AfD: Kann man einzelne Landesverbände verbieten?

Debatte um Verbotsverfahren:Kann man einzelne AfD-Landesverbände verbieten?

Charlotte Greipl ist mit einem ZDF-Mikrofon zu sehen.

von Charlotte Greipl

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CSU-Politiker sprechen sich dafür aus, ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände zu prüfen. Doch unabhängig von der politischen Bewertung stellen sich auch rechtliche Fragen.

Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Veranstaltung. (Archivbild)

ZDF-Reporterin Charlotte Greipl ordnet die Möglichkeit eines AfD-Teilverbots rechtlich ein.

16.07.2026 | 0:42 min

Aus der CSU kamen in den vergangenen Tagen höchst unterschiedliche Signale. Fraktionschef Klaus Holetschek sagte nach einer Sitzung der Landtagsfraktion, man müsse Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten und dürfe "ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen".

Auch EVP-Chef und CSU-Parteivize Manfred Weber sowie Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner signalisierten Zustimmung. CSU-Chef Markus Söder aber hält dagegen: Die AfD würde von einem "unglaublichen Märtyrer-Status" profitieren, warnt er.

AfD-Parteivorsitzdende Alice Weidel im Interview beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt

"Die Brandmauer schadet nur der CDU und macht die AfD stärker", sagt Alice Weidel. Für mögliche Koalitionen sei man gesprächsbereit. Von den eigenen Kernpositionen aber weiche die AfD nicht ab.

05.07.2026 | 8:33 min

CSU bisher gegen AfD-Verbotsverfahren

Die Debatte ist an sich nicht neu. So hatten sich schon in den vergangenen Jahren immer wieder Politikerinnen und Politiker für ein Verbotsverfahren gegen einzelne, besonders radikale Landesverbände ausgesprochen.

Doch dass nun die CSU so intensiv über ein partielles Verbot nachdenkt, lässt aufhorchen. Schließlich hatte sie sich bisher strikt gegen ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen, das von Grünen, SPD und Linken schon lange gefordert wird.

Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Delegierte gehen vor dem Parteilogo bei dem AfD-Bundesparteitag in Magdeburg.

Im Februar hatte Innenminister Dobrindt (CSU) mitgeteilt, die AfD müsse "man wegregieren, nicht wegverbieten wollen".

26.02.2026 | 1:33 min

Einen Antrag für ein Parteiverbot könnten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Entscheiden darf darüber einzig das Bundesverfassungsgericht.

Teilverbot von Parteien rechtlich zulässig?

Viele Experten bezweifeln allerdings, dass ein Antrag nur mit Blick auf einen einzelnen Landesverband gestellt werden darf. Denn im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, das Regeln zum Verfahren enthält, ist nur vom Antrag gegen "eine Partei" die Rede, nicht aber gegen einzelne Untergliederungen.

Das Bundesverfassungsgericht, das dann über ein Verbot entscheiden müsste, hat hingegen mehrere Optionen: In seinem Urteil könnte es sowohl zu dem Ergebnis kommen, die Gesamtpartei zu verbieten, als auch nur einen Teil der Partei, wie etwa einen Landesverband, aber auch einen Kreis- oder Ortsverband oder einen Jugendverband.

Symbolbild: Auf dem Foto sind Lollis und Flyer mit AfD-Logo während des Gründungskongresses der neuen Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD)

Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen hat die neu gegründete AfD-Jugendorganisation als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

06.03.2026 | 0:16 min

Jurist: Gestaltung des Verbotsantrags bietet Möglichkeiten

Professor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, hält es jedenfalls für möglich, einen Verbotsantrag formal für die Gesamtpartei zu stellen, sich inhaltlich aber auf die Aktivitäten besonders radikaler Landesverbände zu beschränken. Doch der Jurist warnt zugleich: "Dieser Umweg hat allerdings seinen Preis."

Weist Karlsruhe den weitergehenden Antrag zurück, stünde die Bundespartei faktisch mit einer verfassungsgerichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung da.

Markus Ogorek, Direktor Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre Universität Köln

Diskutiert wird daher auch, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu ändern und klarzustellen, dass ein Verbotsverfahren auch gegen einen einzelnen Landesverband beantragt werden kann.

 Erfurt: Der Plenarsaal des Thüringer Landtags.

In Thüringen ist Björn Höcke AfD-Chef. Sein Landesverband verhindert seit eineinhalb Jahren die Wahl der Mitglieder für den Richterwahl-Ausschuss.

16.04.2026 | 1:36 min

Thüringen als Beispielsfall für Teilverbotsprüfung?

Wenn über ein teilweises AfD-Verbot diskutiert wird, kommt die Sprache schnell auf den thüringischen Landesverband. Die dortige AfD wurde als erste offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, ihr Vorsitzender Björn Höcke gilt als besonders radikal.

Auch Ogorek hält es für sinnvoll, mit dem Thüringer Landesverband zu beginnen. Dort gebe es besonders viele Belege für Verstöße gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip:

Nirgendwo sonst, auch nicht in Sachsen oder Sachsen-Anhalt, gibt es eine derart dichte Beleglage.

Markus Ogorek, Direktor Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre Universität Köln

Leif-Erik Holm beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt

Als Ministerpräsidenten-Kandidat tritt Leif-Erik Holm im Schweriner Wahlkreis direkt gegen SPD-Ministerpräsidentin Schwesig an. In Umfragen führt die AfD, koalieren aber will niemand mit ihr.

05.07.2026 | 2:35 min

Erfolgsprognosen für Verbotsverfahren nicht möglich

Für juristisch notwendig hält Bijan Moini die Beschränkung eines Verbotsantrags auf Thüringen nicht. Der Jurist ist leitender Autor eines kürzlich erschienen Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu der Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist: "Die meisten der verfassungsfeindlichen Positionen der AfD ergeben sich aus den Programmen, Gesetzentwürfen und Äußerungen von der Bundesebene der Partei."

Mir scheint daher ein Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei mindestens ebenso aussichtsreich.

Bijan Moini, Jurist und Autor

Doch beide Juristen verweisen zugleich darauf, dass Erfolgsprognosen nicht möglich sind. Denn ein Verbotsverfahren birgt juristische und politische Risiken - egal, gegen wen es sich richtet.

Charlotte Greipl ist Redakteurin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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Über dieses Thema berichtete ZDFheute in dem Beitrag "Teilverbotsantrag ist rechtliches Neuland" am 16.07.2026 um 11:20 Uhr.

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