AfD-Pläne zur Landtagswahl: Was rechtlich umsetzbar ist

Analyse

Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt:Bildung und Migration: Sind die AfD-Pläne rechtlich machbar?

von Samuel Kirsch und Daniel Heymann

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Die AfD kündigt einen grundlegenden Umbau an, sollte sie in Sachsen-Anhalt an die Macht kommen. Sind die Pläne rechtlich machbar? Eine Analyse für die Themen Migration und Bildung.

Ulrich Siegmund hält ein Mikrofon in de Hand und zeigt auf Wahlplakate der AfD mit der Aufschrift "Die besten Schulen der Welt" und "Das Land retten".

Rund zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt verunsichern die hohen Umfragewerte der AfD viele Migranten. Sie fragen sich, welche Folgen ein AfD-Wahlsieg für sie hätte.

11.07.2026 | 2:58 min

Was die AfD in Sachsen-Anhalt ändern will, wenn sie nach den Landtagswahlen regieren sollte, hat sie in einem von ihr so genannten "Regierungsprogramm" zusammengefasst. Den größten Block darin macht das Kapitel II "Einwanderung und Remigration" aus.

Änderung des Asylrechts: Keine Zuständigkeit der Länder

Einige der Vorschläge fallen dabei klar in die Zuständigkeit des Bundes, so etwa die Forderung nach der Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Dies will die AfD Sachsen-Anhalt in ein "staatlicherseits gewährtes Gnadenrecht" umwandeln. Weil das auf Landesebene nicht möglich ist, will die Partei im Bundesrat eine entsprechende Initiative einleiten.

Diesen Weg will die AfD an mehreren Stellen gehen, so zum Beispiel auch bei verstärkten Kontrollen an den deutschen Außengrenzen oder der Abschaffung des subsidiären Schutzstatus. Hierfür wären allerdings auch Änderungen auf internationaler Ebene nötig.

Die Länder wirken gemäß Artikel 50 Grundgesetz (GG) durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Nach Artikel 76 Absatz 1 GG kann der Bundesrat Gesetzesvorlagen, also Entwürfe, einbringen.

Vertreten werden die Länder im Bundesrat durch ihre Regierungen. Insgesamt gibt es 69 Stimmen, Sachsen-Anhalt hat mit etwas über 2 Millionen Einwohnern vier. In der Regel ist für Beschlüsse des Bundesrates eine absolute Mehrheit notwendig, also 35 Stimmen. Für eine Änderung des Grundgesetzes, wie sie etwa für die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl erforderlich wäre, braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, also 46 Stimmen - und zusätzlich eine Zweidrittelmehrheit auch im Bundestag.


Abschiebungen: Bundesländer auf Aufnahmestaaten angewiesen

Andere Punkte wären grundsätzlich auf Landesebene umsetzbar. Unter anderem will die AfD eine "Abschiebeoffensive für ausreisepflichtige Ausländer" einleiten.

Abschiebungen fallen überwiegend in die Kompetenz der Länder, eine AfD-geführte Landesregierung kann hier also tätig werden. Praktisch ist bei Abschiebungen auch Zusammenarbeit mit anderen Akteuren erforderlich, insbesondere mit den aufnehmenden Staaten.

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Deutsche Staatsangehörigkeit: In der Zuständigkeit des Bundes

Ein zentraler Aspekt im Bereich Migration ist für die AfD außerdem das Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Hier will die Partei unter anderem eine Streichung des Geburtsortprinzips durchsetzen. Danach kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben werden, auch wenn die Eltern des Kindes keine Deutschen sind.

Geht es nach der AfD, soll stattdessen nur noch das Abstammungsprinzip gelten: Die deutsche Staatsangehörigkeit hat ein Kind danach grundsätzlich nur dann von Geburt an, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Allerdings ist für das Staatsangehörigkeitsrecht wiederum der Bund zuständig. Deswegen bliebe der Partei erneut nur der wenig aussichtsreiche Weg über den Bundesrat.

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Bildung in Sachsen-Anhalt: AfD könnte Lehrpläne ändern

Ein Bereich, in dem die Bundesländer große Gestaltungsfreiheit haben, ist die Bildungspolitik. Denn Bildung ist Ländersache, so regelt es das Grundgesetz. Damit sind auch grundlegende Veränderungen, sowohl an den Strukturen des Schulwesens in Sachsen-Anhalt als auch bei der inhaltlichen Ausrichtung des Unterrichts, möglich.

Konkret will die AfD etwa die Lehrpläne für das Fach Geschichte überarbeiten. Laut Programm soll das "von Bismarck gegründete Deutsche Reich" eine größere Rolle spielen. Die Gestaltung der Lehrpläne liegt weitgehend in Händen des Bildungsministeriums. Es muss den Landtag zwar informieren, darf aber selbst verpflichtende Vorgaben machen, solange die Lehrpläne unter anderem fachlichen Standards entsprechen und mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag übereinstimmen.

