Strafzölle im Grönland-Streit:EU-Reaktionen auf Trumps Drohung: Was rechtlich möglich ist
von Charlotte Greipl und Samuel Kirsch
Trump droht mit Zöllen, um einen Grönland-Deal zu erzwingen. Welche Möglichkeiten hat die EU, um im Einklang mit internationalem Recht zu reagieren? Eine juristische Analyse.
US-Präsident Trump beansprucht Grönland und droht widerspenstigen EU-Ländern mit Zöllen. Die EU prüft Gegenzölle. Kanzler Merz sagt, man sei "in der Lage zu reagieren."
19.01.2026 | 1:28 minDie jüngsten Zollandrohungen Donald Trumps setzen die EU unter Zugzwang. Für die meisten Produkte soll nach seiner Ankündigung ab Februar ein Zoll von zunächst 10, später 25 Prozent anfallen.
Davon betroffen wären die sechs EU-Länder Deutschland, Frankreich, Dänemark, die Niederlande, Finnland und Schweden sowie Großbritannien und Norwegen. Die Debatte um Gegenmaßnahmen läuft. Und sie wirft rechtliche Fragen auf.
Im Streit um Grönland droht US‑Präsident Trump europäischen Staaten neue Zölle an. Die EU könnte mit der “Handels-Bazooka” reagieren. Was dahinter steckt, analysiert ZDFheute live.
19.01.2026 | 33:36 minSind Trumps Zollpläne rechtswidrig?
Ja. Zölle sind nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zwar nicht per se verboten. Sie dürfen aber nur unter zwei wesentlichen Bedingungen erhoben werden: Erstens gelten für die meisten Produkte und Dienstleistungen verbindliche Maximalzölle, die WTO-Mitgliedstaaten nicht überschreiten dürfen.
Zweitens dürfen WTO-Staaten nicht einzelne Staaten besonders begünstigen oder benachteiligen, sondern müssen die niedrigsten Zölle auch gegenüber allen anderen Staaten anwenden. Ziel dieser Regelungen ist es, Handelshemmnisse möglichst abzubauen und einen freien Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu ermöglichen.
Die Welthandelsorganisation ("World Trade Organization") wurde 1995 gegründet und sitzt in Genf. Ziel der Organisation ist es, die Handelspolitiken der Mitgliedstaaten zu fördern, indem Zölle gesenkt oder abgeschafft werden. Wann und wie Zölle verhängt werden dürfen, wird unter anderem in dem zentralen Regelwerk der WTO, dem GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), geregelt.
Die WTO hat 166 Mitglieder, darunter die Mehrheit der Staaten der Erde, aber auch Freihandelszonen und die EU als Staatenverbund.
Jurist: Zölle nicht mit Sicherheitsinteressen zu rechtfertigen
Trumps angekündigte Strafzölle verstoßen nach Einschätzung von Christian Tietje, Direktor des Instituts für Weltwirtschaft der Universität Halle, damit in zweierlei Hinsicht gegen WTO-Regeln: einerseits weil sie die von der Organisation festgelegten Zölle überschreiten, andererseits weil sie einzelne Länder gezielt diskriminieren.
Die Verstöße gegen die Handelsregeln lassen sich nach Tietjes Bewertung auch nicht mit US-amerikanischen Sicherheitsinteressen rechtfertigen. Staaten dürfen zwar handelsbeschränkende Maßnahmen treffen, wenn diese nach ihrer Auffassung zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen notwendig sind, etwa beim Handel mit Waffen, oder "in Kriegszeiten oder bei sonstigen ernsten Krisen in den internationalen Beziehungen".
Wegen des massiven Handels mit den USA habe die EU als Wirtschaftsmacht großen Einfluss, sagt Wambach. Die jetzigen Zölle belasteten die amerikanischen Konsumenten wegen der gestiegenen Preise.
19.01.2026 | 17:06 minSo steht es in einer Ausnahmevorschrift des GATT-Abkommens. Auch Trump argumentiert mit Blick auf Grönland mit Sicherheitsinteressen. Aber, so Experte Tietje: "Wir haben hier eine Situation, die Trump selbst völkerrechtswidrig provoziert hat, indem er Grönland beansprucht."
Und man kann ja nicht selbst die Gefahr hervorrufen und sich dann darauf berufen, wegen der Gefahr alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen. Das wäre geradezu aberwitzig.
