Neues Gutachten vorgestellt:Wie wahrscheinlich ist ein AfD-Verbot?
von Nicole Diekmann
Sie ist wieder da - die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Anlass ist ein Gutachten, das zu dem Schluss kommt: Die Partei ist klar verfassungsfeindlich.
Nach einem neuen Gutachten wird wieder über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert.
Quelle: ddpDer vermeintliche Hitler-Gruß eines Bundesvorstandsmitglieds der AfD und ein rund 1.500 Seiten starkes Gutachten, wonach die Partei verfassungsfeindlich sein soll: Im politischen Berlin erhält die ins Stocken geratene Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD neuen Schwung.
Am Mittwoch hatte der Podcast "Inside AfD" des Portals Politico berichtet, ihm liege ein Foto aus dem Jahr 2020 vor, auf dem Martin Reichardt den Hitlergruß zeigt. Das Foto ist mittlerweile öffentlich geworden. Darauf hebt Reichardt, der auch Landeschef der AfD in Sachsen-Anhalt ist, seinen linken Arm. Vor ihm, mit dem Rücken zur Kamera, ist ein Mann zu sehen, der offenbar kniet.
Auch mit dem linken Arm ist der Hitlergruß in Deutschland verboten. Reichardt bestreitet die Vorwürfe und behauptet, es habe sich um einen angedeuteten Ritterschlag gehandelt. Allerdings lässt seine Argumentation einige Fragen offen.
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte Anfang Juni einen Eilantrag der AfD Niedersachsen ab. Der Verfassungsschutz darf die Partei vorerst als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
01.06.2026 | 0:29 minGutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD vorgelegt
Die Nicht-Regierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat nun ein Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit von Reichardts Partei vorgelegt. Der zeitliche Zusammenhang ist Zufall, der Termin war bereits im Vorfeld angekündigt.
Ein achtköpfiges Team aus Juristen, Daten-Analysten und Rechtsextremismus-Experten hat dafür 13 Monate lang Quellen ausgewertet und kommt "zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist", so Projektleiter Bijan Moini.
- Lesen Sie hier das gesamte Gutachten
Die AfD Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Würde sie den nächsten Innenminister stellen: Hätte sie Zugang zu geheimen Informationen?
18.06.2026 | 3:08 minWelche Gründe für ein Verbot genannt werden
Rund drei Millionen "Datenpunkte", darunter 2,9 Millionen Social-Media-Posts, über 77.000 Drucksachen aus dem Bundestag und den Landtagen, knapp 55.000 Pressemitteilungen und gut 50 Wahlprogramme habe man ausgewertet. Das Gutachten stütze sich auf rund 2.500 Belege.
Demnach verstößt die AfD gegen das Demokratieprinzip und gegen die Menschenwürde. Laut Gutachten, das laut GFF ausschließlich mit privaten Spenden finanziert wurde, existiert "eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, (...) nicht mehr."
Projektleiter: AfD-Verbotsantrag hätte "wahrscheinlich Erfolg"
Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten.
Die GFF zählt hierzu unter anderem die Co-Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.
Außerdem greife die AfD "systematisch" die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde an. Das politische Konzept der Partei gründe auf Ausgrenzung und rechtlicher Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen, allen voran Ausländer, Deutsche mit Migrationsgeschichte und Muslime. Ein Verbotsantrag gegen die AfD hätte, so Moini, "wahrscheinlich Erfolg".
Bei der Vergabe von Posten setzten manche AfD-Vertreter offenbar auf Familie, Verwandte und Bekannte. Darüber berichtete frontal bereits Anfang des Jahres. Hat sich seitdem etwas geändert?
09.06.2026 | 10:44 minWer ein Verbot anstoßen könnte
Nun ist die Debatte darüber wieder voll entbrannt. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesverfassungsschutz ein Gutachten vorgelegt und die AfD daraufhin hochgestuft, zu gesichert rechtsextremistisch. Auch daraufhin hatte sich eine Debatte entzündet, ob Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung ein Verbotsverfahren anstoßen sollten. Nur sie können das.
Für ein Verbot plädierte eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten rund um den inzwischen ausgeschiedenen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, die aus allen Bundestagsfraktionen stammen - außer natürlich der AfD. Allerdings fanden sie schon vor der Hochstufung keine Mehrheit im Parlament für ihren Vorstoß.
Nachdem ein Gericht im Eilverfahren die Hochstufung kassiert hatte, ebbte die Debatte ab. Es bestehen Zweifel am Gutachten - und man wolle nun das Hauptsacheverfahren abwarten, heißt es.
Ein Gericht untersagt dem Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. AfD-Chef Chrupalla sagt, seine Partei könne nicht ausgeschaltet werden.
26.02.2026 | 2:18 minGrüne fordern "gemeinsames Vorgehen"
Nach der Veröffentlichung des neuen Gutachtens meldet sich die ehemals um Wanderwitz formierte Gruppe erneut zu Wort, etwa die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge und Clara Bünger von der Linken.
Auch die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge posten bei Instagram eine Einladung an die Vorsitzenden "der demokratischen Parteien", wie sie schreiben, "mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorgehen zu vereinbaren".
Das heute vorgelegte Gutachten bedürfe sicherlich noch einer gründlichen Prüfung, aber es sei "jetzt notwendig, ein Verbotsverfahren endlich auf den Weg zu bringen".
Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hat inzwischen reagiert. "Die gesammelten Belege der Gesellschaft für Freiheitsrechte sind ein weiterer Baustein, um die AfD politisch und juristisch zu stellen. Die Dringlichkeit liegt auf der Hand", sagte er dem "Handelsblatt". Seine Partei hatte im Sommer 2025 einen einstimmigen Parteitagsbeschluss für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens gefasst.
Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbot wurde auch 2025 intensiv geführt. Wie realistisch ist ein solcher Schritt – und welche Folgen hätte er für Politik und Gesellschaft?
13.11.2025 | 36:16 minWarum eine Mehrheit für ein Verbot fraglich ist
Ob sich dafür eine Mehrheit findet? Fraglich. Die Union war bisher mehrheitlich gegen einen Verbotsantrag, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Auch das neue Gutachten dürfte daran erstmal nichts ändern.
Zum einen wird im September in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewählt, in den beiden ostdeutschen Flächenländern führt die AfD die Umfragen sehr klar an. Man will ihren Wahlkampf nicht noch zusätzlich mit der Opfererzählung stärken, der politische Gegner würde versuchen, sich auf diesem Wege eines politischen Konkurrenten zu entledigen.
Die Hoffnung dürfte sein, dass die nun neuen vorliegenden Erkenntnisse in das Hauptsacheverfahren einfließen. Das dürfte allerdings noch dauern. Womöglich beginnt dieses Verfahren erst im kommenden Jahr.
Nicole Diekmann ist Korrespondentin im ZDF-Hauptstadtstudio.
Mehr zur AfD
- Analyse
Vor Parteitag in Erfurt:Wie Höcke die AfD für extremistische Kräfte öffnen will
von Nicole Diekmannmit Video0:44 Böblinger AfD-Politikerin:Wie ein Goebbels-Klingelton für Empörung sorgt
von Natalie Wollmannmit Video10:44Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab:Niedersachsen: Verfassungsschutz darf AfD vorerst hochstufen
mit Video0:29Nachrichten | heute journal update:AFD weist Vetternwirtschafts-Vorwurf zurück
von Nicole DiekmannVideo1:52