Münchner Sicherheitskonferenz :Ischinger: "Sind wir noch im selben Team?"
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von B. Franke / C. Schneider
Wer wegen eines ausländisch klingenden Namens bei der Wohnungssuche benachteiligt wird, kann vom Makler eine Entschädigung verlangen. So entschied der Bundesgerichtshof.