Länderinitiative im Bundesrat:Besserer Schutz vor heimlichen Nacktaufnahmen geplant
von Valerie Albert
Voyeuristische Nacktaufnahmen sind nicht immer strafbar. Das Strafgesetzbuch hat hier eine Lücke, beklagen drei Bundesländer. Diese wollen das über den Bundesrat ändern.
Heimliches Filmen in der Sauna soll nach einem Vorfall strafbar werden.
30.01.2026 | 2:28 minIn der Sauna wollten Rebecca und Anne einen ausgefallenen Urlaub nachholen, einmal richtig entspannen. Recht schnell, so sagen sie, wurde der Wellnesstag zum Desaster.
Sie bemerken einen Mann, der sich nah zu ihnen setzt und sein Handy zückt. Er beginnt sie zu filmen, gegen ihren Willen. Sie stellen den Mann zur Rede und alarmieren die Polizei. Die Beamten stellen das Handy sicher.
Wir dachten zu dem Zeitpunkt: Okay, das war jetzt extrem anstrengend und aufregend, aber wir haben hier gerade wenigstens diese eine Person aus dem Verkehr gezogen.
Anne
Wenige Wochen später erhielt Anne dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass das Verhalten des Mannes zwar moralisch verwerflich war, aber nicht strafbar. Ein weiterer Schock für die beiden Frauen: Der Mann bekam sein Handy zurück, inklusive aller Aufnahmen.
Gesetzeslücke bei Nacktaufnahmen
Anne und Rebecca fühlen sich ausgeliefert, sehen eine klare Strafbarkeitslücke. Über eine Petition mit Zehntausenden Unterschriften machen sie auf das Thema aufmerksam - mit Wirkung, auch in der niedersächsischen Landespolitik:
Der zugrunde liegende Sachverhalt ist empörend und die Folgen daraus sind schockierend, und zwar so schockierend, dass sie uns veranlasst haben, eine Gesetzesänderung zu initiieren.
Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen
Um diese zu anzustoßen, haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag im Bundesrat gestellt. Auch das Saarland hat sich dem Antrag angeschlossen.
Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden, das fordert eine Betroffene mit einer Petition. Im August hat sie die über 100.000 Unterschriften an den NRW-Justizminister übergeben.
25.08.2025 | 1:49 minStrafrecht nicht zeitgemäß?
Dabei geht es NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) auch um Aufnahmen, die bekleidete Menschen zeigen. Auslöser seines Engagements war der Fall einer Joggerin in Köln. Yanni Gentsch hatte einen filmenden Mann bemerkt und diesen gestellt. Auch ihre Anzeige konnte nicht weiterverfolgt werden.
Das Strafgesetz halte technischen Entwicklungen nicht mit, so Limbach, man müsse "Sachen, die früher nicht möglich waren, technisch, die jetzt aber möglich sind und strafwürdig sind, dann auch unter Strafe stellen".
Das Strafrecht ist nicht auf der Höhe der Zeit.
Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister Nordrhein-Westfalen
Im Bundesjustizministerium ist die Forderung angekommen.
Gesetzentwurf in Arbeit
Das Bundesjustizministerium arbeite derzeit an einem weiterentwickelten Strafrecht, schreibt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) exklusiv dem ZDF:
Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken. Konkrete Vorschläge werden wir schon bald vorlegen - in einem Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt.
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin
Vor der Sommerpause soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Die Unterstützung des Bundesjustizministeriums haben sie sicher, so die Initiatoren im Bundesrat.
Justizministerin Hubig hat angekündigt, man wolle besser gegen digitalen Voyeurismus vorgehen.
24.01.2026 | 0:17 minMehrere Möglichkeiten der Gesetzesänderung
Man habe zwar keine konkreten Vorschläge in den Bundesratsantrag geschrieben, so Niedersachsens Justizministerin Wahlmann. Sie sieht jedoch mehrere Möglichkeiten, wie der Bund das Strafgesetz überarbeiten könnte. Konkret nennt sie zwei Paragrafen:
So könne man in § 201a die Bedingung streichen, dass die Aufnahme in "einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" stattfinden muss. Ebenso könne man im § 184k die Bedingung streichen, dass der Bereich (Genitalien, Gesäß, weibliche Brust etc.) "gegen Anblick geschützt" sein muss, damit eine unbefugte Aufnahme als strafbar gilt.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. (Ausschnitt des Gesetzes)
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind. (Ausschnitt des Gesetzes)
Auch ein gänzlich neues Gesetz sei denkbar, so die Justizministerin.
Für Rebecca und Anne kommt diese politische Initiative zu spät. Fotos ihrer nackten Körper sind mutmaßlich immer noch auf dem Handy des Voyeurs. Sie hoffen dennoch, so weiteren Opfern zu helfen.
Valerie Albert ist Korrespondentin im ZDF-Studio in Niedersachsen.
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