Nachrichten | heute 19:00 Uhr :Trotz Krieg: Leihmutterschaft in der Ukraine
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von Cristoph Schneider
Der BGH hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt, die Außengeräte auf dem Balkon installieren wollen. Der Einbau muss geduldet werden, wenn Nachbarn dadurch nicht erheblich gestört werden.