Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Auto gebraucht kaufen:Fallstricke beim Gebrauchtwagenkauf vermeiden

von Svenja Kantelhardt
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Versteckte Mängel, verschleierte Unfälle, überzogene Preise - viele fürchten, beim Kauf von Gebrauchtwagen betrogen zu werden. Mit diesen Tipps können Sie Risiken reduzieren.

Neu- und Gebrauchtwagen stehen bei einem Autohändler in einer Reihe.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es wichtig, mögliche Risiken im Blick zu haben und sich abzusichern. Worauf man achten sollte.

Quelle: dpa

Beim Kauf von gebrauchten Autos steht man schnell vor einer Grundsatzentscheidung: vom Händler oder privat? Warum es besonders bei unbekannten Privatverkäufern so wichtig ist, sich rechtlich abzusichern, erklärt Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner.

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Durch Kaufvertrag absichern

Ein Kaufvertrag schützt beide Seiten. Vordrucke gibt es etwa beim TÜV oder ADAC. Meist wird ein Haftungsausschluss des Privatverkäufers im Vertrag festgeschrieben. Das sei am Gebrauchtwagenmarkt gängige Praxis, erklärt Verkehrsrechtsexperte Klaus Heimgärtner.

Man will als Privatperson ja nicht für Mängel haften, von denen man nichts weiß.

Klaus Heimgärtner, Rechtsanwalt

Es gilt in jedem Fall: vor Unterzeichnung des Kaufvertrags das Auto besichtigen. Denn auch mündlich oder per Mail geschlossene Kaufverträge sind rechtlich bindend.

Wenn der Gebrauchtwagen einen Mangel hat, also beispielsweise die Bremse nicht funktioniert, haftet der Verkäufer grundsätzlich dafür - das nennt man Sachmängelhaftung. Im Ergebnis heißt das: Reparatur oder Geld zurück. Die Sachmängelhaftung greift bei gewerblichen Verkäufern wie Autohändlern immer.

Private Verkäufer können die Haftung aber ausschließen - und machen das auch typischerweise. Gängige Formulierungen sind etwa: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" oder "gekauft wie gesehen". Dann gibt es sämtliche gesetzlichen Rechte nicht mehr, die man als Käufer sonst bei Mängeln hat.

Das gilt aber nicht unbegrenzt: Der private Verkäufer haftet trotzdem, wenn er einen Fehler, den er kennt, absichtlich verschweigt oder einen bestimmten Zustand ausdrücklich zusichert.


Betrug beim Bezahlen vermeiden

Für Klaus Heimgärtner gilt der Grundsatz: Geld gegen Auto.

Auf keinen Fall sollte in Vorkasse gegangen oder das Geld woanders hinterlegt werden.

Klaus Heimgärtner, Verkehrsrechtsexperte

Jede Abweichung von diesem Ablauf sollte den Käufer stutzig machen, so der Rechtsanwalt weiter. Außerdem empfiehlt Heimgärtner, sich den Personalausweis zeigen zu lassen und Namen sowie Adresse zu notieren.

Unseriöse Anbieter reagieren oft ausweichend auf kritische Nachfragen oder versuchen, das Gespräch durch irrelevante Details zu steuern. Auch wenn der Verkäufer nicht bereit ist, schriftliche Zusicherungen, etwa zu Unfallfreiheit oder Kilometerstand zu geben, sei Vorsicht geboten, warnt Heimgärtner.

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Gebrauchtwagen checken

Das Aussehen eines Autos kann die Kaufentscheidung enorm beeinflussen. Auch wenn das Auto außen blitzeblank ist, heißt das nicht automatisch, dass der Zustand des Gebrauchtwagens einwandfrei ist.

Ein verschmutzter Wagen erschwert allerdings eine genaue Inspektion der Karosserie. Feine Kratzer, Hageldellen oder ungleichmäßige Lackierungen sind unter diesen Bedingungen kaum sichtbar.

Fachleute raten, das Fahrzeug bei Tageslicht, trockenem Wetter und mithilfe einer Checkliste, beispielsweise vom ADAC, zu begutachten.

Besonders wichtig: eine zweite Person mitnehmen. Eine unabhängige Perspektive kann helfen, Fehlkäufe zu vermeiden. Das gilt auch in Bezug auf den Preis. "Gier macht blind.", befindet Klaus Heimgärtner. Dabei solle man nicht alles dem Schnäppchen unterordnen, sondern bewusst das Risiko abwägen.

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Fahrzeugpapiere überprüfen

Ein lückenlos geführtes Scheckheft, TÜV-Berichte sowie Rechnungen von Werkstattbesuchen geben Aufschluss über Wartungszustand und mögliche Schäden. Fehlen wichtige Dokumente, kann das ein Hinweis auf eine vernachlässigte Pflege oder sogar Manipulation sein.

Besonders wichtig: ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil II. Wenn darin ein anderer Halter vermerkt ist als der Verkäufer, sollte man stutzig werden und nachfragen. Im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug gestohlen.

Vorsicht beim bloßen Vorhandensein der TÜV-Plakette ohne das dazugehörige Prüfprotokoll: Prüfer erteilen eine gültige Plakette trotz Mängeln, wenn diese nicht allzu gravierend sind und die Verkehrssicherheit (noch) nicht beeinträchtigen.

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Auf Probefahrt bestehen

Eine umfassende Probefahrt ist essenziell, um den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Eine kurze Fahrt um den Block reicht nicht. Wichtig ist, verkehrsarme Straßen aufzusuchen und auch außerorts zu fahren. Vibrationen, ungewöhnliche Motorgeräusche, unregelmäßige Beschleunigung oder Probleme beim Bremsverhalten lassen sich oft erst unter realistischen Fahrbedingungen, höheren Geschwindigkeiten und Motordrehzahlen erkennen.

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Svenja Kantelhardt ist Rechtsreferendarin in der ZDF-Redaktion "Recht und Justiz".

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