Namensänderung, Doppelname:Was sich beim Namensrecht ab 1. Mai ändert
Zu streng, zu starr, zu komplex: Das deutsche Namensrecht war bisher sehr restriktiv. Zum 1. Mai soll sich das nun ändern. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Namensrecht in Deutschland: Ein neues Gesetz soll den vielfältigen Lebenswirklichkeiten gerechter werden. Welche Regelungen gelten fortan für die Namensänderung? (Symbolbild)
Quelle: dpaIn einem Punkt sind sich Experten und Politik einig: Das Namensrecht in Deutschland war dringend reformbedürftig. Die Bundesregierung gab im Gesetzgebungsverfahren selbst zu, dass das geltende Namensrecht den vielfältigen Lebenswirklichkeiten und Bedürfnissen moderner Familien nicht mehr gerecht wird.
Besonders defizitär nach Ansicht von Experten: der Kindesname. Eltern konnten ihrem Kind keinen Nachnamen geben, der sich aus ihren Nachnamen zusammensetzt.
Familie heißt heute nicht mehr unbedingt: Vater, Mutter, Kind. Sogenannte Regenbogenfamilien leben immer offener ein alternatives Konzept von Familie.
22.01.2023 | 27:06 minNamensrecht: Deutschland Schlusslicht in Europa
Dass es anders geht, zeigt auch der Blick ins Ausland. Spanien und Portugal geben Kindern traditionell die Nachnamen beider Eltern. Auch Österreich, Schweden, Großbritannien und Teile der USA sind deutlich liberaler. Eine Überarbeitung sei im europäischen und internationalen Vergleich längst überfällig gewesen, sagt Nina Dethloff, Professorin für Familienrecht.
Mit den bisherigen restriktiven Regelungen bildete Deutschland ein Schlusslicht.
Prof. Dr. Nina Dethloff, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn
Nach der alten Rechtslage konnte nur ein einziger Name zum gemeinsamen Ehenamen gewählt werden. Das war entweder der Geburtsname oder der aktuell geführte Name einer der Ehegatten. Der andere konnte seinen eigenen Namen nur als Begleitnamen mit verpflichtendem Bindestrich vor oder hinter dem Ehenamen führen.
Bisher: Ehename gleich Kindername
Kinder aus der Ehe erhielten automatisch den Ehenamen. Ließen sich die Eltern scheiden und änderten sie ihre Namen, war das Kind weiterhin an den Ehenamen gebunden. Das galt auch für Stiefkinder.
Teilweise hieß das Kind dann anders als das Elternteil, bei dem es lebte. Das wird insbesondere bei Ein- und Ausreisen zum Problem, wenn die Polizei auf Fälle mutmaßlicher Kindesentführung anspringt. Aber auch im Alltag kann ein anderer Nachname dem Vater, der sein Kind von der Schule abholen möchte, große Probleme bereiten.
Nicht nur beim Namensrecht ändert sich etwas - bei der Beantragung eines neuen Passes muss ab dem 1. Mai ein digitales Passbild mitgebracht werden. Das soll mehr Sicherheit vor digitalen Fälschungen bieten.
22.04.2025 | 1:30 minDoppelnamen jetzt möglich
Ab dem 1. Mai können sich Ehegatten für einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen entscheiden - mit oder ohne Bindestrich. Diesen Doppelnamen erhalten dann im Zweifelsfall auch die Kinder der Eheleute.
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Mehr noch: Eltern können ihren Kindern den Doppelnamen auch dann geben, wenn sie selbst keinen führen. Auch müssen die Eltern dafür nicht verheiratetet sein. Damit keine ellenlangen Namensketten entstehen, bleibt die Anzahl der möglichen Namensbestandteile auf zwei begrenzt.
Scheidungs- und Stiefkinder können die Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zu dem des anderen wechseln, neue Doppelnamen übernehmen oder einen bestehenden kürzen.
Ein Ehevertrag ist kein Muss, kann aber sinnvoll sein.
16.09.2024 | 4:08 minStandesämter haben sich auf Neuregelung vorbereitet
Auf die neuen Anträge haben sich die zuständigen Standesämter entsprechend vorbereitet, denn Namensänderungen sind auch für schon verheiratete Paare möglich.
Wir erwarten einen großen Andrang von Bürgern, die von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen.
Andrea Hart, Amtsleiterin des Standesamtes Frankfurt
Erwachsene Menschen, die adoptiert werden, müssen mit dem neuen Namensrecht nicht mehr verpflichtend ihren Namen ändern.
Nationale Minderheiten berücksichtigt
Außerdem ist es erstmals möglich, dass die Namenstraditionen nationaler Minderheiten berücksichtigt werden. Das betrifft Friesen, Dänen und Sorben.
Friesische Kinder können von nun an Ableitungen vom Vornamen der Eltern als Nachnamen bekommen. Ein Kind von einem Jan hieße dann mit Nachnamen Jansen. Ebenso möglich: die dänische Tradition der Mittelnamen. Nach unter anderem sorbischer Tradition kann sich der Nachname einer Frau mit ihrem Familienstand ändern. Auch das ist nun machbar.
Verheiratete Sorbinnen hängen ihrem Nachnamen typischerweise ein -owa an, Unverheiratete ein -ec oder -ic beziehungsweise -ejc oder -ojc. Solche angepassten Namen sind nach dem neuen Recht nun möglich, wobei auch unverheirateten Sorbinnen das traditionell nur den Verheirateten vorbehaltene -owa offensteht.
Laut einer aktuellen Studie fühlen sich Angehörige von Minderheiten in Deutschland regelmäßig diskriminiert. 54 Prozent seien demnach mindestens einmal monatlich betroffen.
20.03.2025 | 1:30 minNicht reformiert: die Grundsätze
Nach wie vor ist das Namensrecht in Deutschland aber eher streng. Es bleibt verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das kommt daher, dass das Namensrecht in Deutschland weniger als Privatangelegenheit, sondern vielmehr als staatliches Interesse an einer eindeutigen Identifizierbarkeit verstanden wird.
Dabei bräuchte es dafür den Namen nicht, kritisiert Konrad Duden, Professor für Bürgerliches Recht.
Es wäre wünschenswert, wenn die Namenswahlfreiheit in den Vordergrund gerückt würde.
Prof. Dr. Konrad Duden, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg
Eine Identifikation wäre beispielsweise auch über die Steuer-ID möglich, so Duden.
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