Gesetzlicher Betreuer: Aufgaben, Auswahl und Vor- und Nachteile

Gesetzlicher Betreuer:Rechtliche Betreuung: Das müssen Sie wissen

ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich.
von Jan Henrich
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Für viele Menschen mit Einschränkungen sind rechtliche Betreuer eine wichtige Stütze. Welche Aufgaben sie übernehmen dürfen, ab wann sie notwendig sind und wer sie auswählen darf.

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Ob Demenz im Alter oder eine psychische Erkrankung: Wenn jemand seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, können Gerichte einen Betreuer bestellen.
Häufig übernehmen Angehörige die Aufgabe ehrenamtlich. Wenn das nicht möglich ist, werden Berufsbetreuer eingeschaltet. Aber wer entscheidet eigentlich, ob eine Betreuung notwendig ist? Welchen Umfang hat eine rechtliche Betreuung und welche Vorsorgemaßnahmen sollten bereits vor der Betreuung ergriffen werden?
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Wer entscheidet über eine rechtliche Betreuung?

Die Betreuung wird häufig durch die betroffene Person selbst oder Angehörige beantragt. Auch Behörden können sich an das Gericht wenden und eine Betreuung anregen.
Ob und in welchem Umfang eine Betreuung daraufhin angeordnet wird, entscheidet ausschließlich ein Gericht. Dieses lässt in den meisten fällen ein ärztliches Gutachten erstellen, auf dessen Grundlage entschieden wird.

So wird der Betreuer ausgewählt

Betroffene können durch eine Betreuungsverfügung Einfluss darauf nehmen, wer als Betreuer infrage kommt. Beispielsweise können sie einen Angehörigen als ehrenamtlichen Betreuer vorschlagen. Gerichte sind allerdings nicht zwingend an die Verfügung gebunden und prüfen eigenständig, ob die vorgeschlagene Person geeignet ist. Nach Angaben des Bundesverbands der Berufsbetreuer wurden 2016 etwa die Hälfte der rechtlichen Betreuungen ehrenamtlich durchgeführt.

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Welche Aufgaben rechtliche Betreuer haben

Diejenigen, die die Betreuung übernehmen, sollen in erster Linie unterstützen, beispielsweise bei Mietverträgen, Bankgeschäften oder bei der Organisation von Arztterminen. Nur soweit es erforderlich ist, können Betreuer auch von ihrer Vertretungsmacht Gebrauch machen, also selbst Entscheidungen für die betreute Person treffen.

Eigenständigkeit von betreuten Personen soll bewahrt werden

In den letzten Jahrzehnten hat sich das Betreuungsrecht gewandelt. Im Kern steht mittlerweile das Ziel, die Eigenständigkeit von betreuten Personen so weit wie möglich zu wahren. Betroffene sollen eigene Entscheidungen über ihr Leben treffen und sind in den meisten Fällen auch weiterhin voll geschäftsfähig. Betreuer dürfen von den Wünschen eines Betreuten grundsätzlich nur dann abweichen, wenn dessen Vermögen durch eine Entscheidung erheblich gefährdet würde.
Um zu verhindern, dass die Wünsche der Betreuten übergangen werden, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt, beispielsweise in Form von Berichtspflichten.
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Vorsorgemaßnahmen

Für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird, kann man eine Person benennen. Hierzu gibt es die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Zwischen den beiden Varianten gibt es allerdings Unterschiede, die man beachten sollte.
Bei der Betreuungsverfügung gibt man dem Betreuungsgericht in erster Linie eine Empfehlung ab, wer im Notfall als Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht entscheidet dann nach Notwendigkeit und Geeignetheit.
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Wer kann Berufsbetreuer werden?

Früher musste man keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um Berufsbetreuer zu werden. Um die Qualität der Betreuung zu verbessern, hat der Gesetzgeber 2023 die Anforderungen für die Tätigkeit allerdings erhöht.
Mittlerweile braucht es einen Sachkundenachweis, um sich für die Tätigkeit eintragen zu lassen. Das heißt, in den meisten Fällen muss zuvor eine Weiterbildung absolviert werden, insbesondere zu rechtlichen Themen.

Es gibt allerdings Berufe, bei denen die Sachkunde automatisch vermutet wird. Das sind Volljuristen aber auch Menschen, die Sozialpädagogik oder soziale Arbeit studiert haben. In diesen Fällen kann die Registrierung als Berufsbetreuer unmittelbar erfolgen.

Jan Henrich ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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