Tipps für den Umgang mit unerlaubter Telefonwerbung

Lästige Telefonwerbung:Unerlaubte Werbeanrufe: So reagieren Sie richtig

von Thilo Hopert

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Werbeanrufe sind lästig - und ohne explizit erteilte Einwilligung sogar verboten. Wie Sie richtig reagieren, wenn Sie einen unerwünschten Anruf erhalten, erklärt eine Expertin.

Person greift ans Telefon

Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass immer mehr Menschen durch verbotene Werbeanrufe belästigt werden. Doch woran erkennt man solche Anrufe und welche Schritte helfen, sich dagegen zu wehren?

16.07.2026 | 0:40 min

Die Zahl der Beschwerden über verbotene Werbeanrufe nimmt zu. Die Bundesnetzagentur registrierte im ersten Halbjahr 2026 21.552 Meldungen von Verbrauchern zu unerlaubter Telefonwerbung. Das waren 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Doch wann genau ist Telefonwerbung verboten und wie reagiert man richtig, wenn man von einem Anruf überrumpelt wird?

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Wie man unbewusst in Telefonwerbung einwilligt

"Telefonwerbung ist ohne eine vorherige ausdrückliche Erlaubnis rechtswidrig", sagt Stefanie Kahnert, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Anrufende Unternehmen behaupteten jedoch regelmäßig, dass Betroffene zuvor eine Einwilligung erteilt hätten.

Solche Einwilligungen erteilen Verbraucher*innen oft unbewusst, beispielsweise bei der Teilnahme an Gewinnspielen.

Stefanie Kahnert, Juristin, Verbraucherzentrale Brandenburg

Bei einem Gewinnspiel, auf das Kahnert in einer Beratung aufmerksam wurde, erlaubten die Teilnehmer 118 Unternehmen die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, wenn sie in den Einstellungen keine Anpassungen vornahmen.

Hier sollte man also genau in die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise gucken und - auch wenn es mühsam ist - über die Einstellungen Einwilligungen entziehen. Oder auf die Teilnahme am Gewinnspiel verzichten.

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Geben Sie keine Daten preis

Einen unerwünschten Werbeanruf hat trotz größter Vorsicht aber wohl so ziemlich jeder schon einmal bekommen. Wie reagiert man richtig? "Wir empfehlen, das Telefonat zügig zu beenden und keine Daten preiszugeben", sagt Kahnert. Häufig seien dem anrufenden Unternehmen jedoch schon einige Daten bekannt - wichtig sei, nicht noch weitere hinzuzufügen, so die Expertin weiter.

Besonders sensible Daten, wie etwa IBAN oder Kreditkartendaten, sollten niemals am Telefon weitergegeben werden, warnt Karnert. Das gilt auch für Eckdaten von bestehenden Verträgen wie beispielsweise für Strom und Gas.

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Höflich oder unhöflich: Im Zweifel einfach auflegen

Ein höfliches "Ich habe kein Interesse. Vielen Dank!" ist immer möglich. Kahnert sagt: "Seien Sie aber, wenn nötig, auch unhöflich und legen Sie einfach auf, wenn die anrufende Person keine Anstalten macht, das Telefonat nach Ihrer Ablehnung zu beenden."

Fühlt man sich stark unter Druck gesetzt, könne jedes Telefonat durch Auflegen beendet werden, so Kahnert. Sie rät, anschließend die betreffende Telefonnummer zu blockieren oder nicht mehr abzunehmen.

Unerlaubte Anrufe
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Telefonwerbung

Versehentlich zugestimmt: So reagieren Sie richtig

Stefanie Kahnert zufolge reicht ein einfaches "Ja" in der Regel nicht für einen Vertragsschluss aus. "Viele Energielieferverträge sowie Verträge für Internet, Telefon und Mobilfunk, Gewinnspiele oder Lotterien bedürfen nach einer schriftlichen Zusammenfassung der Zustimmung", sagt die Expertin.

Zudem besteht bei einem Vertragsschluss am Telefon grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Unter Umständen sei auch eine Anfechtung oder Kündigung sinnvoll, so Kahnert. Wer unsicher ist, wie er sich gegen eine Forderung erfolgreich zur Wehr setzen kann, sollte sich zügig bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, rät die Rechtsexpertin.

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Bei unerlaubten Werbeanrufen gibt es Stefanie Kahnert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, zufolge für Betroffene zwei Anlaufstellen: die Bundesnetzagentur und die Polizei. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ist sinnvoll, wenn in einem Telefonat für konkrete Produkte oder Dienstleistungen geworben wird und Sie zuvor keine Werbeeinwilligung erteilt haben.

Handelt es sich bei einem Anruf um einen Trickbetrug (Phishing), bei dem es um sensible Daten wie Kennwörter oder Bankdaten geht, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner, um Strafanzeige zu erstatten.


Wichtige Informationen dokumentieren

Schon während des Anrufes solle man wichtige Informationen dokumentieren, empfiehlt Stefanie Kahnert. Notieren Sie, zu welcher Zeit und von welcher Nummer der Anruf kam. "Fragen Sie aktiv nach dem Namen des Anrufenden und nach den vollständigen Kontaktdaten des Unternehmens, für das der Anruf erfolgt", rät die Rechtsexpertin.

Auch zum Inhalt des Gesprächs und zu den Daten, die dem Anrufenden offenbar schon bekannt sind, sollte man sich kurze Notizen machen. Schreiben Sie auch Daten auf, die Sie möglicherweise im Telefonat bereits preisgegeben haben - häufig geraten diese Details schnell in Vergessenheit.

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Quelle: dpa-Custom Content
Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 16.07.2026, ab 09:05 Uhr.

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