Ganztägige Förderung von Grundschülern:Recht auf Ganztagsbetreuung: Was Eltern jetzt wissen sollten
von Arlette Geburtig
Ab August 2026 haben Erstklässler Anspruch darauf, ganztägig betreut zu werden. Welche Herausforderungen sich nun ergeben, wo Probleme drohen und was Eltern beachten sollten.
Kinder, die im anstehenden Schuljahr in die erste Klasse kommen, haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch wird in den kommenden Jahren weiter ausgeweitet. Was sind die Hintergründe?
23.07.2026 | 0:56 minSeit dem 1. August 2026 gilt in Deutschland erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst profitieren Erstklässler, bis zum Schuljahr 2029/30 wird die Regelung schrittweise auf alle Kinder der Klassen eins bis vier ausgeweitet. Ziel ist es, Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und die Betreuungslücke nach der Kita-Zeit zu schließen.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Der Anspruch umfasst die Betreuung an fünf Werktagen bis zu acht Stunden (einschließlich Unterrichtszeit) und gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Die Länder dürfen Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr festlegen. Die Teilnahme ist freiwillig. Zur Ganztagsbetreuung können Hausaufgabenbegleitung sowie Lern- und Freizeitangebote gehören.
Herausforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes in der Praxis
Für Familien ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt. Bildungsforscher und Erziehungswissenschaftler Thomas Rauschenbach warnt jedoch davor, die eigenen Erwartungen mit der Realität vor Ort zu verwechseln. Die Umsetzung sei derzeit die "größte Achillesferse" des Vorhabens. Nach seiner Einschätzung fehlten vielerorts Geld, Fachkräfte und tragfähige Strukturen.
Für alle Erstklässler in Deutschland gilt fortan ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch für die Umsetzung fehlt es den Kommunen an Geld und Personal.
01.08.2026 | 1:42 min"Leider muss auch immer wieder mit Minimal- und Low-Level-Angeboten gerechnet werden", so Rauschenbach. Eltern hätten damit zwar häufiger Anspruch auf einen Platz, aber nicht zwangsläufig auf die gewünschte Qualität. Viele Eltern kennen solche Schwierigkeiten bereits: Knappe Plätze, zu kurze Betreuungszeiten oder unpassende Angebote seien oft keine Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller Probleme. Hinzu kommen zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen Bundesländern und Kommunen.
Mögliche Probleme in der Übergangszeit
Der Rechtsanspruch wird so eingeführt, dass er sich über vier Jahre verteilt, um den Kommunen Zeit für den bedarfsgerechten Ausbau zu geben. Doch gerade in der Übergangsphase könnte es Probleme geben. Rauschenbach weist darauf hin, dass zunächst die neu anspruchsberechtigten Erstklässler versorgt werden müssten. Wenn hierfür Plätze fehlen, könnten Kinder, die bereits ein Angebot nutzen, ihren Platz verlieren oder keinen Folgevertrag erhalten.
Auch finanziell sollten Eltern genau hinschauen: Der Rechtsanspruch garantiert zwar einen Platz, aber nicht automatisch eine kostenlose Betreuung. Kosten für Mittagessen oder Zusatzangebote können weiterhin anfallen.
Für eine schulische Ganztagsbetreuung mangele es an Personal und Räumen, sagt die stellvertrende Bundesvorsitzende des Verbands für Bildung und Erziehung, Simone Fleischmann.
03.08.2026 | 5:33 minWas ein gutes Ganztagsangebot ausmacht
Ein gutes Angebot zeichne sich laut Thomas Rauschenbach durch einen pädagogischen Mehrwert aus: "Kinder sollten den Nachmittag nicht nur mit einer Art 'Pausenaufsicht' verbringen." Entscheidend sei, dass Ganztagsangebote neue Lernanregungen schaffen und die persönliche Entwicklung fördern.
Eltern sollten sich deshalb im Vorfeld über das pädagogische Konzept, die Qualifikation des Personals sowie Ferien- und Hausaufgabenangebote informieren. Aus Sicht von Rauschenbach sollte eine Ganztagsbetreuung den Kindern Möglichkeiten bieten, sich auszuprobieren und weiterzuentwickeln.
Mit Beginn der Sommerferien startet auch die Vorbereitung auf die Einschulung. In der sogenannten "Klasse Null" werden Kinder mit Förderbedarf spielerisch auf den Schulalltag vorbereitet.
01.07.2026 | 1:41 minWorauf Eltern achten können
Rauschenbach empfiehlt, Kinder frühzeitig anzumelden und Bescheide sowie Schriftverkehr aufzubewahren. Kann kein Platz angeboten werden, können sich Familien zunächst an die Kommune oder das Jugendamt wenden. Im Einzelfall lässt sich der Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Trotz aller Kritik hält Thomas Rauschenbach am Grundgedanken fest: Ein gutes Ganztagsangebot zeichne sich dadurch aus, dass Kinder nicht nur wegen der Arbeit ihrer Eltern hingehen, sondern weil sie selbst gerne dort sind.
Arlette Geburtig ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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