Hohe Rechnungen ohne Bestellung:Betrugsmasche mit dubiosen Online-Abos: So wehren Sie sich
von Sven-Hendrik Hahn
Hunderte Euro für Fitness- oder Horoskop-Abos, an deren Abschluss man sich nicht erinnert: Derzeit häufen sich die Beschwerden bei Verbraucherschützern. Das Muster ist auffällig.
Hohe Geldforderungen und sofortige Drohungen: Viele Menschen erhalten Rechnungen per E-Mail für Online-Abos, die sie angeblich abgeschlossen haben. Wie geht man dagegen vor?
20.08.2026 | 0:42 minEine E-Mail von einem unbekannten Absender und einer Rechnung über 199 Euro landet im Postfach. Absender: Fitnovaness, ein Anbieter, den man nach eigener Erinnerung nie genutzt hat. Ähnliche Fälle gibt es derzeit häufig, wie Juristin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet: "Aktuell haben wir täglich Beschwerden zu dem Unternehmen." Hinter Fitnovaness, Astrolonova, Bongochat oder auch NovaMenstruhilfe steht laut Impressum dieselbe Firma: Margot Brands Limited aus Hongkong.
Wann ein Online-Abo als wirksam abgeschlossen gilt
Auch wenn die Angebote für Astrologie, KI-Chat und Zyklusgesundheit unterschiedlich wirken: Das Muster ist immer ähnlich. Menschen sollen mehrere hundert Euro für ein Jahresabo zahlen, obwohl sie sich an keinen kostenpflichtigen Vertrag erinnern.
Entscheidend ist: Gibt es überhaupt einen wirksamen Vertrag? Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen gelten strenge Regeln, führt Juristin Andrea Steinbach aus: "Vor der Bestellung müssen Preis und Vertrag klar angezeigt werden." Die Schaltfläche müsse eindeutig erkennen lassen, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht ausgelöst werde, betont Steinbach.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen nutzen Betreiber meist vorgefertigte Webseiten-Schablonen, sogenannte Templates: Angebliche Dienstleistungen, ob Astrologie, Chatbot oder Behördengänge etwa für den Kirchenaustritt, seien austauschbar. Den Impressumsangaben zufolge befinden sich die Unternehmenssitze dieser Anbieter außerhalb der Europäischen Union, etwa in Hongkong, Dubai oder den USA. Anbieter kaufen die Verbraucherdaten zehntausendfach im Netz, Aufwand und Kosten sind gering. Das System finanziere sich dadurch, dass immer wieder Rechnungen bezahlt würden - schlicht aus Angst.
Im E-Mail-Postfach landet eine Rechnung. Bei Nichtzahlung wird mit Inkasso oder Schufa-Eintrag gedroht - was nun? Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was hinter der Betrugsmasche steckt.
20.08.2026 | 4:16 minWer muss beweisen, dass ein Abo abgeschlossen wurde?
Nicht der Verbraucher sei in der Beweispflicht, beruhigt die Verbraucherschützerin: "Wer Geld verlange, müsse den Anspruch stichhaltig beweisen". Ein angelegter Account genüge nicht automatisch.
Oft nutzen Betrüger oder unseriöse Anmeldesysteme öffentlich zugängliche Daten.
Andrea Steinbach, Juristin, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Betroffene sollten sich von solchen "technisch klingenden Beweisen" in Inkasso-Schreiben nicht einschüchtern lassen. Ein automatisierter Systemauszug mit IP-Adresse und Uhrzeit reiche vor Gericht in der Regel nicht als Nachweis für eine Willenserklärung einer bestimmten Person aus, stellt Steinbach klar.
Ungewollte Abos, unberechtigte Rechnungen: Das sollten Sie tun
Prüfen Sie, wer die Rechnung geschickt hat und worauf die Forderung gestützt wird. Zahlen Sie nicht allein aus Angst vor Inkasso oder einer Schufa-Meldung.
Schreiben Sie, dass Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben und die Forderung zurückweisen. Bewahren Sie Rechnung, Mahnungen und Ihren Widerspruch auf. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief.
Ein echtes gerichtliches Schreiben kommt meist im gelben Umschlag. Darauf müssen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist reagieren.
Ein Klick statt Papierkram: Neue EU-Vorgaben machen den Widerruf von Online-Verträgen einfacher. Webseiten müssen dafür jetzt einen klaren Button anbieten.
