Linke: Verfassungsklage gegen Bundestags-Sondersitzungen

Gegen Bundestags-Sondersitzungen:Linke geht mit Eilverfahren nach Karlsruhe

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Die Linke stellt einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Sie will verhindern, dass der alte Bundestag das Grundgesetz ändert, um milliardenschwere Entscheidungen zu treffen.

Berlin: Die Vorsitzenden der Bundestagsgruppe der Partei Die Linke, Heidi Reichinnek (r) und Sören Pellmann, äußern sich bei einer Pressekonferenz der Linken im Deutschen Bundestag

Neben der AfD klagt nun auch die Linke in Karlsruhe.

Quelle: dpa

Die Linke will mit einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht milliardenschwere Entscheidungen mit alten Mehrheiten im Bundestag verhindern. Wie die Fraktionsführung mitteilte, stellten einzelne Bundestagsabgeordnete und die künftige Fraktion in Karlsruhe den Antrag auf eine einstweilige Anordnung.

Ziel ist, den alten Bundestag nach der für Freitag geplanten Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl vom 26. Februar nicht mehr einzuberufen. In der Begründung des Antrags heißt es, die neuen Abgeordneten Ines Schwerdtner und Jan van Aken - die Linken-Bundesvorsitzenden - sähen sich in ihren Mitwirkungsrechten verletzt.

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Es ist zwar rechtlich so, dass "der alte Bundestag voll handlungsfähig ist", so der Verfassungsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz. Allerdings sei das Milliardenpaket ein "weitreichender Beschluss".

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Lockerung der Schuldenbremse und Sondervermögen

Die mögliche künftige Koalition aus CDU/CSU und SPD will mit Hilfe der Grünen noch vor Konstituierung des am 23. Februar gewählten Parlaments das Grundgesetz ändern. Ziel ist einerseits die Lockerung der Schuldenbremse für erhöhte Verteidigungsausgaben, andererseits ein bis zu 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur, das über ebenfalls über zusätzliche Schulden finanziert würde.

Die Linke hält es für unzulässig, so weitreichende Entscheidungen noch mit alten Mehrheiten zu treffen. Das Vorhaben laufe auf eine "politische Entmündigung" des neu gewählten Bundestags hinaus, sagte der Fraktionsvorsitzende Sören Pellmann in Berlin. Insbesondere die vielen neu gewählten Abgeordneten wären von der Entscheidung "ausgeschlossen und ausgenommen".

Zuvor hatte Bundestagspräsidentin Bärbl Bas (SPD) klar gemacht, dass sie die für den 13. und 18. März geplanten Sondersitzungen nicht absagen werde.

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Das angekündigte Finanzpaket von Union und SPD stößt im Bundestag und in der Wirtschaft auf gemischtes Echo. Wulf Schmiese und Florian Neuhann berichten.

05.03.2025 | 3:04 min

Schwierige Merheitsfindung im neuen Bundestag

Im alten Bundestag haben CDU/CSU, SPD und Grüne eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wie sie für Verfassungsänderungen nötig ist. Im neuen Parlament käme eine Zwei-Drittel-Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Die Linke hat signalisiert, dass sie für Gespräche über eine Abschaffung oder Reform der Schuldenbremse zur Verfügung stünde. Sie ist jedoch gegen drastisch erhöhte Verteidigungsausgaben. Die AfD klagt ebenfalls gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags.

Rechtlich geregelt sind Sondersitzungen in der Übergangszeit im Grundgesetz: Artikel 39 definiert als Ende einer Wahlperiode die Zusammensetzung des neuen Parlaments. Dieser Passus wurde 1976 explizit ergänzt: Die Zusammensetzung findet spätestens am 30. Tag nach der Wahl statt. Diesmal ist die konstituierende Sitzung des neu gewählten Bundestags für den 25. März eingeplant.

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa, AFP

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