die DRV nachträglich eingereichte Nachweise.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung Bund

Aber: Nachzahlungen der Rente können nur für maximal vier Jahre rückwirkend erfolgen.

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Quelle: dpa

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