Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag in Karlsruhe mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen. Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen.
Union, SPD und Grüne werben vor der morgigen Abstimmungen im Bundestag intensiv in den eigenen Reihen.17.03.2025 | 1:46 min
Schuldenpaket: Eilanträge aus mehreren Richtungen
Gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags wandten sich Bundestagsabgeordnete von AfD, Linke, FDP und dem BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar. Schon am Freitag hatte das Gericht ähnliche Anträge verworfen. Somit kann der alte Bundestag noch über mehrere Grundgesetzänderungen entscheiden.
Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden.
Wie wahrscheinlich ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag? Einschätzungen von Wulf Schmiese.17.03.2025 | 0:40 min
Scheitern im Bundesrat unwahrscheinlich
Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.
CSU und Freie Wähler verständigten sich am Montagabend darauf, dass Bayern dafür stimmen wird. Damit gilt ein Scheitern in der Länderkammer quasi als ausgeschlossen.
Der Bundestag hat das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Nichts verpassen im Liveblog.
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Quelle: dpa
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