Kindertagesstätten im Notbetrieb:Kita geschlossen: Welche Rechte Eltern haben
von Leon Fried
Wenn Kitas in den Notbetrieb gehen, stehen Eltern vor großen Herausforderungen. Ein Überblick, welche Rechte gegenüber Arbeitgeber und Träger gelten.
Wenn die Erkältungswelle in deutschen Kitas ausbricht, übt das Druck auf alle Beteiligten aus. Einblicke in ein teilweise überlastetes System und den Alltag von Eltern, die davon betroffen sind.
28.11.2025 | 3:15 minWenn eine Kita plötzlich Betreuungszeiten kürzt, Gruppen zusammenlegt oder Plätze streicht, bringt das viele Eltern in Bedrängnis. Besonders im Herbst und Winter spitzt sich das Problem zu: Dann trifft der ohnehin bestehende Personalmangel auf saisonale Erkältungswellen - und viele Erzieherinnen und Erzieher fallen krankheitsbedingt aus.
Auch Anton Fischer aus Düsseldorf kennt das Problem: Wenn sein Sohn Fred wegen Personalmangels vorübergehend nicht in die Kita darf, bedeutet das für ihn oder seine Frau: Kinderbetreuung statt Büro. Die Situation sei extrem belastend, so der Vater. Andere Eltern treffe es noch härter: "Ich kenne Beispiele von Eltern, die auf der Arbeit stark unter Druck stehen, weil sie so oft Reduzierungen haben, dass die Firmen sagen, das geht so nicht", sagt Fischer.
Wer Anspruch auf Notbetreuung hat
Ob ein Kita-Kind bei verringerten Kapazitäten betreut wird, hängt von den Regeln des jeweiligen Kita-Trägers ab. Einheitliche Vorgaben gibt es nicht. Zwar besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag. Fehlt jedoch Personal, gerät dieses Recht mit anderen Vorschriften in Konflikt.
Kitaschließungen wegen Krankheiten sind für berufstätige Eltern eine Herausforderung. Welche Rechte haben sie gegenüber ihrem Arbeitgeber? Leon Fried, ZDF-Redaktion Recht und Justiz, im Talk.
28.11.2025 | 7:09 minZum sogenannten Betreuungsschlüssel gibt es Landesregelungen: Für eine bestimmte Zahl von zu betreuenden Kindern muss zwingend eine Mindestanzahl betreuender Fachkräfte vorgesehen sein. Ist das nicht möglich, muss die Kita in den Notbetrieb wechseln. Da es keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, obliegt es dann der Kita selbst zu bestimmen, nach welchen Kriterien die verbleibenden Betreuungsplätze verteilt werden.
Einige Einrichtungen bevorzugen Kinder Alleinerziehender oder Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen, etwa im Gesundheitswesen oder bei der Feuerwehr. Andere Kitas behandeln alle Kinder gleich und bilden Notgruppen, die an unterschiedlichen Tagen betreut werden. Aus rechtlicher Sicht sind alle Modelle zulässig, solange sie auf nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Kriterien beruhen.
Krise in den Kindertagesstätten: In Berlin gibt es so viele freie Plätze, dass Kitas schließen. In Süddeutschland dagegen müssen Eltern immer mehr für einen Kitaplatz zahlen.
11.12.2025 | 2:35 minWelche Rechte Eltern gegenüber ihrem Arbeitgeber haben
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei weiterlaufender Lohnzahlung zu Hause bleiben, wenn sie kurzfristig und unverschuldet nicht zur Arbeit erscheinen können. Das gilt auch für Eltern während eines Kita-Ausfalls - allerdings nur für wenige Tage, meist zwischen einem und fünf. Viele Arbeitgeber schließen dieses Recht jedoch in Arbeits- oder Tarifverträgen aus, was gesetzlich erlaubt ist. In diesem Fall dürfen Eltern zwar zu Hause bleiben, verlieren aber den Anspruch auf Lohn.
Auch das sogenannte Kinderkrankengeld greift in diesem Fall nicht. Es wird nur gezahlt, wenn das Kind erkrankt und zu Hause gepflegt werden muss.
Durch Ausfälle bei der Kita-Betreuung geraten berufstätige Eltern oft unter Druck. Laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung berichteten 44 Prozent der Befragten im Herbst 2024 von zeitweisen Schließungen.
29.01.2025 | 0:22 minKita-Gebühren: Wann Eltern Geld zurückbekommen
In vielen Gemeinden beteiligen sich Eltern an den Kosten der Kinderbetreuung. Fällt die Kita zeitweise aus, stellt sich die Frage, ob Gebühren erstattet werden müssen. Entscheidend ist, ob es sich um eine öffentlich geförderte oder eine privat betriebene Einrichtung handelt.
Bei öffentlich geförderten Kitas - etwa städtische oder kirchliche Einrichtungen, die vom Staat finanziell unterstützt werden - waren die Gerichte bisher sehr deutlich: Bei kurzfristigen Schließungen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Denn die Gebühren sind keine direkte Gegenleistung für die Betreuung an einem konkreten Tag. Es handelt sich vielmehr um eine Pauschale, häufig gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.
In vielen Bundesländern arbeiten in Kitas zunehmend Menschen ohne passende Ausbildung. Die Fachkräftequote sank besonders in Bremen, dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern.
30.09.2025 | 0:24 minAnders ist die Lage bei privaten Kitas. Hier schließen Eltern und Einrichtung einen privatrechtlichen Vertrag, der Leistung und Gegenleistung bestimmt. Kann die Betreuung vorübergehend nicht angeboten werden, entfällt in der Regel auch die Pflicht zur Zahlung der Kita-Gebühren für diesen Zeitraum.
Leon Fried ist Reporter in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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