Vorstoß von Ministerin Hubig:Heimliche Aufnahmen in Saunen sollen strafbar werden
Saunen und Spas gelten als öffentliche Orte - das heimliche Fotografieren und Filmen ist dort bisher nicht strafbar. Das will Bundesjustizministerin Hubig nun ändern.
Justizministerin Hubig hat angekündigt, heimliche Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten wie Saunen unter Strafe zu stellen. Damit wolle man besser gegen digitalen Voyeurismus vorgehen.
24.01.2026 | 0:17 minWer in der Sauna oder im Spa ungefragt gefilmt wird, soll sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gerichtlich dagegen wehren können. Die SPD-Politikerin sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung":
Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin
Viele Formen des "digitalen Voyeurismus" stünden bereits unter Strafe, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock, sagte Hubig. Das heimliche Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. "Darin sehen viele eine Schutzlücke - was ich teile."
"Zeitgemäße strafrechtliche Regeln" gegen digitalen Voyeurismus
Es gehe darum, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen", sagte die Ministerin. Keine Frau müsse sich gefallen lassen, "dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist".
Wichtig sei aber, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. "Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen."
Eine Kölnerin hat über 100.000 Unterschriften gesammelt, um Voyeur-Aufnahmen künftig strafbar zu machen. Heute hat sie die Petition dem nordrhein-westfälischen Justizminister übergeben.
25.08.2025 | 1:35 minHubig kann dabei auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen. Sie wollen das Vorhaben am Montag vorstellen.
Was jetzt schon verboten ist
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen.
Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
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