KI muss nun gekennzeichnet werden: Was der EU AI Act bedeutet

Neue EU-Verordnung zu KI-Inhalten:Wann Sie KI in Fotos, Videos oder Texten kennzeichnen müssen

von Patrick Lipke

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Mit Künstlicher Intelligenz lassen sich Bilder, Videos oder Texten leicht manipulieren. Ab dem 2. August 2026 gilt dafür eine Kennzeichnungspflicht. Sonst drohen Bußgelder.

Das Bild zeigt ein Handy mit dem Schriftzug "KI generiert".

Mehr Transparenz bei künstlicher Intelligenz: Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Was die neuen Vorgaben für Unternehmen und Verbraucher bedeuten.

31.07.2026 | 3:55 min

Ist das Bild echt oder ein KI-Fake? Sitzt an der Telefon-Hotline ein echter Mensch oder ein Voicebot? Steckt hinter dem Chat Künstliche Intelligenz oder tippt da jemand aus Fleisch und Blut? Das muss ab dem 2. August 2026 deutlich gekennzeichnet sein. Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht, erklärt die neue Regelung.

Weltweit erstes umfassendes Gesetz soll Deepfakes sichtbar machen

Ab sofort greift die neue KI-Kennzeichnungspflicht. Sie ist Teil des AI Acts der Europäischen Union (EU), dem weltweit ersten umfassenden Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Vor allem vor sogenannten Deepfakes soll besser geschützt werden. Dabei handelt es sich um mit KI erzeugte oder manipulierte Fotos, Audioaufnahmen und Videos. Oft sind sie kaum noch von echten Aufnahmen zu unterscheiden.

Besonders groß ist die Gefahr im politischen Bereich, aber auch im Verbraucherschutz. So könnten etwa Online-Shops mithilfe täuschend echter KI-Videos Produkte bewerben, ohne dass Kunden die Manipulation erkennen.

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Auch Influencer und Vereine müssen KI kenntlich machen

Bei einer Veröffentlichung sind Unternehmen, Forschungsinstitute oder Behörden verpflichtet, ihre KI-Inhalte transparent zu machen. Gleiches gilt für Influencer oder kleine Shops, die ihre Accounts gewerblich nutzen. Für rein private Zwecke gelten diese Vorgaben erst einmal nicht, etwa bei Nachrichten im Familienchat eines Messenger-Dienstes.

Doch der Übergang vom Privaten ins Berufliche vollziehe sich heute schleichend und unbewusst, warnt Michael Terhaag.

Wer regelmäßig über eBay oder Vinted verkauft und KI-Bilder als Produktfotos nutzt, ist erfasst.

Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht

Auch Vereine, die beispielsweise ihr Sommerfest mit einem KI-Motiv bewerben, müssen das kennzeichnen, ergänzt Terhaag.

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So müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden

Überall dort, wo Verbraucher mit KI in Kontakt kommen, muss dies klar erkennbar sein. Ein Voicebot sollte beispielsweise bereits zu Beginn eines Telefongesprächs deutlich darauf hinweisen: "Hallo, Sie sprechen mit einem KI-Assistenten."

Bei Bildern oder Videos muss ein Hinweis wie "KI-generiert" direkt ins Auge fallen. Ein kaum sichtbares Wasserzeichen reiche nicht. Genauso wenig wie ein unauffälliger Hashtag unter dem Posting, ein Vermerk im Impressum oder versteckt hinter einem Link, erklärt Terhaag: "Beim Bild heißt das: ein sichtbares Label im oder zumindest am Bild selbst. Beim Video eine Einblendung, die tatsächlich wahrgenommen wird, sinnvollerweise zu Beginn und wiederholt bei längeren Stücken." Die EU hat eine Liste mit zulässigen Kennzeichnungen veröffentlicht.

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Regeln bei mit Künstlicher Intelligenz erstellten Texten

Eine Produktbeschreibung im Online-Shop, eine interne E-Mail oder ein Bewerbungsschreiben müssten grundsätzlich nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden, sagt Michael Terhaag. Anders könne es bei veröffentlichten Texten von öffentlichem Interesse sein, "etwa bei politischen Stellungnahmen, öffentlichen Informationsangeboten oder Mitteilungen zu wichtigen Infrastruktur- und Bauprojekten." In solchen Fällen sei dann eine Kennzeichnung erforderlich, wenn keine "ausreichende menschliche, redaktionelle Kontrolle" erfolge.

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Das können Verbraucher bei Verstößen gegen KI-Kennzeichnung tun

Wer gegen die Kennzeichnungspflichten verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder. Diese können bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Wer KI nutzt und dies transparent macht, ist noch nicht auf der sicheren Seite. Rechtsexperten betonen, dass der KI-Hinweis eine Transparenzpflicht sei, er mache einen Inhalt aber nicht automatisch rechtmäßig.

Verbrauchertäuschungen seien mit einer KI-Kennzeichnung nicht behoben. Häufig können auch Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte betroffen sein. So darf niemand ohne Zustimmung mit einer täuschend echten KI-Darstellung, etwa von Taylor Swift oder einer anderen Person am Schwenkgrill, zum Beispiel für ein Sommerfest werben.

Auch die Eröffnung beispielsweise einer Kinderboutique mit einem KI-Motiv im Stil des Films "Die Eiskönigin", kann marken- und urheberrechtliche Probleme mit dem Disney-Konzern nach sich ziehen.


Zuständig ist die Bundesnetzagentur, die zugleich als Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger dient. Fachanwalt Michael Terhaag empfiehlt jedoch zunächst einen einfacheren Weg: "Möglich ist fast immer die Meldung direkt an die Plattform, die nach dem Digital Services Act (DSA) ein Meldeverfahren vorhalten muss." Bei Werbung seien Wettbewerbs- oder Verbraucherzentralen gute Adressen, ergänzt der Jurist: "Sie können ebenso abmahnen wie unmittelbare Wettbewerber, der einzelne Verbraucher kann das nicht."

Patrick Lipke ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 31.07.2026 ab 09:05 Uhr.

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