Reiserecht bei Waldbrand und Niedrigwasser: Diese Rechte gelten

Reiserecht bei Naturkatastrophen:Waldbrände und Niedrigwasser: Ihre Rechte als Urlauber

von Cornelia Petereit

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Waldbrände bedrohen beliebte Urlaubsregionen in Südeuropa, Niedrigwasser legt Flusskreuzfahrten lahm. Welche Reiserechte Urlauber haben und wann eine Stornierung möglich ist.

Waldbrände in Europa: Reiserecht

In vielen beliebten europäischen Reisezielen ist die Waldbrandgefahr aktuell sehr hoch. Was Reisende beachten sollten, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra.

04.08.2026 | 6:21 min

Heftige Waldbrände in Spanien, Frankreich und Griechenland verunsichern viele Reisende. Gleichzeitig liegen Flusskreuzfahrtschiffe wegen Niedrigwasser fest. Wer in Kürze seinen Sommerurlaub in den aktuellen Krisenregionen antreten will, hat wohl auch Sorgen und Ängste im Gepäck. Reiserechtsexperte Kay Rodegra erklärt, welche Rechte Pauschalurlauber und Individualreisende haben.

Welche Rechte Urlauber vor Reiseantritt haben

Grundsätzlich sind laut Rechtsanwalt Rodegra Pauschalreisende besser abgesichert als Individualtouristen. Das gelte besonders in Krisensituationen wie bei den aktuellen Waldbränden in beliebten Urlaubsregionen.

Wer als Pauschaltourist eine Reise gebucht hat, ist klar im Vorteil.

Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht

Ein kostenfreier Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag sei immer dann möglich, "wenn es zum geplanten Reiseantritt tatsächliche Gefahren gibt oder erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind", erklärt der Jurist. Ein kostenfreier Rücktritt ist auch möglich, wenn die gebuchte Leistung gar nicht mehr erbracht werden kann, zum Beispiel wenn das Hotel abgebrannt ist. Was als Pauschalreise gilt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

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Reiserechte bei Niedrigwasser



Was bei Individualreisen in Regionen mit Waldbränden gilt

Wer Flug oder Unterkunft einzeln gebucht habe, müsse sich direkt mit dem jeweiligen Anbieter auseinandersetzen, so Rodegra. Kann das Hotel oder der Campingplatz seine Leistung nicht mehr anbieten, weil die Waldbrände die Unterkunft bereits zerstört haben, bekommt der Urlauber sein Geld zurück.

Kann eine individuell gebuchte Anreise, beispielsweise per Flugzeug, stattfinden, handelt es sich bei einem Rücktritt um ein normales, in der Regel kostenpflichtiges Storno. "Die Kosten dafür muss der Urlauber tragen", betont Rodegra. Flugreisende sollten daher die jeweilige Tarif-Bestimmung ihrer Fluglinie beachten. Gleiches gilt für Reisen mit der Bahn.

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Wenn Urlauber aus Angst nicht reisen wollen

Wer aus Sorge vor Waldbränden seinen Urlaub in der Krisenregion absagen will, muss mit Stornokosten rechnen, warnt Rodegra.

Bei einer bloßen Angst vor einem Reiseantritt ist ein kostenfreier Rücktritt nicht möglich.

Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht

Entscheidend sei, ob bei Reiseantritt tatsächliche Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen am Reiseziel oder in dessen Nähe vorliegen oder höchst wahrscheinlich sind. Ein Indiz für eine akute Gefährdungslage sei eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

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Was Urlauber bei Brandschäden tun können

Kommt es vor Ort zu Schäden, sollten Reisende schnell handeln und "vor Ort Beweise sichern", rät Rodegra, etwa durch Fotos, und sofort mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

Bei Fahrzeugen greife bei Brandschäden die Teilkasko - allerdings nicht, wenn konkrete Warnungen ignoriert wurden. Grundsätzlich empfiehlt der Experte, sich vor Reiseantritt gut zu informieren. Dazu gehöre, die Seiten des Auswärtigen Amtes, lokaler Behörden oder Wetterdienste zu prüfen. In Deutschland verbreitet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Warnungen über die deutsche Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA. Ein einheitliches Warnsystem gibt es in Europa bislang nicht.

Bei Naturkatastrophen, zu denen auch die aktuellen Waldbrände gehören, greifen Reiserücktrittskostenversicherungen in der Regel nicht. Sie decken in erster Linie persönliche Risiken ab, wie zum Beispiel Erkrankungen oder Unfälle mit Verletzungsfolgen vor Antritt der Reise. Passieren diese Fälle vor Ort und muss man den Urlaub abbrechen, greift eine Reiseabbruchversicherung.


Luftaufnahme eines Waldbrands nahe Bonanza Creek in British Columbia, Kanada.

Bei Athen in Griechenland sollen bereits rund 10.000 Hektar verbrannt sein, mehrere Orte wurden evakuiert. In Kanada wüten mehr als 800 Waldbrände, Tausende mussten ihre Häuser verlassen.

04.08.2026 | 0:22 min

Wann Urlauber einen Preisnachlass fordern können

Von einem Waldbrand betroffene Urlauber können unter Umständen den Reisepreis mindern. Dies ist zum Beispiel möglich, "wenn bei einem gebuchten Erholungsurlaub der Himmel eingetrübt sei und fürchterlicher Gestank herrsche", betont Reiserechtsexperte Kay Rodegra. Müsse der Urlauber die Unterkunft während des Aufenthalts verlassen, habe er Anspruch auf anteilige Kostenerstattung.

Einfacher sei es auch hier für Pauschaltouristen: Veranstalter müssten über die Lage informieren und für Beeinträchtigungen einstehen, erklärt der Jurist. So könne es neben Preisnachlässen auch eine Ersatzunterkunft geben oder eine vorzeitige Rückreise nach Deutschland beansprucht werden, wenn die Rückreise Teil des Reisevertrags ist.

Cornelia Petereit ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 04.08.2026 ab 09:05 Uhr.

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