Bewerbung und Gesundheit: Was Arbeitgeber prüfen dürfen
Bewerbung und Gesundheitschecks:Überprüfung von Bewerbern: Was ist erlaubt?
von Sandra Lindenberger
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Arbeitgeber dürfen Bewerber nur bei berechtigtem Interesse überprüfen, insbesondere bei Gesundheitsfragen. Für bestimmte Berufe gelten zudem gesetzliche Vorgaben. Ein Überblick.
Arbeitgeber dürfen Bewerbungsunterlagen prüfen, doch persönliche oder private Fragen sind tabu. Auch für Einstellungsuntersuchungen gibt es klare Regeln.
Quelle: Sina Schuldt
Mit Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnissen die eigenen Qualifikationen und Kompetenzen anzupreisen, ist im Bewerbungsverfahren selbstverständlich. Doch was darf der potenzielle neue Arbeitgeber darüber hinaus erfragen und erfahren?
"Es gilt der generelle Maßstab des 'berechtigten Interesses'", erklärt Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn. Im Ausnahmefall dürfe der Arbeitgeber Fragen stellen, die sich auf entscheidende Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes beziehen.
Es ist legitim, bei einem angehenden Dachdecker-Lehrling nach Schwindelfreiheit zu fragen oder bei einer Fachkraft im Umzugsservice nach möglichen Rückenproblemen. Persönliche, private Fragen, etwa zu einer Schwangerschaft oder der sexuellen Orientierung, sind hingegen unzulässig.
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Einstellungstest versus Einstellungsuntersuchung
Einstellungstests oder Assessment Center dienen dazu, Fähigkeiten wie logisches Denken oder Sozialkompetenz einzuschätzen.
Die Einstellungs- oder auch Eignungsuntersuchung zielt auf eine gesundheitliche Überprüfung ab. "Der Prüfungsmaßstab bestünde darin festzustellen, ob die Eignung des Bewerbers dauerhaft oder wiederkehrend prognostisch nicht gegeben ist", erläutert Stefan Greiner und ergänzt: "Rechtmäßig wäre das allerdings nur, wenn daran begründete Zweifel bestehen." Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Erkrankung bekannt ist, die in der Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigt.
Grundsätzlich ist die Einwilligung des Bewerbers Voraussetzung für jede Erhebung, Sammlung oder Weitergabe seiner Daten.
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Prof. Dr. Stefan Greiner, Universität Bonn
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Einstellungsuntersuchungen: Freiwillig, aber oft entscheidend
Grundsätzlich sind Einstellungsuntersuchungen freiwillig, Bewerber können diese ablehnen. Allerdings kann eine Ablehnung unter Umständen die Chancen auf den Job mindern - eine persönliche Abwägung. Gesundheitsprüfungen finden - wenn überhaupt - meist in größeren Unternehmen durch Betriebsärzte statt, die strenge Datenschutzregeln beachten müssen:
Die Untersuchung muss sich auf die für den Job relevanten Aspekte beschränken.
Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur die notwendige Information zur Eignung weitergeben - keine Diagnosen oder detaillierten Befunde.
Die Einwilligung des Bewerbers darf sich ausschließlich auf das Untersuchungsergebnis beziehen.
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Wann Gesundheitschecks gesetzlich vorgeschrieben sind
Für bestimmte Berufsgruppen sind Tauglichkeitsuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft vor allem Bereiche mit hoher Verantwortung wie Flugsicherheit oder Personenbeförderung. "Ziel ist es, Gefährdungen anderer auszuschließen - etwa bei Pilotinnen und Piloten", erklärt Greiner.
Für medizinisches Fachpersonal und auch öffentliche Kinderbetreuung greift hier in erster Linie das Infektionsschutzgesetz, wonach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel einen Nachweis über den Impfschutz gegen Masern zu erbringen haben. Auch in der Lebensmittelindustrie gelten verpflichtende Vorgaben zum Infektionsschutz.
"Wenn gesetzliche Untersuchungen nicht durchgeführt wurden oder eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, darf der Arbeitgeber die betreffende Person nicht beschäftigen. Es gilt dann ein Beschäftigungsverbot", so der Experte.
Wer als Bewerber den Verdacht hat, dass der mögliche neue Arbeitgeber unrechtmäßig Daten verarbeitet, kann sein Recht auf Einsichtnahme beanspruchen und diese verlangen. Stefan Greiner empfiehlt außerdem, sich an den Betriebsrat des Unternehmens zu wenden.
Auch die Datenschutzbehörden können eine hilfreiche Anlaufstelle sein.
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Öffentlicher Dienst: Strenge Gesundheitsprüfungen für Beamte
Im öffentlichen Dienst sind arbeitsmedizinische Untersuchungen Standard - etwa bei der Polizei, der Feuerwehr und der Bundeswehr, wo sie unter anderem der Tauglichkeit dienen.
Die Einstellungsuntersuchung vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit ist besonders streng. Da Beamte eine Alimentation durch den Staat beziehen, sollen sie das Pensionsalter möglichst im dienstfähigen Zustand erreichen. Ein dauerhafter Ausfall oder ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst gingen zu Lasten der Staatskasse.
Nicht alles, was der Arbeitgeber gerne wissen möchte, darf er im Bewerbungsgespräch auch erfragen. Wo das Recht Grenzen setzt.
von Rebekka Solomon
Quelle: dpa
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