Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Mehr zu Kosten, Budget und Co.

Kurzzeit- & Verhinderungspflege:Was sich bei Pflegeleistungen ab Juli ändert

von Susanne Pohlmann
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Wenn Menschen, die Angehörige pflegen, selbst erkranken, kommt die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ins Spiel. Die Leistungen sollen nun flexibler einsetzbar sein. Ein Überblick.

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Das Beste zuerst: Es gibt etwas mehr Geld und es wird flexibler. Und zwar bei den Leistungen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad im Rahmen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege erhalten können.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Das heißt: Insgesamt maximal 3.539 Euro pro Jahr können Pflegebedürftige für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege flexibel einsetzen, beide miteinander nach Bedarf kombinieren.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
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Worum geht es genau? Wer einen Krankenhausaufenthalt hinter sich hat, vielleicht eine schwere Operation, ist oft noch nicht in der Lage, sich alleine zu Hause zu versorgen. Vor allem für ältere, alleinstehende Menschen ist das ein ernstes Problem. Zu gesund fürs Krankenhaus, aber zu schwach für den Alltag. Hier springt die Kurzzeitpflege ein.

Kurzzeitpflege: Vorübergehend stationär

Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind oft angegliedert an Pflegeheime und eignen sich auch, um pflegenden Angehörigen einen Urlaub oder eine Kur zu ermöglichen. Der maximale Zeitraum, den die Pflegekasse übernimmt, beträgt acht Wochen.

Die Kurzzeitpflege ist dafür gedacht, wenn die Pflege zu Hause gerade nicht möglich ist.

Gisela Rohmann, Pflegeexpertin, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Dann könne der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung einziehen und die Kasse übernimmt die Kosten hier bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, erklärt Rohmann.
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Verhinderungspflege: Ersatzpfleger für zu Hause

Erkrankt die Pflegeperson oder ist sie aus anderen Gründen verhindert, kann ab dem 1. Juli 2025 auch das gesamte Budget für eine Ersatzkraft eingesetzt werden, die die Pflege im Zuhause des Pflegebedürftigen vorübergehend fortführt.
Die Verhinderungspflege wird für maximal acht Wochen im Jahr übernommen. Allerdings beträgt der Etat maximal 3.539 Euro pro Jahr für alle Leistungen zusammen - egal wie man sie aufteilt.
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Verhinderungspflege ist auch stunden- oder tageweise möglich. Zum Beispiel, wenn die Pflegeperson Termine wie Behördengänge oder Elternabende wahrnehmen möchte. Diese Flexibilität macht die Verhinderungspflege zu einer häufig nachgefragten Leistung.

Man kann bei der Verhinderungspflege selber entscheiden, wer diese Leistung erbringt.

Gisela Rohmann, Pflegeexpertin, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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Entscheidend ist, wer die Verhinderungspflege erbringt

Das könne ein Pflegedienst sein, jemand aus der Familie, aus der Nachbarschaft, jemand anderes, den man sich gesucht hat. Die Höhe der Leistung hänge allerdings davon ab, wer die Verhinderungspflege erbringt, erklärt Gisela Rohmann.

Wenn das zum Beispiel ein Pflegedienst macht oder jemand aus der Nachbarschaft, dann steht der normale Höchstbetrag zur Verfügung.

Gisela Rohmann, Pflegeexpertin, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wenn das aber von einem nahen Angehörigen übernommen werde, also jemand, der bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder in einem gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person lebt, dann wird nur ein geringerer Betrag ausgezahlt, so die Pflegeexpertin.
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Keine Wartezeit mehr bei Verhinderungspflege

Neu ab dem 1. Juli 2025 ist auch, dass die Verhinderungspflege jeweils gleich zu Beginn einer Pflegesituation in Anspruch genommen werden kann. Bislang galt eine Wartezeit von sechs Monaten, die sogenannte Vorpflegezeit.
Was ist gut an der Neuerung? Mit der bisherigen Regelung hatten Pflegebedürftige manchmal am Ende des Jahres noch Anspruch auf Kurzzeitpflege, während sie eher einen Bedarf an stundenweise Verhinderungspflege hatten. Jetzt können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen flexibler auf Pflegesituationen reagieren und das Jahresbudget von maximal insgesamt 3.539 Euro selber einteilen.
Susanne Pohlmann ist Redakteurin des ZDF-Magazins "WISO".

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Quelle: dpa

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