Berliner Kammergericht:13 Jahre Haft nach Messerattacke am Holocaust-Mahnmal
Vor rund einem Jahr griff ein Mann am Berliner Holocaust-Mahnmal einen spanischen Touristen mit einem Messer an. Für die Tat wurde der IS-Anhänger zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Das Berliner Kammergericht hat einen 20-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er hatte einen Touristen im Februar 2025 mit einem Messer schwer am Hals verletzt.
05.03.2026 | 0:28 minDie Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin war eine radikal-islamistisch motivierte Tat. Davon ist das Kammergericht der Hauptstadt überzeugt und verurteilte den 20-jährigen Angreifer gut ein Jahr nach der Tat zu 13 Jahren Haft.
Er wurde unter anderem wegen versuchten heimtückischen Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Gezielt habe der Syrer diesen besonderen Ort aufgesucht, so der Staatsschutzsenat. Die Vorsitzende Richterin Doris Husch sagte:
Er ging davon aus, dort Israelis beziehungsweise Menschen jüdischen Glaubens anzutreffen.
Doris Husch, Richterin
Die Tat sei minutiös vorbereitet und "in Umsetzung einer menschenverachtenden Ideologie" durchgeführt worden. Der 20-Jährige habe das Opfer willkürlich ausgewählt und hinterrücks im Stelenfeld der Gedenkstätte, die an die Ermordung der Juden in Europa erinnert, angegriffen. Er habe sich dem IS andienen wollen.
Er habe Juden töten wollen, soll Wassim Al M. der Berliner Polizei gesagt haben.
18.02.2026 | 12:17 minUrteil: Angreifer hatte Tötungsabsicht
Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, reiste laut Urteil am 21. Februar 2025 nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen.
In Tötungsabsicht habe er dem inzwischen 31-jährigen Spanier einen etwa 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle versetzt. Danach habe er "Allahu Akbar" (etwa "Gott ist am größten" auf Arabisch) gerufen und damit seine Gesinnung verdeutlicht.
Anwalt: Urteil "ein deutliches Signal"
Das Opfer überlebte den Angriff nur knapp. Die Richterin sagte:
Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt an der Kehle überlebte.
Doris Husch, Vorsitzende Richterin
Der Spanier habe allerdings gravierende "seelische Narben" davongetragen. Bis heute ist der 31-Jährige nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung. Er war in dem Verfahren Nebenkläger.
Der Anwalt des Spaniers sprach von einem "gerechtem Urteil". "Es ist ein deutliches Signal", sagte Sebastian Sevenich. Er glaube, dass für seinen Mandanten damit "eine Wegstrecke" zu Ende gehe. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Nordostsyrien sitzen mehr als 11.000 Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat in Gefängnissen, darunter auch Deutsche.
11.02.2025 | 12:09 minTäter hatte sich über soziale Medien radikalisiert
Vor der Tat hatte sich der junge Syrer, der nach seiner Ankunft in Leipzig gut integriert schien, nach Überzeugung des Gerichts über Monate hinweg radikalisiert. Er sei ab Sommer 2024 in sozialen Medien an einen Kommunikationspartner geraten, der sich zu IS-Anschlägen äußerte und unverhohlen IS-Propaganda verbreitete. Dieser Mann - aus Sicht des Gerichts ein Mitglied der Terrorgruppe - habe ihn aufgefordert, es anderen Attentätern gleichzutun und Anschläge zu begehen.
Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, der "Anleiter" habe ihn unter Druck gesetzt, "sonst werde er in der Hölle schmoren". Der Syrer hatte am 15. Prozesstag zugegeben, "einen Menschen gegriffen" und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. Zu der Fahrt nach Berlin sei es auf Druck eines Chat-Partners gekommen. Er bat um Vergebung und erklärte:
Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich.
Angeklagter
Das Gericht sah von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Der 20-Jährige sei nicht vorbestraft, habe sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal selbst gestellt, zudem sei es bei einem Versuch geblieben.
Samet arbeitet als De-Radikalisierungsberater im Strafvollzug. Sein Ziel ist es, Islamisten Wege aufzuzeigen, sich aus der Szene zu lösen.
08.09.2025 | 1:29 minDie Richter bescheinigten dem 20-Jährigen - anders als von der Verteidigung beantragt - die Reife eines jungen Mannes. Er habe als 17-Jähriger die Flucht aus Syrien nach Deutschland gemeistert und sich seinem ebenfalls geflohenen jüngeren Bruder gegenüber fürsorglich und verantwortungsbewusst gezeigt.
Verteidiger Daniel Sprafke schloss nicht aus, wegen dieser Bewertung seines zur Tatzeit 19 Jahre alten Mandanten Revision gegen das Urteil einzulegen.