Auto verkaufen: Tipps zum privaten Gebrauchtwagen-Verkauf

Auto privat verkaufen:Was beim Verkauf Ihres Autos wichtig ist

von Carlotta Vogelpohl
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Beim Autoverkauf über Online-Portale oder Händler gilt es einige Dinge zu beachten. Wie Sie einen fairen Preis ermitteln, Betrug vermeiden und sich rechtlich absichern können.

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Welche Vorbereitungen Sie treffen sollten, bevor Sie Ihren Wagen einem Händler oder auf einem Gebrauchtwagen-Portal anbieten, und weitere nützliche Tipps für einen reibungslosen Autoverkauf.
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Privatverkauf vs. Händler

Autobesitzer können ihren Wagen privat oder über einen Händler verkaufen. Auf dem Privatmarkt sei teilweise mehr Gewinn zu erzielen, jedoch könne der Verkaufsprozess auch länger dauern, erklärt Auto- und Mobilitätsexperte Andreas Keßler.

Wer sein Auto privat inseriert, sollte beim Erstellen der Anzeige davon absehen, Mängel zu verschweigen. Das erspart Diskussionen und schützt vor späteren Beschwerden.

Die Fotos sollten vor einem neutralen Hintergrund aufgenommen werden und sowohl die Details als auch das Fahrzeug in voller Ansicht zeigen.

Marktwert ermitteln

Der Marktwert kann über Gebrauchtwagenportale ermittelt werden, indem man sich die Preise bereits inserierter Modelle anschaut. Wichtig ist, beim Vergleich auf Merkmale wie Baujahr, Laufleistung und Ausstattung zu achten.
Andreas Keßler weist jedoch darauf hin, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Angebotspreise handelt. "Mit dem tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis haben die erstmal nicht viel zu tun", so der Experte.

Wie viel Sie für Ihr Fahrzeug bekommen hängt von mehreren Faktoren ab, etwa:

  • vom Kilometerstand,
  • von der Anzahl der Vorbesitzer,
  • vom generellen Zustand des Autos.

Auch das Alter Ihres Neuwagen zählt, wie Fabian Faehrmann, Technik-Experte beim ADAC erklärt: Nach nur fünf Jahren liege der Wertverlust bei rund 65 Prozent, ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt wäre also ungünstig. In den nächsten fünf Jahren betrage der Wertverlust nur noch rund 25 Prozent.

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Dokumente überprüfen

Vor dem Verkauf sollte zudem geprüft werden, ob alle Fahrzeugunterlagen vorhanden sind, also Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und TÜV-Bericht. Wenn der offizielle TÜV-Bericht nicht mehr vorliegt, kann man bei der Prüforganisation ein Duplikat beantragen. Eine frische Hauptuntersuchung kann zusätzlich Vertrauen beim Käufer stiften.

Haftungsausschluss vereinbaren

Ist ein Käufer gefunden, kommt der Kaufvertrag ins Spiel, in dem alle wichtigen Daten aufgenommen werden. Musterverträge gibt es online, unter anderem beim ADAC.
Es ist ratsam, im Verkaufsvertrag einen vollständigen Haftungsausschluss zu vereinbaren, da der ehemalige Fahrzeughalter sonst gesetzlich bis zu zwei Jahre für Mängel haften kann. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn Schäden beim Verkauf verschwiegen werden.
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Welche Bezahlmethode ist am sichersten?

Laut Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des ADAC, sei die sicherste Bezahlmethode immer noch die Barzahlung. Sein Tipp: "Käufer und Verkäufer treffen sich bei der Bank des Verkäufers. Der Käufer zahlt dort das Geld direkt am Schalter auf das Konto des Verkäufers ein."
Tina Elsner, Geschäftsführerin der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, empfiehlt außerdem Echtzeitüberweisungen, Schecks oder die Verwaltung über einen Treuhandservice.
Von einem Bargeldtransfer, etwa mit Western Union oder MoneyGram, rät sie dringend ab. "Die sind nicht für die Abwicklung von Zahlungen im Autohandel geeignet", so Elsner. Die Unternehmen bieten zwar schnelle Transfers an, jedoch seien sie auch anfällig für Betrug und daher eher für den Bargeldtransfer zwischen Personen gedacht, die sich kennen, etwa Freunde oder Familie.
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Sich vor Betrug schützen

Der ADAC und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes geben diese Tipps, um sich zu schützen:





Zulassungsstelle und Versicherung informieren

Der Verkauf des Fahrzeugs muss an die Zulassungsstelle mittels einer Veräußerungsanzeige gemeldet werden. Sonst haftet der ursprüngliche Käufer unter Umständen weiterhin, etwa bei Unfällen. Auch die Haftpflichtversicherung sollte über den Fahrzeugwechsel informiert werden.
Alternativ kann das Fahrzeug vor dem Verkauf abgemeldet werden, um nicht weiter für Versicherungsprämien und Kfz-Steuer zu haften, erklärt Schnaars. Ist das der Fall, sollte der Verkäufer den Käufer darauf hinweisen, dass dieser die Überführung, etwa mit einem Transporter oder einem Kurzzeitkennzeichen, selbst organisieren muss.

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Quelle: dpa

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