19.06.2026 | 2:24 minWann mit sogenanntem "Wertersatz" Geld gefordert werden darf
Verwirrend wird es, wenn nach einem Widerruf Wertersatz verlangt wird. Er kann laut Gesetz tatsächlich für bereits erbrachte Dienstleistungen anfallen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Verbraucher muss ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung schon während der Widerrufsfrist beginnt und ordnungsgemäß über Widerrufsrecht und Wertersatz informiert worden sein. Verbraucher sollten die Forderung zurückweisen - und nicht zahlen.
Bei Fitnovaness beispielsweise werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 69 Euro als sogenannte Setup-Leistungen ausgewiesen - unter anderem für "Nutzerkonto, Rechnungs-Pipeline, KI-Funktion, Speicher und Authentifizierung". Mit der Aktivierung sollen sie vollständig erbracht sein und werden direkt nach Eingang des Widerrufs in Rechnung gestellt. Ob diese Aufteilung zulässig ist, bezweifeln Verbraucherschützer wie Andrea Steinbach im Fall des Unternehmens Margot Brands und seiner Tochter-Websites stark. Die Aufspaltung der Gebühren halte einer gerichtlichen Überprüfung aus Sicht der Juristin nicht stand.
Versteckte Cyberfallen wie unsichere WLAN-Netze oder manipulierte Links bergen digitale Gefahren im Urlaub. Mit einfachen Maßnahmen lassen sich persönliche Daten und Zugänge besser absichern.
25.06.2026 | 0:54 minWarum die Angst vor Inkasso meist unbegründet ist
Was dann folge, sei oft gleich: "Nach einem ersten schriftlichen Widerspruch schalten unseriöse Abofallen-Betreiber meist auf automatisierten Druck um", weiß Verbraucherschützerin Andrea Steinbach. Auch ein Inkassoschreiben sei kein Gerichtsurteil, sondern eine (ungeprüfte) Forderung eines Unternehmens, die zwar bedrohlich klinge, meist aber keine rechtlichen Konsequenzen habe.
Wie Betroffene auf Mahnbescheide reagieren sollten
Ernst wird es beim gerichtlichen Mahnbescheid: Er kommt in der Regel im gelben Umschlag. Aber das sei ihr bei unseriösen Anbietern noch nie untergekommen, betont Steinbach: "Der Anbieter müsste anschließend Klage erheben und einen Gerichtskostenvorschuss zahlen." Das Ziel sei vielmehr, bereits vorher zu Geld zu kommen. Und wer zahlt, ist meist sein Geld los - daher der klare Rat: Durchhalten, nicht zahlen!
Passwörter sind lästig. Viele nutzen nur ein oder zwei verschiedene für Mail, Banking und Online-Shopping. Welches Risiko damit verbunden ist und wie man sich davor schützen kann.
01.02.2026 | 2:48 minWie die Schufa auf die Betrugsmasche mit Online-Abos reagiert
Zur häufigen Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag erklärt die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung selbst, das Unternehmen aus Hongkong sei kein Vertragspartner, insofern könne es keine Zahlungsprobleme melden. Weiter stellt die Schufa klar: "Eine Forderung darf nicht gemeldet werden, wenn der Verbraucher diese beim Unternehmen bestritten hat." Über die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag ist die Wiesbadener Auskunftei nicht erfreut und prüft rechtliche Schritte.
Sven-Hendrik Hahn ist Redakteur des ZDF-Teams "Wirtschaft und Finanzen".
Lassen Sie sich Beiträge von ZDFheute bevorzugt bei Google anzeigen.
→ Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.
Mehr zum Thema Cyberkriminalität
Datenschutz und Cybersicherheit:Öffentliches WLAN: So surfen Sie sicher
von Bonnie Krusemit Video0:49Cyberkriminalität im Urlaub:So schützen Sie Daten, Konten und Geräte auf Reisen
von Sven-Hendrik Hahnmit Video0:54WLAN-Router vor Cyberangriffen absichern:So schützen Sie Ihren Router vor Hackern
von Arta Ramadanimit Video1:07Cyberkriminelle rüsten auf:KI als Waffe: So schlagkräftig sind Hacker heute
von Nils Metzgermit Video0:15
Weitere Ratgeber-Themen
So klappt es mit der Tauschwohnung:Welche Rechte und Pflichten beim Wohnungstausch gelten
von Julia Ludolfmit Video1:23Altwerden in Deutschland:Gesund bleiben bis ins hohe Alter
von Christina-Maria Pfersdorfmit Video5:51Biologisch abbaubar und kompostierbar:Wie gut ist Bioplastik für die Umwelt?
von Finn Tönjesmit Video4:15Trendsport Rennradfahren:Tipps für Rennrad-Einsteiger zu Ausrüstung und Training
von Kiana Klingbergmit Video2:49