Christian Tietje, Direktor des Instituts für Weltwirtschaft der Universität Halle
Wie die EU reagieren könnte
In der EU wird derzeit über mögliche Reaktionen diskutiert. "Nichts ist vom Tisch", sagte Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis am Montag in Brüssel. Ratspräsident António Costa hat für diese Woche einen Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs angekündigt.
Der Handelskonflikt mit den USA ist auch für die deutsche Wirtschaft von Bedeutung. ZDF-Börsenexperte Frank Bethmann mit einer Einschätzung.
19.01.2026 | 1:17 minNach Einschätzung von EU-Diplomaten soll eine Entscheidung jedoch erst Anfang Februar fallen, um abzuwarten, ob Trump seine Drohungen in die Tat umsetzt.
Option 1: Zollabkommen nicht umsetzen
Eine Option der EU wäre es, das Zollabkommen mit den USA aus dem Sommer vorerst nicht umzusetzen. Damit würden Vergünstigungen für US-amerikanische Güter wegfallen, die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen im Juli 2025 mit US-Präsident Trump ausgehandelt hatte.
Rechtlich gesehen wäre es kein Problem, die Einigung aufzukündigen, weil es sich nur um eine politische Vereinbarung handelt.
Die Übereinkunft zwischen Trump und von der Leyen ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern ein rechtlich unverbindlicher Handshake.
Christian Tietje, Direktor des Instituts für Weltwirtschaft der Universität Halle
Tietje weiter: "Es besteht also allenfalls eine politische, aber keine rechtliche Verpflichtung, die jetzt aufgekündigt würde."
Die EU-Kommission hatte entschieden, die Zolleinigung in einer EU-Verordnung umzusetzen und dem EU-Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Ob es dazu kommt, ist nun fraglich. Mit Blick auf das Welthandelsrecht sehen Experten das Zollabkommen ohnehin kritisch, weil es die USA gezielt begünstigen würde, was nach den WTO-Regeln unzulässig ist.
Mit dem Instrument der “Handels-Bazooka” könne Europa beispielsweise Strafen für einzelne US-Unternehmen und Abgaben für die Hightech-Industrie verhängen, sagt ZDF-Korrespondent Ulf Röller.
19.01.2026 | 11:18 minOption 2: Die "Handels-Bazooka"
Diskutiert wird derzeit auch über das "Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen". Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte die sogenannte "Handels-Bazooka" ins Spiel gebracht. Die EU könnte dabei eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergreifen, etwa Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen verhängen, US-Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen oder Vertriebsrechte für Patente zurückrufen.
Die EU hatte dieses Instrument 2021 geschaffen, um auf wirtschaftlichen Druck anderer Staaten auf innenpolitische Entscheidungen in der EU reagieren zu können. Damals hatte China ein Handelsembargo gegen Litauen verhängt, nachdem Taiwan in Litauen eine Botschaft eröffnet hatte. Das Anti-Zwangsinstrument wurde noch nie verwendet. Aus Sicht des Juristen Christian Tietje könnte es aus rechtlicher Sicht im Fall der Zölle im Grönland-Streit zur Anwendung kommen: "Wenn wir einen Fall haben, für den dieses Instrument gemacht ist, dann wohl Trumps Verhalten gegenüber Grönland", sagt er.
Denn es geht um eine unzulässige Einmischung in innere Angelegenheiten der EU durch wirtschaftlichen Zwang.
Christian Tietje, Direktor des Instituts für Weltwirtschaft der Universität Halle
WTO-Schiedsgericht nur eingeschränkt funktionsfähig
Eigentlich ist die EU bei solchen Handelskonflikten verpflichtet, das Schiedsgericht der WTO anzurufen. Allerdings: Das System der Streitbeilegung ist derzeit nur eingeschränkt funktionsfähig. Das Berufungsgremium, das in zweiter Instanz über Konflikte entscheidet, ist beschlussunfähig. Seit 2019 scheitert die Ernennung eines neuen Mitglieds, für die die Zustimmung aller WTO-Mitglieder erforderlich ist. Alle Verfahren, gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden, liegen daher auf Eis.
Beim Weltwirtschaftsforum in Davos wappnet sich die EU gegen die Zollpolitik von US-Präsident Trump. ZDF-Korrespondent Ulf Röller berichtet.
19.01.2026 | 1:07 minWeil der Mechanismus derzeit blockiert und auch nicht dafür gedacht sei, Fälle wie die von Trumps "Grönland-Zöllen" zu lösen, ist es aus Tietjes Sicht nicht zwingend, erst das Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Die EU könnte daher eigene Anti-Zwangsmaßnahmen ergreifen, ohne gegen internationales Recht zu verstoßen.
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