Pflegeleistungen: Abzocke mit überteuerten Hilfsangeboten

Kostenfallen bei Pflegeleistungen:Dubiose Geschäfte rund um die Pflegeversicherung

von Sybille Schultz

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Pflegeleistungen zu beantragen, ist für viele schwierig. Unseriöse Anbieter werben mit schneller Hilfe - und kassieren ab. So schützen Sie sich vor Kostenfallen und Abzocke.

Schild am Haus, wo steht: Verbraucherzentrale Bundesverband

Bei Beratungen wird abkassiert oder man wird mit unerlaubten Werbeanrufen drangsaliert: Rund um die Pflegeversicherung gibt es immer wieder Abzocke. Wo die größten Fallen liegen und was die Verbraucherzentrale empfiehlt.

23.04.2026 | 0:50 min

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, steht oft alles Kopf. Informationen fehlen, Anträge wirken kompliziert, Entscheidungen müssen schnell getroffen werden. Diese Unsicherheit nutzen manche Anbieter gezielt aus.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Sozialverband VdK e. V. schlagen Alarm: Immer häufiger geraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an Geschäftsmodelle, die teuer, intransparent oder rechtlich zumindest fragwürdig sind.


Abzocke bei Pflegeanträgen durch Dienstleister

Im Internet werben private Anbieter damit, den Pflegegrad "einfach online" zu beantragen - und zwar gratis. Dabei ist der Antrag bei der Pflegekasse grundsätzlich kostenfrei - telefonisch, schriftlich oder über die jeweilige Kassen-Website. "Es wird eine Dienstleistung angeboten, die im Grunde völlig überflüssig ist", erklärt Martin Kilimann vom Sozialverband VdK. "Die Hilfe zum Antrag wird dann als Einfallstor genutzt, um an Telefonnummern und Einverständniserklärungen zu gelangen", so Kilimann. Unbemerkt von den Pflegebedürftigen und den Angehörigen würden dann weitere Leistungen beantragt und berechnet.

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Mit unerlaubten Werbeanrufen werden Aufträge erzwungen

Laut den Verbraucherzentralen komme es so häufig zu unerlaubten Werbeanrufen, sogenannten "Cold Calls". Dabei würden vermeintliche Mitarbeitende der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes am Telefon zum Abschluss von Verträgen über Hausnotrufe, Pflegekurse oder Pflegehilfsmittel drängen.

Besonders verbreitet ist das Modell der sogenannten Pflegeboxen. Das sind quasi Abonnements auf Waren wie Handschuhe, Masken oder Desinfektionsmittel. Mit dem Online-Antrag erklären sich Nutzer oft automatisch mit der monatlichen Lieferung einverstanden.

Pro Lieferung rechneten die Anbieter dann pauschal mit der Pflegekasse ab. Eine Bedarfsabfrage fände in der Regel nicht statt. Die Betroffenen würden mit Artikeln beliefert, die sie oft gar nicht benötigen. "Das verursacht unnötige Kosten für alle Versicherten", bemängelt Kilimann. Viele wüssten schlicht nicht, dass sie Pflegehilfsmittel selbst kaufen und sich die Kosten erstatten lassen können.

  • Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen: Die Beantragung bei der Pflegekasse ist immer kostenlos - telefonisch, per Post oder online auf der Website der Kasse.
  • Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich zu: Die Pflegekassen haben Verträge mit Anbietern, erstatten in der Regel aber auch Käufe in Drogerien.
  • Kostenlose Beratung vor Ort oder online: Unterstützung bieten Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Verbraucherzentralen und der Sozialverband VdK.


pflegende Angehörige (rechts)

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Zusatzkosten bei Pflegeverträgen vermeiden

Auch bei Anträgen für Entlastungs- oder Verhinderungspflege verlangen manche Dienstleister Gebühren oder behalten Provisionen ein - obwohl die Antragstellung kostenlos ist.

Problematisch sind zudem versteckte Abtretungserklärungen in Pflegeverträgen. Darin lassen sich Pflegedienste das Recht abtreten, für ihre Klienten Anträge zu stellen, zum Beispiel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege oder für Hilfsmittel. Dies kann zum Beispiel dazu führen dazu, dass Pflegebedürftige später nicht mehr frei über ihr Budget verfügen können.

Pflegebedürftige bei Begutachtung auf sich allein gestellt

Nach dem Pflegeantrag folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Martin Kilimann vom Sozialverband VdK stellt fest: "Diese Dienste versprechen Unterstützung beim Weg zum Pflegegrad, leisten sie aber oft nicht an der entscheidenden Stelle - der Begutachtung."

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So schützen Sie sich vor betrügerischen Pflegeverträgen

Wichtig ist, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Sensible Daten sollten niemals telefonisch weitergegeben werden. Verträge sollten immer geprüft werden - besonders Klauseln zur Abtretung von Leistungen.

Unabhängige Beratung bieten Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Verbraucherzentralen. Ungewollt abgeschlossene Verträge können oft binnen 14 Tagen widerrufen werden.

Sybille Schultz ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".

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