Regierungsbildung: Was sind die nächsten Schritte?
FAQ
Union und SPD einigen sich:Wie geht es mit der Regierungsbildung weiter?
von Stefanie Reulmann
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Union und SPD haben ihre Gespräche beendet, der Koalitionsvertrag steht, ein wesentlicher Grundstein für die Regierungsbildung ist gelegt. Welche Schritte müssen jetzt noch folgen?
Nach vier Wochen Verhandlungen haben Union und SPD sich nun auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Ab Anfang Mai soll Friedrich Merz dann die Regierung als neuer Kanzler anführen.09.04.2025 | 1:48 min
Schwarz-Rot steht. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt. Damit alleine gibt es aber noch keine neue Regierung. Erst einmal müssen die drei Parteien noch zustimmen.
144 Seiten lang, Titel: Verantwortung für Deutschland. Das ist der schwarz-rote Koalitionsvertrag. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.09.04.2025 | 1:02 min
Wie stimmen die Parteien über den Koalitionsvertrag ab?
Bei der SPD findet ein Mitgliederentscheid statt. Ab jetzt schreibt die Partei alle 357.117 Mitglieder per Post an, und fordert sie zur Wahl auf. Sie können auf dem Postweg oder im Rahmen eines digitalen Mitgliedervotums über den Koalitionsvertrag abstimmen. Dafür ist ein Zeitraum von zehn Tagen angesetzt.
In der CDU stimmt der Bundesausschuss, der auch als "Kleiner Parteitag" bezeichnet wird, über das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ab. Er besteht aus den Mitgliedern des CDU-Bundesvorstandes sowie Vertretern der CDU-Vereinigungen und Delegierten der CDU-Landesverbände und soll am 28. April zusammenkommen. Bei der CSU entscheidet allein der Parteivorstand.
Der Koalitionsvertrag für die künftige Bundesregierung steht, jetzt müssen die Parteien noch darüber entscheiden. Anfang Mai könnte CDU-Chef Merz dann zum Kanzler gewählt werden.10.04.2025 | 0:28 min
Wenn alle zugestimmt haben, wird der Koalitionsvertrag von den Parteivorsitzenden Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Saskia Esken und Markus Söder unterschrieben. Danach ist der Weg frei für die Wahl des neuen Bundeskanzlers durch den Bundestag.
Merz plant, sich in der Woche ab dem 5. Mai zum Kanzler wählen zu lassen, vermutlich am 7. Mai. Der Ablauf ist in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt. Demnach schlägt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dem Bundestag einen Kandidaten vor. Traditionell ist das der Kandidat, dessen Partei die meisten Stimmen hat, also Friedrich Merz.
In der ersten Wahlphase benötigt er die absolute Mehrheit, das wären 316 Stimmen. Insgesamt gehören dem neuen Bundestag 630 Abgeordnete an.
Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt.
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Grundgesetz, Artikel 63, Abs. 2, Satz 1
Das wäre dann die sogenannte "Kanzlermehrheit". Wird diese Mehrheit erreicht, muss Steinmeier Merz innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bisher wurden alle Bundeskanzler im ersten Wahlgang gewählt.
Quelle: dpa/Kay Nietfeld
Erreicht CDU-Chef Friedirch Merz die erforderliche Mehrheit nicht, muss der Bundestag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ihn oder einen anderen Kandidaten mit absoluter Mehrheit zum Bundeskanzler wählen. Wie oft in dieser Zeit abgestimmt wird, kann der Bundestag selbst entscheiden.
Erhält auch in dieser Phase kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet nach dieser Frist unverzüglich ein neuer, letzter Wahlgang statt. Dabei reicht eine einfache Mehrheit, es gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Der Bundespräsident muss den Kandidaten dann entweder innerhalb von sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen. Ist der Bundestag aufgelöst, muss es binnen 60 Tagen Neuwahlen geben.
Wie entscheidet sich die Kabinettsliste?
Welche Ministerien es geben soll, und welche Partei welche Kabinettsposten erhalten soll, entscheiden die Parteien bereits im Zuge der Koalitionsverhandlungen. So können Ministerien abgeschafft, neu gegründet oder erweitert werden.
In der Ampel-Regierung ist das von Vizekanzler Robert Habeck geführte Wirtschaftsministerium vergrößert und um den Bereich Klimaschutz erweitert worden. Das Umweltministerium ist entsprechend geschrumpft.
Friedrich Merz wollte die AfD halbieren, Migranten zurückweisen und wenig neue Schulden machen. Deshalb war er bei der CDU im Osten der Wunschkandidat. Doch nun wachsen Zweifel am Politikwechsel.08.04.2025 | 9:21 min
Wer könnte was werden?
Die Anzahl der Ministerien ist im Grundgesetz nicht festgelegt, vorgeschrieben ist nur ein Finanzministerium, ein Justiz- und ein Verteidigungsministerium. Aktuell gibt es 15 Ministerien. Entscheidungen über Ministerposten treffen die Parteien jeweils autark.
Die SPD bekommt die Ressorts Finanzen, Verteidigung, Justiz, Arbeit, Umwelt, Entwicklung sowie Bauen und Wohnen. Die CDU bekommt neben dem Kanzleramt die Ministerien für Wirtschaft, Außen, Bildung und Familie, Digitales und Gesundheit sowie Verkehr. Die CSU besetzt die Ressorts Innen, Landwirtschaft sowie Forschung und Raumfahrt.
Als Minister werden unter anderem Lars Klingbeil und Boris Pistorius (beide SPD) sowie Johann Wadephul (CDU) gehandelt. Ziel ist auch eine paritätische Besetzung mit Männern und Frauen. Minister kann übrigens grundsätzlich jeder werden, vorausgesetzt er oder sie ist 18 Jahre alt und hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
Der Koalitionsvertrag für die künftige Bundesregierung steht. Wie die Reaktionen auf den Vertrag waren, berichtet ZDF-Korrespondent Daniel Pontzen aus Berlin.
1:16 min
Wer wird Vizekanzler?
Nach der Nominierung durch die Parteien schlägt der neu gewählte Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Namen der Minister und ihre Ressorts vor. Der Bundespräsident ernennt dann die Mitglieder der Regierung.
Der Spitzenkandidat der kleineren Partei wird häufig Vizekanzler. Bei der SPD wird das aber nicht Olaf Scholz, sondern Lars Klingbeil sein. Damit ist die Regierungsbildung beendet, und die fünfte Große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik im Amt.
Quelle: dpa
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