Update am Abend: Diskriminieren kostet

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Update am Abend:Liebe Makler und Vermieter, Diskriminieren kostet

von David Metzmacher

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David Metzmacher


Guten Abend,

vielleicht haben Sie meinen Namen oben in der Autorenzeile gelesen. Und ich kann Ihnen sagen: Bei der Wohnungssuche habe ich mich nie benachteiligt gefühlt. Ganz egal, ob in Großstädten oder kleinen Dörfern, fast immer wurde ich zu einer Besichtigung eingeladen.

Dass es Menschen wie Humaira Waseem anders geht, gehört zur traurigen Realität in Deutschland. Die 30-Jährige trägt einen pakistanischen Namen und hat rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erlebt. Als sie Ende 2022 bei einem gerade erst veröffentlichten Wohnungsinserat im Internet prompt die Rückmeldung erhält, dass keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien, will sie es genauer wissen:

Deshalb stellte ich eine erneute Anfrage unter einem 'deutschen' Namen.

Humaira Waseem

Beruf und Einkommen identisch, statt Waseem aber Schneider, Schmidt oder Spieß. Und: Oh, Wunder - Besichtigungstermine waren wieder verfügbar. Abfinden wollte sich Waseem damit nicht. Sie klagte auf Schadensersatz, der Bundesgerichtshof gab ihr nun recht und der Makler muss blechen: 3.000 Euro.

BGH Urteil Wohnungssuche

Über dieses Thema berichtete unter anderem heute in Deutschland am 29.01.2026 ab 14:00 Uhr.

29.01.2026 | 1:44 min

Man habe es mit einem "klaren Fall von Diskriminierung" zu tun, sagte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung des Urteils. Der Anwalt des Maklers sah die Schuld beim Auftraggeber, also beim Vermieter - das Gericht sah das anders: Der Makler muss haften.

Spannend für alle, denen es auf dem Wohnungsmarkt schon einmal ähnlich ergangen ist wie Waseem: Die gestellten Anfragen mit sich unterscheidenden Namen - also sogenannte Testings - waren für das Gericht ein hinreichendes Indiz für eine Benachteiligung. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erklärte zum Urteil:

Ab jetzt kann man rechtssicher mit Testings überprüfen, ob man wegen des Namens, also wegen der Herkunft abgewiesen wurde.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Heißt: Ähnliche Fälle dürften ähnlich ausgehen. Und: Vermieter und Makler, die rassistisch diskriminieren, dürfen Klagen erwarten - und beantworten künftig vielleicht das eine oder andere Besichtigungsgesuch anders.

Für die in Deutschland geborene und in Groß-Gerau wohnende Mutter von zwei Kindern, Humaira Waseem, war das Verfahren emotional. Es lohne sich, für seine Rechte einzustehen, sagte sie:

Dieses Land ist meine Heimat, ich kenne kein anderes. Umso verletzender ist es zu erleben, dass mein Name ausreicht, um mich anders zu behandeln, bevor man mich überhaupt kennengelernt hat.

Humaira Waseem

ZDF-Rechtsexperte Christoph Schneider ordnet das Urteil ein:

 Christoph Schneider, ZDF-Redaktion Recht und Justiz, ist zugeschaltet.

29.01.2026 | 5:25 min

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29.01.2026 | 2:41 min

Irans Revolutionsgarden kommen auf Terrorliste der EU: Nach der Tötung Tausender Demonstranten in Iran haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, die Revolutionsgarden des Landes als Terrororganisation einzustufen.

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Kampfroboter gegen Putins Armee: Eine ukrainische Bodendrohne soll alleine einen Frontabschnitt wochenlang verteidigt haben. Militäranalyst Remmel erklärt, was Kampfroboter gegen Putins Übermacht bringen können. Bei ZDFheute live ab 19:30 Uhr:

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