Geschäftsführer abgesetzt:Hannover 96 gewinnt gegen Martin Kind
von Christoph Schneider
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Hannover 96 streitet seit Jahren mit Geschäftsführer Martin Kind. Der Verein möchte ihn absetzen, doch zwei Gerichtsinstanzen untersagten das. Nun gewinnt der Verein vor dem BGH.
Der BGH hat entschieden, dass es rechtens war, dass der Verein Hannover 96 Martin Kind als Geschäftsführer der Profigesellschaft abberufen hat.
Quelle: dpaKeine 20 Minuten braucht der Vorsitzende Richter des II. Zivilsenats, Manfred Born, um das Urteil seines Senats zu begründen. Das ist klar und eindeutig. Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Abberufungsbeschluss, den der Mutterverein Hannover 96 im Juli 2022 gefasst hatte, wirksam und nicht nichtig. Damit ist Martin Kind nun als langjähriger Geschäftsführer abgesetzt.
Der 80 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer des Profifußball-Bereichs. Entscheidend bei den meisten Bundesligisten: Regelmäßig soll bei Kapitalgesellschaften der Mutterverein, also im Fall von Hannover 96 der e.V. und nicht die Kapitalseite, die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzen, das sogenannte 50+1 Prinzip (siehe Infobox). Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer bei Hannover 96 in der Management GmbH angesiedelt. Und die GmbH gehört nicht der Kapitalseite, sondern zu 100 Prozent dem Mutterverein, also dem e.V..
Eingeführt wurde die 50+1-Regel, um die Identität der Fußballvereine zu bewahren und zu verhindern, dass Externe die Kontrolle übernehmen und nur wirtschaftliche Interessen verfolgen. Heißt also: Der eingetragene Verein (e.V.), der den Profifußball betreibt, muss die Mehrheit der Stimmrechte an der Kapitalgesellschaft - z.B. einer GmbH -, die den Spielbetrieb organisiert, halten. Damit haben die Vereine und folglich auch ihre Fans und das letzte Wort darüber, wie sie geführt werden und nicht beispielsweise ein externer Investor.
Der Konflikt zwischen Kind und Hannover 96
Aus Sicht des Muttervereins hatte Kind in der Vergangenheit mehrfach Vorgaben nicht beachtet. Deswegen setzte die e.V.-Führung Kind als Geschäftsführer der GmbH ab. Kind wehrte sich dagegen zunächst erfolgreich in zwei Gerichtsinstanzen.
Die gaben Kind recht, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt.
Im Aufsichtsrat sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite. Da der Mutterverein Hannover 96 ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats der GmbH entschied, sahen sowohl Landgericht (LG) als auch Oberlandesgericht (OLG) einen Verstoß. Die Vereinsseite hatte dagegen vergeblich argumentiert, dass sie ihr Weisungsrecht im Sinne der 50+1 Regel sonst nicht hätte durchsetzen können, denn dann würde ja die GmbH-Seite die Oberhand behalten und nicht der Mutterverein.
Selbst erfahrene Juristen haben Mühe, das bei Hannover 96 entstandene Firmengeflecht zu bewerten. Dass Martin Kind seit seinem Einstieg 1997 bei den Niedersachsen an allen wesentlichen Entscheidungen beteiligt war, sorgte für Erfolge und jede Menge Ärger.
Die DFL hat Kind - offenbar aus Angst vor einer Klage gegen die 50+1 Regel - das sogenannte Hannover-Modell genehmigt. Es sorgt bei grundlegenden Entscheidungen für eine Pattsituation zwischen Kapital- und Vereinsseite. Genau das ist eigentlich unzulässig.
Was bei Hannover 96 seit Jahren schwelt, lässt sich kaum noch auflösen. Kind bleibt seinem Kurs treu und lässt wenig Fettnäpfchen aus. Seine Kritiker verstehen sich als Bewahrer und vergreifen sich oft im Ton. Im 96-Stadion ist die Atmosphäre seit Jahren belastet bis vergiftet.
Angesichts der Anfeindungen und Provokationen im Stadion will Kind bei Hannover 96 härter durchgreifen lassen. Er stellt für die neue Saison ein verändertes Sicherheitskonzept in Aussicht - mit dem klaren Ziel, gegen Störenfriede resoluter vorgehen zu können.
BGH bestätigt Abberufung von Martin Kind
In seinem Urteil jetzt betont der BGH, dass der Abberufungsbeschluss wirksam ist. Zwar habe die Alleingesellschafterin der GmbH, nämlich der Verein Hannover 96, diesen Beschluss gefasst, obwohl dafür eigentlich laut Satzung der Aufsichtsrat zuständig gewesen wäre. Pressesprecher des BGH, Kai Hamdorf, erläutert:
Ein solcher Satzungsverstoß macht den Beschluss aber nicht nichtig, sondern er ist nur anfechtbar.
Kai Hamdorf, Pressesprecher des BGH
"Und anfechten konnte Herr Kind den Beschluss nicht, weil er nicht Gesellschafter der GmbH ist", so Hamdorf weiter. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und Martin Kind nicht mehr Geschäftsführer. Gegen diese Entscheidung sind keine fachgerichtlichen Rechtsmittel mehr möglich.
- Fanproteste: Hannovers Geldgeber Kind im Fokus
Kind kritisiert Fokus auf juristische Fragen
Nach der mündlichen Verhandlung Anfang Juni war schon absehbar, dass der BGH die Entscheidung der beiden Vorinstanzen kritischer sehen würde. Damals sagte Martin Kind gegenüber dem ZDF:
Was mich persönlich ein bisschen nachdenklich macht, ist, dass die gesamte operative Ebene der Entwicklung und der Zukunft ausgeblendet wird. Es reduziert sich rein auf juristische Fragen. Ich glaube, dass Märkte sich anders entwickeln. Und da sehe ich natürlich auch Risiken für die Weiterentwicklung von 96.
Martin Kind, langjähriger Geschäftsführer von Hannover96
Kind war nicht zur Urteilsverkündung gekommen. Im Gegensatz zum Aufsichtsratsvorsitzenden von Hannover 96, Ralf Nestler, der sich nach dem Spruch erleichtert zeigt: "Wir fühlen uns bestätigt, wären gerne einen anderen Weg gegangen. Aus unserer Sicht hat der Vorstand vor zwei Jahren korrekt gehandelt." Und zur Perspektive befragt, sagt Nestler: "Der Geschäftsführer ist abberufen. Nun muss umgehend ein neuer Geschäftsführer gesucht werden. Der Aufsichtsrat ist neu besetzt, wir führen Gespräche, die auch gut sind." Die Ära des Hörakustik-Unternehmers Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 - sie ist jetzt Geschichte.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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