AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt möglich:Keine geheimen Informationen an die AfD - geht das?
von Daniel Heymann
Kennt die AfD bald Staatsgeheimnisse? Diese Aussicht besorgt Verteidigungsminister Pistorius vor den Landtagswahlen im Herbst. Er will Vorkehrungen dagegen treffen - geht das?
Die AfD Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Würde sie den nächsten Innenminister stellen: Hätte sie Zugang zu geheimen Informationen?
18.06.2026 | 3:08 minIn Sachsen-Anhalt rechnet sich die AfD gute Chancen aus, in Regierungsverantwortung zu kommen. Umfragen sehen sie bei etwa 40 Prozent. Am Samstag beginnt der Landesparteitag. Dort will die Partei ein 100-Tage-Programm zur Landtagswahl beschließen.
Details dazu sind noch nicht bekannt, doch der AfD-Landesverband hat zuvor bereits ein "Regierungsprogramm" vorgestellt – man bereitet sich auf einen Wahlsieg in Sachsen-Anhalt vor.
Geheiminformationen: Was fordert Boris Pistorius?
Das beunruhigt Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD): Im Falle einer Regierungsbeteiligung könnte die AfD Zugang zu sensiblen Informationen erhalten, zum Beispiel zu den Alarmplänen der Bundeswehr.
Pistorius hat sich gegenüber der "Bild am Sonntag" dafür ausgesprochen, etwaige AfD-Landesminister von solchen Geheiminformationen auszuschließen. Kann man einer Partei den Zugang zu geheimen Informationen verwehren, auch wenn sie in Regierungsverantwortung kommt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die AfD liegt vor der Wahl in Sachsen-Anhalt in den Umfragen weit vorn. Deshalb fordern mehrere Innenminister nun Vorkehrungen für den Fall eines AfD-Siegs. Sie sehen ein Sicherheitsrisiko.
18.05.2026 | 1:03 minUm welche Informationen geht es?
Verteidigungsminister Pistorius bezog sich in erster Linie auf Informationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, also vor allem solche, die die Bundeswehr betreffen.
Ein Beispiel in diesem Kontext: der sogenannte "Operationsplan Deutschland". Er stellt nach Angaben des Verteidigungsministeriums den "wesentlichen militärischen Anteil an der Gesamtverteidigung Deutschlands" dar. In Anbetracht der veränderten Sicherheitslage, allen voran wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, wurde der Plan ab 2023 im Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung aufgebaut.
Das Dokument ist in seinen Details geheim. Der Plan beschreibt das Zusammenwirken militärischer Kräfte mit zivilen Unterstützungsleistungen, und zwar laut Verteidigungsministerium "entlang der Eskalationsstufen Frieden, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg" - in Teilen also hochsensible Informationen.
Der AfD Sachsen-Anhalt wird Vetternwirtschaft vorgeworfen. frontal inside blickt hinter die Recherche.
04.02.2026 | 3:11 minMüssen Informationen zur Bundeswehr geteilt werden?
Dokumente wie den Operationsplan müsse man differenziert betrachten, erklärt Nachrichtendienstexperte Luca Manns von der Universität zu Köln: "Im Operationsplan geht es auch um ganz handfeste Aspekte wie den Zivilschutz und die Zusammenarbeit mit örtlichen Stellen. Daher können praktische Gründe dafür sprechen, Informationen aus dem Operationsplan zu teilen, um den Verantwortlichen auf Landes- und Kommunalebene entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen." Das sei aber nur die eine Seite:
Der Plan enthält natürlich auch Informationen, die militärische Kernaspekte betreffen, etwa zum Verschub von Soldaten und Material im Verteidigungsfall. Solche Transporte sind erklärte Anschlagsziele und diesbezügliche Informationen sind deshalb nochmals deutlich sensibler.
Luca Manns, Universität zu Köln
Hier liege es im Ermessen der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums, mit wem Daten geteilt werden, die sie selbst als geheim eingestuft haben. Einen automatischen Zugriff gibt es also nicht.
Die AfD hat ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt beschlossen. Begleitet wird der Parteitag von mehreren Hundert Protestierenden.
11.04.2026 | 2:36 minWas ist mit dem Verfassungsschutz?
Sensible Informationen gibt es nicht nur in Bezug auf die Bundeswehr. Ein weiterer neuralgischer Punkt, gerade auf Landesebene: Der Verfassungsschutz. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt es in jedem Land eine eigene Verfassungsschutzbehörde.
Die Mitarbeitenden dieser Behörden müssen zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Aber: Mitglieder der Landesregierung, ein Innenminister etwa, sind als sogenannte "geborene Geheimnisträger" hiervon ausgenommen. Dementsprechend sagt Nachrichtendienstexperte Manns:
Auf die Informationen, die auf Landesebene bei den Verfassungsschutzbehörden liegen, hätte ein Innenminister als Leiter dieser Behörde quasi unbeschränkten Zugriff.
Luca Manns, Universität zu Köln
Um konkret etwa die Enttarnung von V-Leuten in der AfD zu vermeiden, wäre es laut Manns vorstellbar, dass der Landesverfassungsschutz diese Personen bereits vor einer möglichen Amtsübernahme an das BfV abgibt - damit könnten grundsätzlich auch die entsprechenden Akten übergehen.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Umfragen sehen die AfD vorn, möglich wäre eine Sperrminorität. Zur Vermeidung möglicher Blockaden wird über eine Verfassungsreform beraten.
05.03.2026 | 2:06 minGleichzeitig ist das BfV als Zentralstelle gesetzlich zur Zusammenarbeit mit allen Landesverfassungsschutzbehörden verpflichtet. Hiervon könnte man ein Land jedenfalls nicht vollständig oder ohne konkrete Geheimschutzverstöße ausnehmen, so Manns.
Auch Markus Löffelmann, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, weist ausdrücklich auf den Austausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden hin.
So werden etwa im Nachrichtendienstlichen Informationssystem, kurz NADIS, Erkenntnisse zwischen den einzelnen Behörden geteilt. Laut Löffelmann könne man in bestimmten Einzelfällen, gerade mit Berührungspunkten zum Militär, zwar Übermittlungen verweigern, aber:
Vor allem in den Bereichen Extremismus und Spionageabwehr werden auch Informationen bei den Behörden in den Ländern und damit bei den Ministern landen.
Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Löffelmann erklärt in diesem Kontext, dass auch gesetzliche Änderungen an der Rechtsgrundlage für das NADIS denkbar sind - und gibt zugleich zu bedenken: "Die eine Lösung" gebe es wahrscheinlich nicht.
Daniel Heymann arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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