Datenschutzbeauftragte:Social Media: Verbot für unter 16-Jährige gefordert
Cybergrooming, Hassreden: Die Datenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider sieht im Netz "massive Gefahren" für Kinder. Sie fordert ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Quelle: dpa / Max SlovencikDie Datenschutzbeauftragte des Bundes plädiert für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Louisa Specht-Riemenschneider sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe:
Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das Internet, und Hassrede bedeuten massive Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Louisa Specht-Riemenschneider, Datenschutzbeauftragte des Bundes
"Wir müssen darüber nachdenken, wie wir Heranwachsende besser auf Social Media schützen können. Eine Altersvorgabe ist ein Weg, den man gehen kann", sagte Specht-Riemenschneider weiter.
Viele Kinder surfen stundenlang ungeschützt im Netz. Eine Petition fordert nun ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige. Der Bundestag will bald darüber beraten.
29.06.2025 | 1:34 minDatenschutzbeauftragte schlägt digitale Wallet vor
Für die Alterskontrolle brachte die Datenschutzbeauftragte eine Lösung über eine digitale Wallet ins Gespräch. "Es ist datenschutzrechtlich nicht einwandfrei, wenn alle ihre Ausweisdokumente hochladen müssen", sagte sie.
"Aber auch da gibt es technische Möglichkeiten, das datensparsam zu machen - etwa über eine Wallet. Dann reicht es, wenn ich meine Altersangabe in einem Ausweisdokument freigebe."
Ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige: Argumente gibt es für beide Seiten. Das Recht auf Zugang oder auf Schutz – was wichtiger ist, bleibt strittig.
21.06.2025 | 2:19 minSpecht-Riemenschneider für dezentrale Datenspeicherung
"Bei der Wallet ist es mir wichtig, dass es bei einer dezentralen Datenspeicherung bleibt und die Wallet nur der Abrufmechanismus für die Daten ist", sagte Specht-Riemenschneider. "Mein Führerschein soll bei der Führerscheinstelle bleiben - und wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, zeige ich dem Polizisten die digitale Version in der Wallet."
Mit einer dezentralen Datenspeicherung gingen viel geringere Risiken einher als mit einer zentralen.
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