Urlaub in Krisenzeiten:Welche Rechte Urlauber bei Preiserhöhungen und Storno haben
von Nicole Wehr
Steigende Energiepreise haben auch Einfluss auf Kerosin- und Flugpreise. Wann nachträgliche Preiserhöhungen erlaubt sind und welche Rechte Pauschal- und Individualurlauber haben.
Durch den Nahost-Konflikt und gestiegene Kerosinpreise könnten Flugtickets teurer werden - Kurzstreckenflüge könnten weiter ausgedünnt werden. Was das für den Sommerurlaub bedeutet.
07.05.2026 | 0:32 minHohe Energie- und Kerosinpreise lassen die Angst vor Flugstornierungen oder Preiserhöhungen bei Flugreisen steigen. Und das kurz vor Beginn der Urlaubssaison 2026. Wer seine Flüge schon gebucht hat, kann in der Regel aber aufatmen, beruhigt Susanne Meunier von Stiftung Warentest.
Nachträgliche Flugpreiserhöhungen sind äußerst selten. Die Hürden dafür sind sehr hoch.
Susanne Meunier, journalistische Leiterin Team Versicherungen, Recht und Energieverträge, Stiftung Warentest
Weil Preisanpassungsklauseln sehr viele Vorgaben erfüllen müssen, verzichten Susanne Meunier zufolge viele Airlines darauf. Sollte trotzdem ein höherer Preis verlangt werden, empfiehlt die Stiftung Warentest zu widersprechen und sich gegebenenfalls bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zu beschweren.
Durch den Iran-Krieg und die gesperrte Straße von Hormus steigen die Kerosin- und Flugpreise. Viele Deutsche sorgen sich zunehmend um ihren Urlaub, denn Airlines streichen bereits Verbindungen.
13.05.2026 | 25:44 minWann Veranstalter von Pauschalreisen den Reisepreis nachträglich erhöhen dürfen
Auch Veranstalter von Pauschalreisen verzichten meist auf Preisanpassungsklauseln, sagt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV). Haben sie diese jedoch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert, können sie bei gestiegenen Steuern, Gebühren oder Kerosinpreisen den Reisepreis nachträglich um maximal acht Prozent erhöhen. Andernfalls haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Und:
Eine Preiserhöhung ist nur bis zu 20 Tage vor der Abreise möglich.
Torsten Schäfer, Deutscher Reiseverband
Die meisten Reiseveranstalter hätten allerdings zuletzt mitgeteilt, trotz gestiegener Kosten keine nachträglichen Preisanpassungen vorzunehmen. Für künftige Buchungen seien Kostensteigerungen allerdings nicht auszuschließen, ließ etwa kürzlich die Rewe-Touristiktochter Dertour-Group gegenüber Medien verlauten. Übrigens gilt die Regelung Susanne Meunier zufolge auch umgekehrt: Sinken die Kosten für Treibstoff, muss der Veranstalter unter bestimmten Umständen den Reisepreis entsprechend senken.
Der DRV empfiehlt Reisenden, so frühzeitig wie möglich zu buchen und bei Pauschalangeboten möglichst ein Angebot zu wählen, das bis kurz vor Reiseantritt kostenfrei umgebucht oder storniert werden kann.
Kay P. Rodegra, Experte für Reiserecht, beantwortet Fragen rund um das Thema "Rechte beim Reisen". Was kann man beispielsweise tun, wenn Flüge ohne Begründung gecancelt werden?
24.07.2025 | 5:36 minWird ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen, haben Verbraucher ein Recht auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen und auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen. Der Europäischen Kommission zufolge gelten auch hier die EU-Fluggastrechte.
Wird jedoch ein Flug wegen Treibstoffmangels gestrichen, kann dies ein außergewöhnlicher Umstand sein und Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreien. Derzeit gibt es laut EU-Kommission keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, zudem seien nachträgliche Treibstoffzuschläge nicht zulässig.
Bessere Rechtslage für Pauschalreisen
Gegenüber Individualreisenden haben Pauschalurlaubende einen klaren Vorteil: Ihnen steht der Reiseveranstalter als zentraler Ansprechpartner für ihre gebuchten Leistungen zur Seite. "Geht mit einer Pauschalreise irgendetwas schief, muss er für Abhilfe sorgen", erklärt Meunier.
Sei die Reise bereits erheblich beeinträchtigt, könne sie vorzeitig beendet werden, so Meunier, und der Veranstalter müsse den Rücktransport organisieren. "Sogar Schadenersatz kann fällig sein."
Wer hingegen auf eigene Faust unterwegs ist, muss seine Rechte gegenüber Leistungserbringern wie Airline, Hotel oder Mietwagenanbieter jeweils einzeln geltend machen.
Günstige Bahntickets in letzter Minute: Die Deutsche Bahn will leere Plätze füllen und lockt dafür mit einem neuen Sparangebot. Wann die Tickets gebucht werden können und für wen es sich lohnt.
07.05.2026 | 0:35 minWann Urlauber ihre Reise kostenfrei stornieren können
Susanne Meunier von Stiftung Warentest verweist darauf, dass eine Pauschalreise immer dann kostenfrei stornierbar ist, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen auch Naturkatastrophen, schwere Unruhen und Kriege.
In solchen Fällen dürfe der Reiseveranstalter nach Paragraph 651h BGB keine Stornokosten verlangen. "Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dabei ein starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände, aber nicht zwingend erforderlich", sagt Meunier.
Zwar hat das Auswärtige Amt zuletzt seine Reisewarnungen für viele Länder in der Golfregion aufgehoben, etwa für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Bahrain, Jordanien, Katar, Oman und Saudi-Arabien. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in Nahost angespannt und instabil, weswegen von Reisen in diese Länder nach wie vor abgeraten wird. Reiseveranstalter haben es nun selbst in der Hand, ob sie Pauschalreisen samt Drehkreuzflügen in die Region wieder anbieten. Durch die aufgehobene Reisewarnung entfällt auch die Option, kostenfrei von einer Reise zurückzutreten - Angst allein genügt nicht als Grund.
In unsicheren Zeiten bleibt Urlaub im eigenen Land beliebt. Besonders Küsten und Bergregionen in Deutschland stehen bei Reisenden hoch im Kurs und werden zunehmend nachgefragt.
19.05.2026 | 1:29 minEntscheidend sei, ob die Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wäre. Bei individuell gebuchten Leistungen müssten Reisende in den jeweiligen Vertragsunterlagen prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Rücktritt möglich ist.
Wer aus persönlichen Gründen wie etwa einer plötzlichen Erkrankung kurzfristig stornieren will, sollte sich Stiftung Warentest zufolge mit einer Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Nachteilen schützen.
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