Online-Verträge leichter beenden

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Online-Verträge leichter beenden

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Taste mit der Aufschrift "Widerruf" auf einer Tastatur (Fotomontage)
Quelle: imago/Christian Ohde

Es wird einfacher, Verträge im Internet zu beenden.

Das ist gut für Menschen, die etwas online kaufen.

Was ist neu?

Man kauft oft schnell etwas im Internet.

Zum Beispiel:

  • einen neuen Fernseher
  • eine schöne Jacke
  • einen besseren Handy-Vertrag

Bisher war es schwer, diese Käufe rückgängig zu machen.

Man hat 14 Tage Zeit, einen Kauf im Internet zu beenden.

Das nennt man Widerruf.

Oft musste man lange suchen, wie das geht.

Ab dem 19. Juni 2026 wird das anders.

Händler im Internet müssen dann einen Knopf oder Link auf ihrer Internet-Seite haben.

Dieser Knopf oder Link muss gut sichtbar sein.

Damit kann man Verträge beenden, die man im Internet gemacht hat.

So einfach wie der Kauf

Carolin Semmler ist eine Expertin für Rechte von Verbrauchern.

Sie arbeitet bei der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).

Sie sagt: Man soll einen Vertrag im Internet so einfach beenden können, wie man ihn gemacht hat.

Das gilt für:

  • Verkäufer im Internet
  • Strom-Anbieter
  • Telefon-Anbieter

Die neuen Regeln kommen von der Europäischen Union (EU).

Sie stehen im Bürgerlichen Gesetz-Buch (BGB).

Die Regeln gelten auch für Händler, die ihre Produkte auf Seiten wie Ebay oder Amazon verkaufen.

Ebay ist eine Online-Plattform, auf der man Produkte kaufen und verkaufen kann.

Carolin Semmler sagt: Bisher war es oft schwer, einen Vertrag zu beenden.

Man musste Kontakt-Möglichkeiten suchen.

Man musste eine E-Mail schreiben oder ein Formular ausfüllen.

Das soll jetzt besser werden.

Was man nicht beenden kann

Bei manchen Dingen kann man den Vertrag nicht beenden.

Das sind zum Beispiel:

  • Blu-ray-Discs, CDs oder DVDs, wenn die Verpackung schon offen ist.

Blu-ray-Discs sind spezielle Scheiben für Filme in sehr guter Bild-Qualität.

CDs sind Scheiben für Musik.

DVDs sind Scheiben für Filme.

  • Lebensmittel.

Das gilt, weil Lebensmittel schnell schlecht werden können.

  • Medikamente
  • Blumen
  • Hygiene-Artikel kann man nicht zurückgeben.

Das gilt auch, wenn die Verpackung schon offen ist.

Beispiele sind Windeln oder Zahnbürsten.

  • Zeitungen und Zeitschriften.

Abos kann man aber beenden.

  • Reisen, die man im Internet gebucht hat.

Dazu gehören auch Flüge, Bahn-Fahrkarten und Miet-Autos.

Beenden ohne sich anzumelden

Man spricht oft von einem Knopf zum Beenden.

Carolin Semmler sagt:

Es muss nicht immer ein Knopf sein.

Es kann auch ein Link sein, der gut beschrieben ist.

Wichtig ist, dass man die Funktion leicht findet.

Man muss auch genau wissen, wofür die Funktion ist.

Auf dem Knopf oder Link muss stehen: "Vertrag widerrufen".

Oder ein ähnlicher Satz.

Man muss sich nicht anmelden, um einen Vertrag zu beenden.

Man braucht kein Kunden-Konto und man muss auch keinen Grund nennen, warum man den Vertrag beendet.

Ware zurückschicken

Das Europäische Verbraucher-Zentrum (EVZ) ist eine Organisation, die Verbraucher bei Problemen mit Käufen im Ausland unterstützt.

Sie rät:

Schicken Sie die Ware als Paket zurück.

Nicht als kleines Päckchen.

Dann bekommen Sie einen Beleg.

Sie bekommen auch eine Nummer.

Mit dieser Nummer können Sie sehen, wo das Paket ist.

So können Sie beweisen, dass Sie die Ware zurückgeschickt haben.

Sie müssen die Kosten für das Zurückschicken der Ware selbst bezahlen.

Das gilt, wenn der Händler Sie vorher richtig darüber informiert hat.

Schauen Sie dafür in die Widerrufs-Belehrung.

Bestätigung aufheben

Wenn Sie den Widerruf geschickt haben, muss der Händler Ihnen eine Bestätigung schicken.

Zum Beispiel per E-Mail.

Darauf muss das Datum und die Uhrzeit stehen.

Heben Sie diese Bestätigung gut auf.

Carolin Semmler sagt:

Die neue Regel ist eine zusätzliche Möglichkeit.

Man kann Verträge auch weiterhin auf die alte Art beenden.

Zum Beispiel:

  • per Brief
  • per Fax
  • per E-Mail

Widerruf ist nicht Kündigung

Es gibt schon seit 2022 einen Knopf, um zu kündigen.

Dieser Knopf bleibt.

Denn Widerruf und Kündigung sind nicht das Gleiche.

Carolin Semmler erklärt:

  • Beim Widerruf wird der Vertrag ganz rückgängig gemacht.

Das gilt für Verträge.

Man hat diese Verträge im Internet, am Telefon oder an der Haus-Tür gemacht.

Der Widerruf schützt davor, etwas zu kaufen.

Man will es nicht oder es passt nicht.

  • Eine Kündigung betrifft Verträge, die schon laufen.

Zum Beispiel Abos.

Bei einer Kündigung endet der Vertrag erst später.

Das hängt davon ab, was im Vertrag steht.

Dieser Text ist eine Übersetzung durch eine KI. Der Originaltext lautet "Widerruf per Klick: Was sich für Verbraucher ändert" und ist von Thilo Hopert.