"Letzte Verteidigungswelle": Prozessauftakt in Hamburg

Prozessauftakt in Hamburg:Jung und Terrorist: "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht

von Christoph Schneider

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In Hamburg startet heute ein Prozess um eine rechtsextremistische Terrorvereinigung, die sich "Letzte Verteidigungswelle" nennt. Der jüngste Angeklagte ist erst 14 Jahre alt.

Blick auf das Strafjustizgebäude am Sievekingplatz.

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg startet der Prozess gegen acht Jugendliche, die mutmaßlich Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" sind.

Quelle: dpa

Es ist kein alltäglicher Prozess, der am Vormittag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg beginnen wird. Acht junge Männer sind angeklagt: Benjamin H., Ben-Maxim H., Devin K., Jerome M., Lenny M., Jason R., Claudio S. und Justin W. Die Anklage führt die Bundesanwaltschaft, die oberste Anklagebehörde Deutschlands. Der jüngste Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten 14 Jahre alt, der älteste bei seiner Festnahme 21 Jahre.

Der schwerwiegendste Anklagevorwurf gegen die jungen Männer: Die Mitgliedschaft oder im Fall von Jerome M. die Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung. Dabei sollen Benjamin H., Lenny M. und Jason R. als Rädelsführer agiert haben, so die Anklage.

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Das OLG Hamburg hat für das Verfahren die Öffentlichkeit erst einmal zugelassen. Es ist aber gut möglich, dass der Prozess gerade wegen des jungen Alters der Angeklagten in seinem Fortgang hinter geschlossenen Türen weitergeht.

Dabei ist das, was die Bundesanwaltschaft zusammengetragen hat, eigentlich gar nicht jugendtypisch. Der Prozess soll daher auch Antworten auf die Fragen geben, wie Jugendliche so früh zu mutmaßlichen Terroristen werden konnten. Und: Welche Rolle spielten dabei rechte Ideologien, gesellschaftliche Radikalisierungstendenzen und soziale Netzwerke?

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Schwere Vorwürfe

Für die Karlsruher Behörde steht fest, dass die Angeklagten zu einer im April 2024 gegründeten rechtsextremistischen, überregional agierenden terroristischen Vereinigung gehören, die sich selbst "Letzte Verteidigungswelle" (LVW) nennt.

Die Mitglieder der LVW verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Nation, so die Ankläger. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Zu solchen Taten zählen insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, so die Bundesanwaltschaft.

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Ausländer und Migranten als Ziel

So sollen Lenny M. und Jerome M. im Oktober 2024 mittels eines Brandbeschleunigers ein Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern gelegt haben. Nur durch Zufall war kein Mensch in dem eigentlich bewohnten Gebäude, es entstand jedoch ein hoher sechsstelliger Sachschaden.

Claudio S. und Justin W. wollten im Januar 2025 eine bewohnte Asylunterkunft im ostthüringischen Schmölln in Brand setzen. Das scheiterte jedoch - eine Feuerwerksbatterie wurde zwar entzündet, doch ein Feuer brach nicht aus. Die Angeklagten sprühten in dem Gebäude nationalsozialistische Symbole, darunter den Schriftzug "Sieg Heil" und ausländerfeindliche Slogans an die Außenwände und posierten mit dem sogenannten Hitlergruß.

Ebenfalls im Januar 2025 wollten Lenny M., Devin K. und Claudio S. einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg verüben. Dazu kam es aber nicht, weil die Angeklagten vorher unabhängig voneinander festgenommen wurden.

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Die Strafbarkeit von Straftaten richtet sich in Deutschland nach dem Alter. Wer jünger ist als 14 Jahre, gilt nach deutschem Strafrecht als schuldunfähig und kann nicht bestraft werden.

Zwischen 14 und 17 Jahren gilt man nach dem Gesetz als Jugendlicher und kann nur dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn man "zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln".

Ist man 18 Jahre alt oder älter, aber noch unter 21, ist man Heranwachsender. Damit ist man nach dem Gesetz eigentlich alt genug, um wie ein Erwachsener behandelt und gegebenenfalls bestraft zu werden - nur ausnahmsweise soll dann noch das Jugendstrafrecht angewendet werden. Doch in der Praxis ist die Ausnahme zur Regel geworden: Typischerweise werden Heranwachsende in Deutschland nach dem milderen Jugendstrafrecht bestraft.

Dieses soll weniger bestrafen und eher erziehen - und vor allem verhindern, dass die jungen Menschen nochmal straffällig werden.


Minderjährige Angeklagte in Begleitung ihrer Eltern

Bis auf Ben-Maxim H. befinden sich alle Angeklagten seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft. Bei der Haftvorführung der Beschuldigten vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe im vergangenen Jahr waren teilweise die Eltern der minderjährigen Angeklagten dabei.

Nun beginnt der Prozess vor dem OLG Hamburg. Bis Ende Mai 2026 ist das Verfahren mit erst einmal weiteren 18 Fortsetzungsterminen angesetzt. Sollten die ausreichen, könnte dieser außergewöhnliche Prozess am 21. Mai mit einem Urteil beendet werden.

Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.

Über dieses Thema berichtete das ZDF im heute journal update am 04.03.2026 ab 23:45 Uhr.

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