Käuferschutz benachteiligt Verkäufer: Tipps bei Konflikten
Rechte im privaten Onlinehandel:Probleme beim Verkäuferschutz
von Jovanna Weber
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Onlineplattformen und Zahlungsdienstleister bieten Schutzsysteme für Privatverkäufe an. Doch oft stehen die Verkäufer in einem Streitfall gegenüber den Käufern schlechter da.
Privat etwas auf einer Onlineplattform verkaufen, ist praktisch. Doch auch als Verkäufer sollten Sie vorsichtig sein. Oftmals wird man bei Konflikten benachteiligt.19.05.2025 | 7:53 min
Gebrauchte Gegenstände privat über Onlineplattformen wie Ebay, Kleinanzeigen oder Vinted zu verkaufen, ist beliebt. Mittlerweile bieten viele Plattformen ein eigenes Bezahlsystem an, dass gegen Aufpreis Käufer und Verkäufer schützen soll.
Dieser sogenannte Käufer- und Verkäuferschutz hilft zwar in vielen Fällen, kann aber speziell für private Verkäufer erhebliche Nachteile haben, weiß Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht.
Was passiert, wenn eine Online-Bestellung nicht ankommt oder wenn das Produkt nicht den Fotos auf der Website entspricht? Wann der Käuferschutz greift.
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Ärger trotz abgeschlossenem Verkäuferschutz
Terhaag kennt mehrere Verkäufer, die ähnliches erlebt haben wie Dominik Quast. Der hat seine alte Spielekonsole über Kleinanzeigen verkauft. Die Käuferin bezahlt über PayPal mit Käufer- und Verkäuferschutz, für den sich die Käufer bei der Bezahlung generell entscheiden können. Die Gebühr wird vom überwiesenen Gesamtbetrag abgezogen.
Die Käuferin meldet PayPal einen Streit, denn das Gerät sei beschädigt bei ihr angekommen. Obwohl Dominik Belege über den Zustand des Artikels vor dem Versand einreicht, erhält die Käuferin ihr Geld zurück und soll das kaputte Gerät laut PayPal zurückschicken.
Dominik bekommt nach eigener Aussage aber nur ein leeres Paket ohne die Ware. Im weiteren Verlauf blockiert die Käuferin Dominik und PayPal teilt ihm mit, dass sie den Fall als abgeschlossen betrachten. Am Ende steht Dominik Quast ohne Geld und ohne Ware da.
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Verkäufer werden benachteiligt
Für Anwalt Terhaag ist klar: Viele Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen und der Zahlungsdienstleister PayPal stellen Verkäufer gegenüber Käufern schlechter - trotz des von ihnen angebotenen Schutzes. Auch im Vergleich zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die Rechte und Pflichten bei Privatverkäufen regelt, sind Verkäufer auf den Plattformen oft im Nachteil. Das Problem:
Man unterwirft sich den Bedingungen der Plattformen. Die entscheiden nach eigenem Ermessen über den Fall.
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Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht
Laut BGB seien Verkäufer nicht verpflichtet, ihre Ware zurückzunehmen. Doch der Käuferschutz könne das verlangen, kritisiert Terhaag. Auch beim Transportrisiko würden Verkäufer benachteiligt. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haftet oft der private Verkäufer, wenn die Ware beschädigt ankommt. Laut BGB liegt das Risiko aber beim Käufer.
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Darauf sollten Verkäufer achten
Der Anwalt rät privaten Verkäufern, sich schon vorher abzusichern. Der Artikel sollte in der Anzeige genau beschrieben werden. Vor allem Gebrauchsspuren sollten detailliert aufgeführt und mit Fotos dokumentiert werden. Wenn sich Verkäufer später auf den Verkäuferschutz berufen möchten, sollte außerdem ein versicherter Versand gewählt werden. Viele Plattformen setzen diesen voraus, damit ihr Schutzsystem greift. Gegebenenfalls sollte man den mangelfreien Versand mit Fotos und Zeugen dokumentieren.
Tipps zum Verhalten im Streitfall
Gibt es dennoch einen Konflikt, haben Verkäufer mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern. Zum Beispiel, wenn die Plattform entscheidet, dass die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt werden soll. Erste Vorkehrungen können Verkäufer bei der Annahme der Ware treffen. Das Paket sollte nicht allein aufgemacht werden, sondern nur unter Zeugen.
So habe ich die Möglichkeit auch zu beweisen, dass was Falsches angekommen ist.
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Michael Terhaag, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Kommt das Paket gar nicht zurück oder ist beschädigt, sollte man mit dem Käufer in Kontakt treten und ihn auffordern, eine Schadensanzeige beim Versandunternehmen zu stellen.
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Zudem rät der Fachanwalt, die Plattform oder den Zahlungsdienstleister schnellstmöglich schriftlich zu kontaktieren, wenn der Käufer auf Nachfrage nicht reagiert. Außerdem können Privatpersonen eine Anzeige bei der Polizei erstatten, einen Anwalt einschalten und den Fall vor Gericht verhandeln lassen. Terhaag betont aber, dass sich ein Gerichtsprozess nur lohne, wenn das Produkt einen hohen Warenwert habe.
Verkäufer haben mehrere Möglichkeiten ein Problem zu lösen:
Verkäufer können bei einem Problemfall, erstmal mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und eine gemeinsame Lösung finden, ohne die Plattform einzuschalten.
Wird bei einem Streitfall dem Käufer Recht gegeben, können Verkäufer auch entscheiden, auf die Rücksendung der Ware zu verzichten. Da in den meisten Fällen der Verkäufer diese Kosten trägt, kann er sie bei niedrigpreisigen Produkten sparen.
Wenn der Konflikt zugunsten des Käufers entschieden wird, entscheiden die Plattformen in den meisten Fällen, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine Ware zurückbekommt.
Grundsätzlich empfiehlt Michael Terhaag das Schutzsystem nicht:
Wenn es um höherpreisige Produkte geht, würde ich mich nicht auf den Verkäuferschutz verlassen.
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Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht
Generell sei es sicherer, Vorkasse zu verlangen oder die Ware persönlich abholen und bezahlen zu lassen, so der Rechtsanwalt.
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Quelle: dpa
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