Mängel im Urlaub reklamieren:So bekommen Sie bei Reisemängeln Geld zurück
von Susanne Pohlmann
Schmutzige Zimmer, Baulärm oder die fehlende Aussicht: Vieles kann die Urlaubsfreude trüben. Doch wer Mängel gleich am Urlaubsort meldet, hat Chancen, Geld zurückzubekommen.
Wer eine Ferienunterkunft bucht, dem kann ein böses Erwachen drohen. Nicht immer sind die Unterkünfte wie beschrieben. Was kann man als Verbraucher tun und welche Rechte hat man?
10.07.2026 | 6:12 minBaulärm von einer Baustelle, die im Angebot nicht erwähnt wurde, oder statt des angepriesenen Sandstrands ist nur ein Kiesstrand vorhanden: So einiges kann der Urlaubsfreude einen Dämpfer versetzen.
"Die häufigsten Beschwerden betreffen eine schlechtere Ausstattung des Hotels als vereinbart oder, dass zum Beispiel Teile der Hotelanlage, wie zum Beispiel der Pool, nicht nutzbar sind", so Semiramis Kilisli-Noffke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Auch mangelnde Hygiene, das heißt die mangelnde Sauberkeit im Hotel oder in der Hotelanlage, sind häufig auftretende Beschwerden, sagt die Juristin.
Eine Reise ist mangelhaft, wenn die zugesagte Reiseleistung nicht oder abweichend von der vertraglichen Vereinbarung erbracht wird.
Semiramis Kilisli-Noffke, Juristin, Verbraucherzentrale Berlin
Viele Urlauber reisen nur mit Handgepäck. Doch welches Gepäckstück eignet sich für welchen Zweck? Und wie lässt sich beim Packen Gewicht und Platz sparen, ohne auf wichtige Dinge zu verzichten?
24.06.2026 | 6:29 minUnterschied zwischen Individual- und Pauschalreise
Hat man eine Pauschalreise gebucht, gelten spezielle Regelungen, die bei einer individuell gebuchten Reise nicht gelten. Als Pauschalreise gilt, wenn man mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen bei einem Reiseveranstalter für den Urlaub gebucht hat, meist Flug plus Hotel. Damit haben Urlauber ein Anrecht darauf, dass der Reiseveranstalter Reisemängel beseitigt.
Geschieht dies nicht, ist es möglich, gegebenenfalls den Reisepreis zu mindern. Aber Achtung: Nicht alles, was Urlauber als störend oder unangenehm empfinden, sind auch rechtlich gesehen Reisemängel.
Das sind keine Reisemängel
Dazu zählen etwa Insekten in tropischen Ländern, Mücken, Regenzeit und ganz grundsätzlich schlechtes Wetter.
Dazu zählen etwa die Warteschlange am Hotelbuffet oder eine tropfende Klimaanlage.
Bei Booking.com sind infolge eines Hackerangriffs Kundendaten wie Namen und Telefonnummern abgeflossen. Das Unternehmen warnt vor Phishing-Versuchen.
16.04.2026 | 0:40 minReisemängel direkt beim Reiseveranstalter melden
Wichtig: Wer Reisemängel feststellt, sollte sie sofort melden, und zwar am Urlaubsort bei der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter. Tatsächlich machen Urlauber oft den Fehler, sich nur an die Hotelrezeption zu wenden. "Das reicht nicht aus und führt dazu, dass man nachträglich keine Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen kann, wenn dieser nichts von den Reisemängeln wusste", so Kilisli-Noffke. Für eine Reklamation vor Ort ist es hilfreich, wenn Urlauber ihre Reisebestätigung und die Katalogseite mit dem von ihnen gebuchten Angebot speichern oder mitnehmen. So haben sie auch gleich Anschrift und E-Mail-Adresse des Reiseveranstalters zur Hand.
Wird ein gravierender Mangel, der das Zimmer betrifft, trotz ordnungsgemäßer Anzeige innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, können Urlauber vor Ort auch selbst ein Ersatzzimmer buchen. "Dabei ist zu beachten, dass es ein gleichwertiges Zimmer sein soll, damit man im Nachgang keine Probleme hat, die Kosten erstattet zu bekommen", betont Kilisli-Noffke. Wichtig: Sammeln Sie auf jeden Fall Beweise für die Mängel, um später ihre Ansprüche belegen zu können.
Wer im Urlaub mobil sein will, greift oft zum Mietwagen. Doch viele zahlen am Ende drauf, weil wichtige Details übersehen werden. Diese Tipps helfen, Abzocke am Urlaubsort zu vermeiden.
09.06.2026 | 5:35 minReisemängel direkt im Urlaub melden
Urlauber sollten:
- Mängel bei der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter melden - nicht nur an der Hotelrezeption
- Dem Reiseveranstalter Mängel auf jeden Fall auch per E-Mail melden, nicht nur mündlich
- Ein detailliertes Mängelprotokoll schreiben und dies von der Reiseleitung unterschreiben lassen
- Eine Frist setzen, bis zu der der Mangel beseitigt werden soll
- Fotos oder Videos machen
- Zeugenaussagen sammeln
Diese Belege sind wichtig, falls die Mängel während des Urlaubs nicht beseitigt werden. Denn Reisereklamationen sind nur mit Beweisen durchsetzbar.
Fehlende Dokumentation und nicht ausreichende Beweise sind auch ein häufiges Problem, weil die Beweislast hinsichtlich der vorhandenen Mängel bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern liegt.
Semiramis Kilisli-Noffke, Juristin, Verbraucherzentrale Berlin
EU-Parlament und EU-Staaten haben sich auf neue Regeln bei den Fluggastrechten geeinigt. Was künftig gilt.
18.06.2026 | 0:41 min- Ansprüche möglichst gleich anmelden, denn nach zwei Jahren sind sie verjährt
- Zahlungsfrist setzen
- Anschreiben per Einschreiben senden
- Gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dies sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen.
Tabelle gibt Auskunft über Reisepreisminderung
Vorsicht jedoch bei allzu hohen Erwartungen an die Entschädigung. Aus ihrer Beratungserfahrung weiß Kilisli-Noffke, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Minderungsanspruch häufig zu hoch einschätzen. In den seltensten Fällen erhält man 100 Prozent des Reisepreises zurück. Eine gute Orientierung gibt die Reisepreisminderungstabelle des ADAC. Dort enthalten sind Gerichtsurteile und die Höhe der Preisminderung, die den Urlaubern jeweils zugesprochen wurde.
Reiseveranstalter bieten den Kunden als Entschädigung gerne einen Gutschein an, der für eine kommende Reise verwendet werden kann. Wichtig zu wissen: Den müssen Urlauber nicht akzeptieren. Denn sie haben Anspruch darauf, das Geld ausgezahlt zu bekommen, darauf sollten sie bestehen.
Susanne Pohlmann ist Redakteurin des ZDF-Magazins "WISO".
Dieser Beitrag wurde erstmals am 17. Juni 2024 veröffentlicht und am 14. Juli 2026 aktualisiert.
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