Gesetzliche Regelungen zur Teilzeit:Teilzeitarbeit: Anspruch, Antrag, Rechte und Pflichten
von Cornelia Petereit
Immer mehr Beschäftigte möchten ihre Arbeitszeit reduzieren. Wer Anspruch auf Teilzeit hat, wie der Antrag gestellt wird und was Sie bei Gehalt, Urlaub und Rente beachten sollten.
In Deutschland wünschen sich immer mehr Menschen einen Teilzeitjob. Vor allem Jüngeren geht es um eine gute "Work-Life-Balance".
31.10.2025 | 2:26 minViele Beschäftigte würden gerne weniger arbeiten. Doch wer hat tatsächlich Anspruch auf Teilzeitarbeit, wie läuft der Antrag ab und worauf müssen Angestellte achten, damit Rechte bei Gehalt, Urlaub und Rente gewahrt bleiben? Fachanwalt Christoph Burgmer erklärt, was erlaubt ist und welche Pflichten Arbeitgeber haben.
Voraussetzungen bei Teilzeitanspruch in Deutschland
In Deutschland ist Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Für den Anspruch müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Im Betrieb müssen mindestens 15 Beschäftigte arbeiten.
- Arbeitnehmende müssen mindestens seit sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sein.
- Der Antrag muss in Textform, am besten per Mail, gestellt werden.
- Die Anzahl der Stunden, die Verteilung der Stunden auf die Arbeitswoche und der genaue Beginn der Teilzeit müssen aufgeführt werden.
- Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn des geplanten Zeitpunkts der Arbeitszeitverkürzung beim Arbeitgeber eingehen.
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30.03.2025 | 30:01 minPflichten des Arbeitgebers beim Teilzeitantrag
Nach Eingang des Antrags auf Teilzeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeitarbeit Stellung zu nehmen. Er kann den Antrag allerdings ablehnen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, erklärt Burgmer. Dazu können sowohl durch einen Tarifvertrag festgelegte als auch betriebliche Gründe gehören.
Teilzeitkräfte können aus organisatorischen Gründen nicht überall im Betrieb eingesetzt werden.
Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwierig sei es unter Umständen bei Firmen mit geringer Anzahl an Beschäftigten, erläutert der Arbeitsrechtler. Auch wenn mehrere Arbeitnehmende gleichzeitig Teilzeit arbeiten wollten, könne das zur Ablehnung führen.
Rechte für Teilzeitbeschäftigte im Überblick
In der Regel besteht ein Anspruch auf Teilzeit, wenn dem keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Arbeitszeit kann individuell ausgehandelt werden. Sie muss nur geringer sein als bei einer vergleichbaren Vollzeitstelle im Betrieb.
Fort- oder Weiterbildung sowie Beförderung dürfen nicht aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung abgelehnt werden. Gehalt, Steuern oder andere Abgaben müssen genauso wie Sondervergütungen oder geldwerte Leistungen anteilig zu den geleisteten Arbeitsstunden errechnet werden.
Regeln zur Sozialversicherung gelten für Beschäftigte in Teilzeit genauso wie für Vollzeitarbeitende. Ausgenommen sind hier Beschäftigte in sogenannten Mini- oder Midijobs. Alle Teilzeitbeschäftigten, auch solche in Minijobs, haben Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren.
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Regelung für Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Der Anspruch auf Urlaubstage ergibt sich aus der Stundenzahl und ihrer Verteilung auf die Arbeitswoche des Teilzeitbeschäftigten. Verteilen sich beispielsweise 20 Arbeitsstunden auf fünf Tage, besteht der gleiche Urlaubsanspruch wie bei den Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Sind die 20 Stunden auf drei Arbeitstage aufgeteilt, verringert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend.
Regelung für Überstunden bei Teilzeitarbeitenden
Teilzeitbeschäftigte können nicht ohne Weiteres zu Überstunden verpflichtet werden, betont Arbeitsrechtler Christoph Burgmer. Wer allerdings Mehrstunden leiste, habe Anspruch auf die Zuschläge, die auch einem Vollzeitmitarbeitenden zustehen.
Der Wunsch nach Teilzeitarbeit steigt zunehmend. Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, was Arbeitnehmer bei einem Wechsel zum Teilzeitmodell beachten sollten.
31.10.2025 | 3:52 minAuswirkungen auf Gehalt und Rente bei Teilzeitarbeit
Wer sich für Teilzeit entscheidet, nimmt gleichzeitig ein geringeres Einkommen in Kauf. Mit Folgen für die Rentenerwartung, betont Burgmer. Wer nur 50 Prozent arbeite, bekomme später auch entsprechend weniger Rente.
Ein reduziertes Einkommen führt auch zu geringeren Beiträgen zur Rentenversicherung.
Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Burgmer weist auch darauf hin, dass es keinen Anspruch darauf gebe, in die Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Eine Alternative sei die 2019 eingeführte Brückenteilzeit. Unter bestimmten Bedingungen gebe es hier ein Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.
- Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer.
- Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
- Der Zeitraum für die Arbeitszeitverringerung liegt zwischen einem und fünf Jahren.
- Die Reduzierung der Arbeitszeit erfolgt nicht aus bestimmten Gründen wie beispielsweise Kindererziehung oder Pflege.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt:Teilzeit-Arbeit wird beliebter, trotz Wirtschaftsschwäche
Cornelia Petereit ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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