Auch diesen übergeordneten Erziehungs- und Bildungsauftrag, geregelt in Paragraf 1 des Schulgesetzes für Sachsen-Anhalt, will die AfD umgestalten. Nach ihrer Vorstellung soll künftig weniger Antidiskriminierung und mehr Bekenntnis zu Volk und Heimat darin stehen. Mit einer Mehrheit im Landtag wäre solch eine geänderte Schwerpunktsetzung grundsätzlich möglich. Rechtliche Grenzen wären erreicht, wenn der Auftrag der Schule in Widerspruch zu Verfassungsgütern wie der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip oder der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz stünde.

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Schule: Mindestmaß an Inklusion ist zwingend

Strukturelle Änderungen plant die AfD bei der Beschulung von Menschen mit Behinderung. Die Partei will ausweislich ihres Programms in Sachsen-Anhalt "die Inklusion", also gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung, "unverzüglich beenden" und Förderschulen ausbauen.

Ob das rechtlich zulässig ist, hängt von den konkreten Maßnahmen ab. Möglich ist es, stärker auf Förderschulen zu setzen und Inklusionsangebote zurückzufahren. Inklusive Unterrichtsangebote vollständig abzuschaffen, dürfte dagegen eine Diskriminierung darstellen, die gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.

Rechtlich fragwürdig ist das AfD-Vorhaben, Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern in "Sonderklassen" zu beschulen. Die AfD hat dabei explizit auch Kinder nicht ausreisepflichtiger Flüchtlinge im Blick. Diese separat zu unterrichten, könnte gegen Diskriminierungsverbote auf völker- und europarechtlicher Ebene, aber auch gegen das Recht dieser Kinder auf schulische Bildung nach dem Grundgesetz verstoßen.

Dieses Grundrecht verpflichtet den Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu, "allen Kindern eine diskriminierungsfreie Teilhabe an den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulen" zu ermöglichen. Kinder von Flüchtlingen allein wegen ihrer Herkunft strikt separat zu beschulen, dürfte dieser Vorgabe nicht gerecht werden. Eine getrennte Beschulung muss gerechtfertigt werden und zu einem legitimen Zweck erfolgen. Je länger sie stattfindet, desto schwerer müssen die Gründe dafür wiegen.

Auch eine strikte Beschränkung des Unterrichtsstoffs für Kinder von Flüchtlingen auf "Lehrinhalte ihrer heimischen Schulen", wie die AfD sie vorsieht, könnte rechtlich unzureichend sein, wenn das Bildungsangebot die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder nicht ausreichend fördert.


Homeschooling statt Schulpflicht rechtlich heikel

Eine weitere tiefgreifende Forderung der AfD: Sie will in Sachsen-Anhalt die Schulpflicht lockern, stattdessen eine "Bildungspflicht" einführen und es Eltern ermöglichen, ihre Schüler zuhause zu unterrichten.

Dieses Vorhaben steht vor zwei rechtlichen Hürden: Die erste ist die Landesverfassung für Sachsen-Anhalt. Dort ist die allgemeine Schulpflicht festgeschrieben. Inwieweit das AfD-Konzept durch Leistungskontrollen so viel staatliche Aufsicht vorsieht, dass es auch ohne Änderung der Landesverfassung eingeführt werden könnte, müsste letztlich das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt klären.

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Die zweite rechtliche Hürde ist das Grundgesetz, also die bundesdeutsche Verfassung. Ob das Grundgesetz eine Schulpflicht zwingend vorsieht, sodass Bundesländer davon nicht abweichen können, ist unter Rechtsexperten umstritten. Grundsätzlich sind die Länder frei darin, das Schulwesen zu gestalten, und können dabei auch das Erziehungsrecht der Eltern betonen.

Allerdings hat der Staat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und Kinder haben ein Recht auf schulische Bildung. Die Schulpflicht trägt dazu bei, dass Kinder in ihrem Alltag mit unterschiedlichen Meinungen und Lebenskonzepten konfrontiert werden. Vollständig den Eltern überlassen kann der Staat die Bildung der Kinder also nicht, sondern er bleibt in einer Mitverantwortung für deren Erziehung. Die Frage, ob ein AfD-Konzept mit einer "Bildungspflicht" dem gerecht wird, könnte letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Samuel Kirsch und Daniel Heymann arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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Über dieses Thema berichteten mehrere Sendungen, etwa die heute-Nachrichten am 11.07.2026 ab 19:00 Uhr und der länderspiegel ab 17:05.

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