Auto abschleppen: Was tun gegen hohe Kosten beim Abschleppdienst?
Teures Falschparken:Was tun gegen überzogene Abschleppkosten?
von Sina Tschudin
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Wer falsch parkt und abgeschleppt wird, zahlt je nach Region und Abschleppunternehmen einen sehr hohen Preis. Was ist angemessen und was kann man gegen überteuerte Gebühren tun?
Falschparken in München kann mit bis zu 900 Euro fürs Abschleppen richtig teuer werden. Auch Prominente wie Giulia Siegel sind betroffen.15.07.2025 | 3:24 min
Wenn man auf einer öffentlichen Fläche falsch parkt, kann man von der Polizei abgeschleppt werden. Auf privaten Grundstücken wie Kunden- oder Supermarktparkplätzen dürfen der Eigentümer oder ein von diesem beauftragter Parkdienst das Abschleppen veranlassen. In diesen Fällen kommt es immer wieder zu überhöhten oder undurchsichtigen Abschleppkosten.
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Wer beauftragt das Abschleppunternehmen?
Wer das alleinige Nutzungsrecht an einem Grundstück hat, darf Fahrzeuge, die unberechtigt dort parken, abschleppen lassen. Das fällt unter das sogenannte "Selbsthilferecht" des Besitzers. Dieser darf auch das Unternehmen frei auswählen.
Die Kosten für den Abschleppvorgang muss in der Regel der Falschparker übernehmen. Auch wenn der Abschleppwagen noch gar nicht vor Ort eingetroffen ist, fallen Kosten für die Leerfahrt an.
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Vorsicht bei Kosten von Parküberwachungsfirmen
Manche Firmen durchsuchen im Auftrag des Eigentümers systematisch Parkplätze nach Falschparkern. Die Abschleppkosten können besonders nachts oder an Feiertagen hoch sein. Die Überwachungsfirma darf aber darüber hinaus keine zusätzlichen Gebühren für ihre Dienstleistung verlangen.
Wurde die Firma gar nicht vom Grundstücksbesitzer beauftragt, muss man die in Rechnung gestellten Kosten nicht bezahlen. Hier lohnt es sich, nachzufragen und die Auftragslage genau zu prüfen.
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FAQ
Keine Fixpreise für den Abschleppdienst
Es gibt zwar keine bundesweit einheitlichen Preise, jedoch werden die Unternehmen dazu angehalten, die Preise angemessen und nachvollziehbar zu gestalten.
"Als Orientierung gelten dabei häufig die Sätze der Polizei oder kommunaler Abschleppunternehmen. Die Kosten können regional unterschiedlich sein und auch Faktoren wie zum Beispiel die Tagesszeit, der Wochentag oder die Abschleppmethode bestimmen den Preis", sagt Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher vom ADAC. Als Autobesitzer könne man sich an einem Preis von etwa 200 bis 300 Euro orientieren.
Abschleppkosten sorgen immer wieder für Ärger. Was tun bei einer zu hohen Rechnung? Alexander Schnaars vom ADAC klärt auf.15.07.2025 | 7:13 min
Was tun bei zu hohen Abschleppkosten?
Wer sein Auto zurückhaben will, muss die Abschleppkosten erstmal bezahlen - im Zweifel unter Vorbehalt - egal wie teuer sie sind. Es ist jedoch wichtig, eine detaillierte Rechnung zu verlangen. Laut ADAC gibt es zwei Möglichkeiten der Zahlung. Erstens: Man bezahlt unter Vorbehalt. Das heißt, man begleicht zwar die Rechnung, behält sich aber vor, sie prüfen zu lassen.
Zweitens: Man hinterlegt das Geld beim Amtsgericht. Das heißt, man zahlt den Betrag dort ein und bekommt einen Hinterlegungsschein, mit dem man das Auto abholen kann. Wenn man das Geld nicht freigibt, entscheidet ein Gericht später, ob die Kosten berechtigt sind. Für Alexander Schnaars vom ADAC die beste Variante: "Der Vorteil ist, dass das Unternehmen vor Gericht beweisen muss, dass die Rechnung gerecht war. Sonst wird das Geld nicht ausgezahlt."
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Auto im Auslandsurlaub abgeschleppt
Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist und abgeschleppt wird, sollte zuerst die Autovermietung informieren. Denn es können zusätzliche Kosten entstehen, falls das Auto nicht im vereinbarten Zeitraum zurückgegeben werden kann. Wenn es Verständigungsprobleme gibt, hilft es, die Polizei zu rufen.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten kann auch die eigene Rechtsschutzversicherung unterstützen. Wichtig: alle Belege und Unterlagen gut aufbewahren. Sie können später wichtig sein, falls man rechtliche Schritte einleiten möchte.
Sina Tschudin ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
In der Straßenverkehrsordnung ist es klar geregelt: Unbefugtes Parken auf Behindertenparkplätzen ist verboten. Aber was ist, wenn man als Mann auf einem Frauenparkplatz parkt?
von Stephanie Wickel
Quelle: dpa
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