Worauf Studierende achten sollten:Mietwohnung: Was bei Vertrag, Kaution und Untermiete gilt
von Ida Meyer und Daniel Heymann
Viele Studierende suchen derzeit für das neue Semester eine Wohnung, doch der Markt ist angespannt. Ein Überblick über rechtliche Regelungen rund um WG-Zimmer und erste Wohnung.
Worauf Studierende bei der Wohnungssuche achten sollten und welche Rechte sie haben, erklärt Daniel Heymann von der ZDF-Redaktion "Recht und Justiz".
10.08.2026 | 6:47 minAuf ein einziges WG-Zimmer kommen gerade in großen Uni-Städten oft dutzende Bewerbungen. Wer eine Wohnung gefunden hat, sollte trotzdem genau hinschauen.
Welche Punkte beim Mietvertrag wichtig sind
Wichtig ist zunächst die Frage der Vertragsdauer. Mietverträge über Wohnraum sind in der Regel unbefristet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betont hier den Schutz von Mietern, für die ein unbefristeter Vertrag meist von Vorteil ist. Befristungen sind aber in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel bei absehbarem Eigenbedarf. Ein weiterer Klassiker gerade in Uni-Städten ist die Zwischenmiete, wenn der eigentliche Mieter beispielsweise für eine gewisse Zeit ins Ausland geht.
Beim Mietpreis lohnt sich zudem der Blick auf die Frage, ob eine feste Miete oder eine Staffel- oder eine Indexmiete vereinbart ist. Bei der Staffelmiete sind Erhöhungen bereits zu Beginn festgelegt, bei der Indexmiete ist der Mietpreis an die Inflation gekoppelt. Zusätzlich ist die Höhe der Nebenkosten zu beachten und die Frage, welche Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Auch kann geprüft werden, ob die Vorauszahlung realistisch angesetzt ist.
Laut dem Statistischen Bundesamt geben Studenten knapp über die Hälfte ihres Einkommens für Miete aus. Das ist mehr als doppelt so viel wie der Rest der Bevölkerung.
28.07.2026 | 1:41 min- Welche Haustiere sind erlaubt?
- Welche Regeln gelten zur Nutzung gemeinschaftlicher Räume und Flächen (etwa der Garten)?
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Kaution: Regeln zu Höhe und Rückzahlung
Für die Höhe der Kaution gibt es eine klare Regel: Maximal drei Nettokaltmieten, ohne Nebenkosten. Bei einer Kaltmiete von beispielsweise 500 Euro ist also eine Kaution von maximal 1.500 Euro zulässig. Wer nicht die gesamte Summe auf einmal aufbringen kann, darf sie in drei gleiche Monatsraten aufteilen.
Der Vermieter muss die Kaution zudem üblicherweise verzinst anlegen, die Erträge hieraus stehen dem Mieter zu. Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution zurückgezahlt werden, sofern die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und keine Zahlungen mehr offen sind. Dabei steht dem Vermieter eine gewisse Prüfzeit zu, um zum Beispiel eventuelle Schäden an der Wohnung feststellen zu können. Außerdem kann ein Teil der Kaution noch für mögliche Nachforderungen bei ausstehenden Nebenkostenabrechnungen einbehalten werden.
Eine Mieterin hat erfolgreich gegen überhöhte Versicherungskosten geklagt. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Schöneberg können Vonovia-Mieter nun zu viel gezahlte Nebenkosten zurückfordern.
19.02.2026 | 0:37 minWas ist bei Ablösezahlungen für Möbel oder Einbauküche erlaubt?
Grundsätzlich sind Ablösevereinbarungen für Möbel, Einbauküchen und Ähnliches zulässig. Dabei handelt es sich rechtlich um einen normalen Kaufvertrag, der getrennt vom Mietvertrag geschlossen wird, in der Regel zwischen dem bisherigen Mieter und dem Nachmieter.
Problematisch wird es hier, wenn die verlangte Summe in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der übernommenen Gegenstände liegt. Preis und Leistung müssen also zumindest in etwa übereinstimmen. Als Faustregel gilt: Liegt der Ablösepreis mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Zeitwert, muss der Betrag oberhalb dieser Grenze nicht bezahlt werden. Wer einem zu hohen Betrag zugestimmt hat, kann den zu viel gezahlten Betrag später noch zurückverlangen.
Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland immer knapper, vor allem in den Großstädten. In München verzweifeln selbst Besserverdiener und vor allem Familien.
13.03.2026 | 4:45 minWelche Regeln bei Untermiete gelten
Wer seine Wohnung untervermieten möchte, braucht dazu die Erlaubnis des Vermieters. Bei einem berechtigten Interesse des Mieters an der Untervermietung besteht ein Anspruch auf diese Erlaubnis, zumindest wenn es nur um einen Teil der Wohnung geht. Dann darf der Vermieter die Erlaubnis nicht grundlos verweigern. Ein solches berechtigtes Interesse kann zum Beispiel bei einem Auslandssemester vorliegen.
Die Erlaubnis des Vermieters und der Untermietvertrag sollten am besten schriftlich festgehalten werden, auch für den Fall, dass es im Anschluss zu Streitigkeiten kommt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Wer seine Wohnung zeitweise untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen.
29.01.2026 | 1:51 minBGH-Urteil: Kein Gewinn bei Untervermietung
Ein weiterer Punkt, der viele Studierende betreffen dürfte: Zimmer zur Untermiete sowie WG-Zimmer werden häufig möbliert vergeben und ein Aufschlag dafür war lange ein beliebter Hebel für höhere Mieten. Der Bundesgerichtshof entschied hierzu aber im Januar 2026: Im Grundsatz soll die Untervermietung nur die eigenen Kosten für die Wohnung decken - sie ist nicht dafür gedacht, damit Gewinn zu erzielen.
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