Online-Abo ohne Bestellung: Wie man Abofallen richtig abwehrt

Hohe Rechnungen ohne Bestellung:Betrugsmasche mit dubiosen Online-Abos: So wehren Sie sich

Sven-Hendrik Hahn

von Sven-Hendrik Hahn

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Hunderte Euro für Fitness- oder Horoskop-Abos, an deren Abschluss man sich nicht erinnert: Derzeit häufen sich die Beschwerden bei Verbraucherschützern. Das Muster ist auffällig.

Die Website des Unternehmens "Margot Brands Limited" aus Hongkong.

Hohe Geldforderungen und sofortige Drohungen: Viele Menschen erhalten Rechnungen per E-Mail für Online-Abos, die sie angeblich abgeschlossen haben. Wie geht man dagegen vor?

20.08.2026 | 0:42 min

Eine E-Mail von einem unbekannten Absender und einer Rechnung über 199 Euro landet im Postfach. Absender: Fitnovaness, ein Anbieter, den man nach eigener Erinnerung nie genutzt hat. Ähnliche Fälle gibt es derzeit häufig, wie Juristin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet: "Aktuell haben wir täglich Beschwerden zu dem Unternehmen." Hinter Fitnovaness, Astrolonova, Bongochat oder auch NovaMenstruhilfe steht laut Impressum dieselbe Firma: Margot Brands Limited aus Hongkong.

Wann ein Online-Abo als wirksam abgeschlossen gilt

Auch wenn die Angebote für Astrologie, KI-Chat und Zyklusgesundheit unterschiedlich wirken: Das Muster ist immer ähnlich. Menschen sollen mehrere hundert Euro für ein Jahresabo zahlen, obwohl sie sich an keinen kostenpflichtigen Vertrag erinnern.

Entscheidend ist: Gibt es überhaupt einen wirksamen Vertrag? Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen gelten strenge Regeln, führt Juristin Andrea Steinbach aus: "Vor der Bestellung müssen Preis und Vertrag klar angezeigt werden." Die Schaltfläche müsse eindeutig erkennen lassen, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht ausgelöst werde, betont Steinbach.

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen nutzen Betreiber meist vorgefertigte Webseiten-Schablonen, sogenannte Templates: Angebliche Dienstleistungen, ob Astrologie, Chatbot oder Behördengänge etwa für den Kirchenaustritt, seien austauschbar. Den Impressumsangaben zufolge befinden sich die Unternehmenssitze dieser Anbieter außerhalb der Europäischen Union, etwa in Hongkong, Dubai oder den USA. Anbieter kaufen die Verbraucherdaten zehntausendfach im Netz, Aufwand und Kosten sind gering. Das System finanziere sich dadurch, dass immer wieder Rechnungen bezahlt würden - schlicht aus Angst.


Florian Weiss im Gespräch mit Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Im E-Mail-Postfach landet eine Rechnung. Bei Nichtzahlung wird mit Inkasso oder Schufa-Eintrag gedroht - was nun? Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was hinter der Betrugsmasche steckt.

20.08.2026 | 4:16 min

Wer muss beweisen, dass ein Abo abgeschlossen wurde?

Nicht der Verbraucher sei in der Beweispflicht, beruhigt die Verbraucherschützerin: "Wer Geld verlange, müsse den Anspruch stichhaltig beweisen". Ein angelegter Account genüge nicht automatisch.

Oft nutzen Betrüger oder unseriöse Anmeldesysteme öffentlich zugängliche Daten.

Andrea Steinbach, Juristin, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Betroffene sollten sich von solchen "technisch klingenden Beweisen" in Inkasso-Schreiben nicht einschüchtern lassen. Ein automatisierter Systemauszug mit IP-Adresse und Uhrzeit reiche vor Gericht in der Regel nicht als Nachweis für eine Willenserklärung einer bestimmten Person aus, stellt Steinbach klar.

Ungewollte Abos, unberechtigte Rechnungen: Das sollten Sie tun




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Wann mit sogenanntem "Wertersatz" Geld gefordert werden darf

Verwirrend wird es, wenn nach einem Widerruf Wertersatz verlangt wird. Er kann laut Gesetz tatsächlich für bereits erbrachte Dienstleistungen anfallen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Verbraucher muss ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung schon während der Widerrufsfrist beginnt und ordnungsgemäß über Widerrufsrecht und Wertersatz informiert worden sein. Verbraucher sollten die Forderung zurückweisen - und nicht zahlen.

Bei Fitnovaness beispielsweise werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 69 Euro als sogenannte Setup-Leistungen ausgewiesen - unter anderem für "Nutzerkonto, Rechnungs-Pipeline, KI-Funktion, Speicher und Authentifizierung". Mit der Aktivierung sollen sie vollständig erbracht sein und werden direkt nach Eingang des Widerrufs in Rechnung gestellt. Ob diese Aufteilung zulässig ist, bezweifeln Verbraucherschützer wie Andrea Steinbach im Fall des Unternehmens Margot Brands und seiner Tochter-Websites stark. Die Aufspaltung der Gebühren halte einer gerichtlichen Überprüfung aus Sicht der Juristin nicht stand.


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Warum die Angst vor Inkasso meist unbegründet ist

Was dann folge, sei oft gleich: "Nach einem ersten schriftlichen Widerspruch schalten unseriöse Abofallen-Betreiber meist auf automatisierten Druck um", weiß Verbraucherschützerin Andrea Steinbach. Auch ein Inkassoschreiben sei kein Gerichtsurteil, sondern eine (ungeprüfte) Forderung eines Unternehmens, die zwar bedrohlich klinge, meist aber keine rechtlichen Konsequenzen habe.

Wie Betroffene auf Mahnbescheide reagieren sollten

Ernst wird es beim gerichtlichen Mahnbescheid: Er kommt in der Regel im gelben Umschlag. Aber das sei ihr bei unseriösen Anbietern noch nie untergekommen, betont Steinbach: "Der Anbieter müsste anschließend Klage erheben und einen Gerichtskostenvorschuss zahlen." Das Ziel sei vielmehr, bereits vorher zu Geld zu kommen. Und wer zahlt, ist meist sein Geld los - daher der klare Rat: Durchhalten, nicht zahlen!

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Wie die Schufa auf die Betrugsmasche mit Online-Abos reagiert

Zur häufigen Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag erklärt die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung selbst, das Unternehmen aus Hongkong sei kein Vertragspartner, insofern könne es keine Zahlungsprobleme melden. Weiter stellt die Schufa klar: "Eine Forderung darf nicht gemeldet werden, wenn der Verbraucher diese beim Unternehmen bestritten hat." Über die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag ist die Wiesbadener Auskunftei nicht erfreut und prüft rechtliche Schritte.

Sven-Hendrik Hahn ist Redakteur des ZDF-Teams "Wirtschaft und Finanzen".

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 20.08.2026 ab 09:05 Uhr
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