Überwachungskamera am Haus: Was ist erlaubt - und was nicht?
Videoüberwachung und Datenschutz:Überwachungskameras am Haus: Was ist erlaubt?
von Thilo Hopert
|
Smarte Türklingeln oder diskrete Kameras am Dachvorsprung: Welche Regeln Sie beim Einsatz von Sicherheitstechnik beachten sollten, um Ärger mit Nachbarn und Bußgelder zu vermeiden.
Videoüberwachung: So bringen Sie eine Überwachungskamera rechtskonform an Ihrem Haus an.
Quelle: imago/imagebroker
Viele Hausbesitzer setzen auf Videotechnik zur Abschreckung von Einbrechern. Doch wer einfach drauflos installiert, kann schnell gegen Datenschutzrecht verstoßen. Daher sollte man sich vor dem Kauf und Einsatz von Überwachungstechnik gut informieren.
Welche Regeln für den privaten Gebrauch sowie die Nutzung von Kamera-Attrappen und Türklingeln mit Kamera-Funktion gelten.
Hightech-Supermarkt: Überwachung des Einkaufs- und Bezahlvorgangs mit der sogenannten "Skelettkontrolle" - Datenschützer sind alarmiert.18.11.2024 | 10:09 min
Ist die Videoüberwachung am Haus oder an der Wohnung erlaubt?
Auf dem eigenen, allein bewohnten Grundstück oder in der eigenen Wohnung dürfe grundsätzlich eine Überwachungskamera installiert werden, sagt Luisa Peitz, Rechtsreferentin von Haus & Grund Deutschland, und ergänzt: "Aber nur, wenn keine Dritten betroffen sind." Die Kamera darf nur das eigene Grundstück zeigen, das Filmen von öffentlichen Wegen ist verboten.
"Verlässlich kann die Erfassung von Nachbargrundstücken oder des öffentlichen Raums in der Regel nur ausgeschlossen werden, indem feststehende, also nicht dreh- oder schwenkbare Kameras verwendet werden", so Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Viele französische Städte setzen zur Verstärkung der Sicherheit Kameras ein. Auch in Dijon findet man rund 300 Kameras.21.03.2024 | 2:02 min
Als weitere Bedingung gilt: Menschen, die das eigene Grundstück betreten, etwa Postboten, Paketzusteller oder Handwerker, müssen klar erkennbar über die Überwachung informiert werden, erklärt Peitz.
Auch in Mehrfamilienhäusern ist die Überwachung von Nachbarbereichen, öffentlichen Wegen oder gemeinschaftlich genutzten Flächen unzulässig. Dies schließe Flure, Treppenhäuser und andere Wohnungstüren ein, wie der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 12. März 2024 (Az.: VI ZR 1370/20) klargestellt hat. Verboten ist demnach insbesondere:
das Filmen in fremde Wohnungen (etwa bei geöffneter Tür),
die dauerhafte oder heimliche Überwachung von Dritten ohne deren Einwilligung
und die Aufzeichnung gemeinschaftlicher Bereiche wie Hausflure oder Aufzüge ohne Zustimmung aller Betroffenen.
Welche Regeln gelten für Kamera-Attrappen?
Zur Abschreckung reicht es möglicherweise auch aus, wenn es den Anschein hat, als gäbe es eine Überwachung des Grundstücks. Hier könnte man einfach Attrappen aufstellen, oder?
Auch Kamera-Attrappen können unzulässig sein, vor allem dann, wenn sie täuschend echt wirken und auf fremde oder gemeinschaftliche Bereiche gerichtet sind.
„
Luisa Peitz, Rechtsreferentin Haus & Grund Deutschland
Der Eindruck, beobachtet zu werden, reiche für einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits aus, erläutert Peitz.
Sie verweist auf zwei Urteile des Landgerichts Darmstadt und des Bundesgerichtshofs bei denen entschieden wurde, dass selbst das Anbringen einer funktionslos wirkenden Kameraattrappe, die auf den Hauseingang eines Mehrparteienhauses gerichtet ist, eine unzulässige "Androhung von Überwachung" darstellt. Sie verletze die betroffenen Personen in ihrem Persönlichkeitsrecht.
In New York sind Selfies mit Überwachungskameras im Trend. Morry Kolman bündelt 900 Kameras auf einer Website, um die allgegenwärtige Überwachung zu verdeutlichen.17.09.2024 | 1:14 min
Vorschriften für Türklingeln mit Kamera und Monitor
An Beliebtheit gewinnen auch Türklingeln mit Videofunktion, auf die man online von überall mit dem eigenen Smartphone zugreifen kann. Verbraucherschützerin Julia Gerhards warnt jedoch:
Kameras an der Türklingel erfassen den öffentlichen Raum häufig teilweise mit.
„
Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Hier würden strenge Anforderungen gelten, da die Kamera einer Türklingel durch ihre Ausrichtung eine dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raums bedeutet.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat ein Beispiel formuliert, in welcher Form eine Türklingelkamera zulässig ist. Demnach gilt: "Unbedenklich ist ein System, das eine Bildübertragung erst nach Betätigung der Klingel ermöglicht, eine dauerhafte Speicherung der Bildaufnahmen ausschließt, räumlich nicht mehr abbildet, als ein Blick durch einen Türspion gewähren würde, und das die Übertragung nach einigen Sekunden automatisch unterbricht. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume muss technisch ausgeschlossen sein."
Wie Programme zur Gesichtserkennung eingesetzt werden und wieso es daran Kritik gibt.12.08.2024 | 1:23 min
Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?
Wer eine Überwachungskamera nutzt, sollte auch darauf achten, wo die Aufnahmen gespeichert werden. Je nach Hersteller und Modell sei dies sehr unterschiedlich, so Julia Gerhards. Dies könne etwa eine SD-Karte, eine Festplatte oder ein herstellerseitiger oder sonstiger Cloud-Speicher sein. Hier sollte man sich vor dem Kauf informieren.
Für die Daten gilt: Wer die Kamera nutzt, muss sicherstellen, dass diese nicht länger gespeichert werden als nötig. Eine Speicherdauer von 72 Stunden sei gemäß Datenschutzkonferenz in der Regel zulässig, so Gerhards. Danach müssen die Daten gelöscht werden.
Eine Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen durch Schäden am persönlichen Eigentum. Was es bei der Versicherung zu beachten gibt und was überhaupt zum Hausrat zählt.
von Susanne Pohlmann
mit Video
Quelle: dpa
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.