Online-Verträge leichter widerrufen:Widerruf per Klick: Was sich für Verbraucher ändert
von Thilo Hopert
Für Verbraucher wird es ab sofort leichter, online abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Eine Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, was sich verbessert.
Online einkaufen oder Verträge abschließen geht schnell - der Widerruf oft nicht. Das soll sich ändern: Ab dem 19. Juni wird der sogenannte Widerrufsbutton Pflicht.
18.06.2026 | 0:32 minEin neuer Fernseher, die schöne Lederjacke oder ein besserer Handyvertrag - Online-Käufe sind verlockend und schnell getätigt. Den Kaufvertrag zu widerrufen dagegen war bisher oft mühsam. Bei Online-Käufen gibt es zwar innerhalb einer Frist von 14 Tagen grundsätzlich das Recht auf Widerruf, die Funktion dazu musste man aber meist erst suchen oder umständlich erfragen.
Das ändert sich ab dem 19. Juni 2026 - dann sind Online-Händler dazu verpflichtet, einen gut sichtbaren Button oder Link zum Widerruf von online geschlossenen Verträgen auf der Homepage bereitzustellen.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein neues Gesetz gebilligt, das die Rechte von Verbrauchern stärken soll: Online-Shopping-Händler müssen künftig einen Widerrufsknopf anbieten.
30.01.2026 | 0:21 minVerträge so einfach widerrufen wie abschließen
Das Ziel der neuen Regelung: "Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben", sagt Carolin Semmler, Rechtsanwältin und Referentin Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Das gelte sowohl für Warenhändler im Netz als auch für Strom- oder Telefonanbieter.
- Blu-Rays, CDs oder DVDs, deren Versiegelung bereits geöffnet wurde,
- schnell verderbliche Waren, Medikamente, Blumensträuße und Lebensmittel,
- Hygieneartikel, die nicht zur Rückgabe geeignet sind (zum Beispiel Windeln, Zahnbürsten, Kosmetik) und deren Versiegelung bereits geöffnet wurde,
- Verträge über Lieferungen von Zeitungen und Zeitschriften (mit Ausnahme von Abos),
- online abgeschlossene Reiseleistungen wie Pauschalreisen, Flugtickets, Bahnfahrkarten, Konzerttickets oder Mietwagen-Buchungen.
Die Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück und wird über Paragraf 356a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie gilt auch für Händler, die ihre Produkte über Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon anbieten.
"Aktuell ist es für Verbraucher oft nicht einfach, einen Vertrag zu widerrufen. Sie müssen häufig nach Kontaktmöglichkeiten suchen, eine E-Mail schreiben oder ein Formular ausfüllen. Das soll sich durch die neue Regelung verbessern", sagt Semmler.
Ab sofort müssen Online-Anbieter den Widerruf deutlich einfacher machen. Welche Änderungen gelten und welche Rechte Verbraucher haben, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.
18.06.2026 | 4:41 minWiderruf muss ohne Login möglich sein
Häufig wird die neue Regelung mit einem Button in Verbindung gebracht. Das kann Carolin Semmler zufolge jedoch etwas irreführend sein.
Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Möglich ist auch ein klar beschrifteter Link.
Carolin Semmler, Verbraucherzentrale NRW
Wichtig sei lediglich, dass Verbraucher die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können, so die Juristin. Ob Button, Link oder eine ähnliche Schaltfläche - diese muss in jedem Fall gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden Formulierung gekennzeichnet sein.
Vor großen Turnieren boomt der Verkauf von Fanartikeln im Netz - doch nicht alle Angebote sind seriös. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor Fakeshops mit gefälschten Trikots.
21.05.2026 | 0:40 minBeim Widerruf darf es zudem keinen Login-Zwang geben. Das heißt, dass die Nutzung ohne Kundenkonto jederzeit möglich sein muss. Und: Es muss kein Grund für den Widerruf angegeben werden.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) empfiehlt, erhaltene Ware nach dem Widerruf als Paket und nicht als Post-Päckchen zurückzuschicken. Der Vorteil: Sie bekommen einen Einlieferungsbeleg und eine Nummer zur Sendungsverfolgung. Damit können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass Sie die Ware zurückgeschickt haben. Für die Rücksendekosten müssen Verbraucher dem EVZ zufolge selbst aufkommen, vorausgesetzt, der Händler hat vor dem Kauf korrekt darüber informiert. Dafür rät das EVZ zu einem Blick in die Widerrufsbelehrung.
Bestätigung gut aufbewahren
Nach dem Absenden des Widerrufs muss Ihnen der Händler etwa per Mail eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs zuschicken. Diese sollten Sie gut aufbewahren.
Wichtig: "Die neue Regelung bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Verträge zu widerrufen. Daneben bleibt es nach wie vor möglich, einen Vertrag auf herkömmliche Weise zu widerrufen", sagt Carolin Semmler. Also zum Beispiel in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail.
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13.01.2026 | 0:52 minWiderrufs- ist nicht gleich Kündigungsbutton
Neben dem neu eingeführten Widerrufsbutton gibt es bereits seit 2022 den Kündigungsbutton. Diesen wird es auch weiterhin geben, denn Widerruf und Kündigung sind zwei unterschiedliche Fälle.
"Beim Widerruf wird der Vertrag vollständig rückgängig gemacht. Er betrifft Verträge, die online, am Telefon oder beispielsweise an der Haustür geschlossen wurden. Er schützt Verbraucher vor unüberlegten Entscheidungen und erleichtert die Rückgabe unerwünschter oder nicht passender Waren", erklärt Semmler.
"Eine Kündigung betrifft hingegen vor allem laufende Verträge, zum Beispiel Abonnements", so die Rechtsexpertin. Bei einer Kündigung endet der Vertrag in der Regel erst zu dem Zeitpunkt, der vertraglich vorgesehen ist.
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