Hitzewelle: Ihre Rechte am Arbeitplatz und als Mieter

FAQ

Arbeitsplatz, Schule und Wohnung:Hitzewelle: Das sind Ihre Rechte

von Jan Henrich
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Hohe Temperaturen sind nicht nur unangenehm, sie haben auch rechtliche Folgen. Was gilt auf der Arbeit, was in der Schule? Und können Behörden zum Wassersparen verpflichten?

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Erschöpfung, Kreislaufprobleme, Sonnenstich: Die aktuellen Temperaturen bergen ernste gesundheitliche Gefahren. Hitze-Risiken zu minimieren, liegt dabei auch in der Verantwortung von beispielsweise Arbeitgeber, Schulleitung und Vermieter. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was gilt bei der Arbeit?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu ergreifen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen sie das Arbeitsumfeld so gestalten, dass Gefahren möglichst vermieden werden.
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Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht werden, soll dabei die Lufttemperatur 26 Grad Celsius in Arbeitsräumen nicht überschreiten. Liegen die Temperaturen darüber, sind Arbeitgeber angehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern, beispielsweise die Bereitstellung von Getränken oder Ventilatoren. Dem Arbeitgeber ist dabei überlassen, für welche Maßnahmen er sich entscheidet.

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin können Maßnahmen beispielsweise sein:
  • Getränke und Klimageräte
  • Anpassung von Arbeitszeiten
  • Zusätzliche Pausen
  • Nächtliches Durchlüften
  • Anpassung der Regeln für Arbeitskleidung

Ein Recht auf "Hitzefrei" gibt es nicht. Allerdings gilt ein Raum ab 35 Grad Celsius in der Regel nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz.

Mietminderung bei zu hohen Temperaturen in der Wohnung?

Auch für Vermieter können die hohen Temperaturen rechtliche Folgen haben. Denn zu große Hitze gilt unter Umständen als Mietmangel und kann den Mieter dazu berechtigen, weniger zu zahlen.
Gesetzlich festgeschriebene Obergrenzen für die Temperatur in einer Wohnung gibt es nicht. Gerichte haben in Einzelfällen allerdings einen Mietmangel anerkannt und eine Minderung der Miete bestätigt. Allerdings müssen dafür weitere Voraussetzungen hinzu kommen, beispielsweise dass sich Fenster zeitweise nicht öffnen lassen und der Mieter nicht selbst für Abhilfe sorgen kann.
Es gab auch schon Fälle, bei denen Gerichte zu hohe Temperaturen nicht nur in Wohn- sondern auch in Geschäftsräumen als Mietmangel anerkannt haben.
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Kann der Wasserverbrauch eingeschränkt werden?

Behörden können bei drohender Wasserknappheit den Verbrauch einschränken. Die Grundlage dafür findet sich im Wasserhaushaltsgesetz, auf das viele Städte und Kreise zurückgreifen, um gerade in den Sommermonaten sogenannte Allgemeinverfügungen zur Wassernutzung aufzustellen.
Wie weit die Einschränkungen dabei gehen, ist unterschiedlich. In Hannover gilt aktuell beispielsweise eine Allgemeinverfügung, wonach bei Temperaturen ab 27 Grad Celsius unter anderem die Bewässerung von Gärten, Parks und Sportanlagen zwischen 11 Uhr und 17 Uhr untersagt ist.
Bei Verstößen gegen örtliche Wasserbeschränkungen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
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Ab wann gilt Hitzefrei an Schulen?

Bildung, und damit auch das Schulwesen, ist Ländersache. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung zu Hitzefrei an Schulen gibt es nicht. In den meisten Bundesländern wird es zudem den Schulleitungen überlassen zu entscheiden, ab welchen Temperaturen der Unterricht nicht mehr zumutbar ist.
Hintergrund ist, dass die Situation in Schulgebäuden sehr individuell sein kann. Verschattung, Gebäudedämmung oder die Möglichkeit zur Abkühlung können eine Rolle spielen. Eine eindeutige Temperaturgrenze, lässt sich demzufolge nur schwer ausmachen.
Einige Bundesländer geben allerdings Empfehlungen heraus. Das Kultusministerium Baden-Württemberg empfiehlt beispielsweise Hitzefrei ab einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius um 11 Uhr im Schatten. In Brandenburg muss diese Außentemperatur schon um 10 Uhr überschritten sein.
Jan Henrich ist Mitarbeiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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